17.05.2012
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Investor Relations > Aktie > Namensaktie
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TUI AG-Aktie
XETRA: 4,88 EUR
17.05.2012, 17:35
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TUI Travel PLC-Aktie
LSE: 171,00 GBp
17.05.2012, 17:35
 

Namensaktie

Die Hauptversammlung der TUI AG hat am 11. Mai 2005 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, die TUI Aktie von Inhaber- auf Namensaktien umzustellen.

Seit Juli 2005 wird die TUI Aktie als Namensaktie gehandelt werden. Informieren Sie sich hier über Einzelheiten zur Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien und die damit verbundenen Änderungen.

Was sind Namensaktien?
Die Namensaktie lautet auf den Namen eines bestimmten Aktionärs. Die Inhaberaktie hingegen nennt den Aktionär nicht namentlich; hier gilt der jeweilige Inhaber als Aktionär der Gesellschaft.

Was ist das Aktienregister?
Bei Ausgabe von Namensaktien ist ein Aktienregister zu führen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert. Eingetragen werden danach Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs – bei einer juristischen Person deren Firma, Geschäftsanschrift und Sitz – sowie in jedem Fall die Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien. Nur wer im Aktienregister eingetragen ist, gilt der Gesellschaft gegenüber als Aktionär.

Vertraulichkeit der persönlichen Daten
Die persönlichen Daten der Aktionäre im Aktionärsregister sind vertraulich und werden nicht an unbefugte Dritte, insbesondere auch nicht an andere Aktionäre, weitergegeben. Der Aktionär muss sich nicht im Aktienregister eintragen lassen. Möchte der Aktionär anonym bleiben, hat er beispielsweise die Möglichkeit, sein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten zu ermächtigen, sich an seiner Stelle im Aktienregister eintragen zu lassen. Für diesen Fall kann sich der Aktionär durch entsprechende Vereinbarungen mit dem im Aktienregister eingetragenen Dritten ein Weisungsrecht vorbehalten. Gegenüber der Aktiengesellschaft gilt allerdings ausschließlich der im Aktienregister eingetragene Dritte als Aktionär.

Vorteile der Namensaktien
Ein Vorteil ist, dass die Namensaktie einen besseren direkten Kontakt zwischen der Aktiengesellschaft und den Aktionären ermöglicht. So kann die TUI AG ihren Aktionären beispielsweise unmittelbar Informationen über das Unternehmen zur Verfügung stellen, gezielter Kontakt mit Investoren aufnehmen und im Vorfeld der Hauptversammlung die Einladung und andere Unterlagen direkt zusenden und Weisungen für Abstimmungen entgegennehmen.

Mit der Umstellung auf Namensaktien wird es zudem für die TUI AG leichter, den Nachweis zu führen, dass sie sich mehrheitlich im Eigentum von Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU befindet. Dieser Nachweis ist für die luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigungen der konzernverbundenen Fluggesellschaften erforderlich.

Eintragung in das Aktienregister
Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in dem die Aktionäre unter Angabe ihres Namens und Vornamens, Geburtsdatums und ihrer Adresse - bei einer juristischen Person deren Firma, Geschäftsanschrift und Sitz - sowie der Stückzahl der von ihnen gehaltenen TUI Aktien eingetragen werden. Die Eintragung in das Aktienregister ist für die Aktionäre deshalb wichtig, weil nur derjenige gegenüber der Gesellschaft als Aktionär gilt und damit zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Kostenfreie Umstellung des Depotbestands

Rechte des Aktionärs
Die Rechtsstellung der Aktionäre der TUI AG, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautenden Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert, wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung der Namensaktie der TUI AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Effektentechnische Umstellung des Depotbestands
Im Zusammenhang mit der Neueinteilung des Grundkapitals der TUI AG in auf den Namen lautende Stückaktien war - neben der Meldung der Aktionärsdaten zur Eintragung in das Aktienregister - eine wertpapiertechnische Umstellung der Depotbestände von Inhaber-Stückaktien jeweils im Verhältnis 1 : 1 in Namens-Stückaktien erforderlich. Außerdem wurde die Börsennotierung der börsenzugelassenen TUI Inhaberaktien (vormals ISIN: DE0006952005 / WKN 695 200) umgestellt.

Die börsenzugelassenen TUI Inhaberaktien (ISIN DE0006952005 / WKN 695 200) werden seit dem 4. Juli 2005 als auf den Namen lautende Stückaktien im amtlichen Markt sowie im Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main gehandelt. Des Weiteren werden die Namensaktien seit dem 4. Juli 2005 im amtlichen Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart gehandelt. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch die börsenzugelassenen Namensaktien der TUI AG unter der neuen ISIN DE000TUAG000 bzw. WKN TUA G00 lieferbar. Zum Zeitpunkt der Umstellung noch nicht ausgeführte Börsenaufträge sind mit Ablauf des 1. Juli 2005 erloschen.

Nach dem Stand vom 1. Juli 2005, abends, wurden deshalb die Depotbanken die Depotbestände in auf den Inhaber lautende Stückaktien der TUI AG jeweils im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien der TUI AG umgebucht.

Kostenfreie Umstellung des Depotbestands
Die Umstellung und die Meldung der TUI Aktionäre zur Ersteintragung in das Aktienregister sowie die Depotumstellung von Inhaberaktien in Namensaktien sind für die TUI Aktionäre kostenfrei.

Kauf und Verkauf von Namensaktien
Namensaktien können genauso wie Inhaberaktien über die Börse erworben oder veräußert werden. Wie bisher gibt der Aktionär seinem Kreditinstitut einen Kauf- oder Verkaufsauftrag, alles Weitere erledigt das Kreditinstitut.

Die notwendige Umschreibung im Aktienregister erfolgt elektronisch. Die Handelbarkeit von Namensaktien und Inhaberaktien weist damit keine Unterschiede auf.

Verwahrung und Übertragung von Namensaktien
Aufgrund der gesetzlichen Erleichterungen durch das "Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung" (NaStraG) vom 21. Januar 2001 können Namensaktien heute ebenfalls in Girosammelverwahrung genommen und damit wie Inhaberaktien verwaltet und übertragen werden.

Änderung der Wertpapier-Kennnummern

     
Ausbuchung der Inhaber-Stückaktien der TUI AG von der bisherigen ISIN / WKN in Einbuchung der Namens-Stückaktien der TUI AG
die künftige ISIN / WKN
DE0006952005 / WKN 695 200 (börsenzugelassen) in DE000TUAG000 / WKN TUA G00 (börsenzugelassen)
DE0001262350 / WKN 126 235 (nicht börsenzugelassen – Belegschaftsaktien / Sperrfrist bis 31.12.2005 einschließlich) in DE000TUAG1B0 / WKN TUA G1B (nicht börsenzugelassen – Belegschaftsaktien / Sperrfrist bis 31.12.2005 einschließlich)
DE000A0BVWC2 / WKN A0B VWC (nicht börsenzugelassen – Belegschaftsaktien / Sperrfrist bis 31.12.2006 einschließlich) in DE000TUAG2B8 / WKN TUA G2B (nicht börsenzugelassen – Belegschaftsaktien / Sperrfrist bis 31.12.2006 einschließlich)

Verbriefungsausschluss
Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die TUI Aktionäre erhalten – wie bisher – eine Girosammeldepotgutschrift über die Anzahl der von ihnen gehaltenen TUI Aktien.

Behandlung von Widersprüchen der TUI Aktionäre gegen die Eintragung in das Aktienregister
Soweit Aktionäre ihrer Eintragung in das Aktienregister widersprechen, sind die Depotbanken gebeten worden, sich selbst zur Eintragung in das Aktienregister zur Verfügung zu stellen. Aktionäre, die nicht persönlich im Aktienregister eingetragen sind, verlieren das Recht zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung.

Hinweise der Depotbanken
Die TUI Aktionäre sind von ihren Depotbanken bereits ab Ende Mai 2005 über die bevorstehende Umstellung der Inhaber-Stückaktien und wie sich ihre Anmeldung zum Aktienregister vollzieht, informiert worden. Wir bitten unsere Aktionäre, die gegebenenfalls von ihrer jeweiligen Depotbank erhaltenen Hinweise zu beachten.

Anmeldung zur Hauptversammlung
Die TUI AG wird ihren im Aktienregister eingetragenen Aktionären die Einladung zur Hauptversammlung direkt zuschicken. Dieser Einladung wird dann ein Anmeldeformular beiliegen, mit dem sich der Aktionär bei der Gesellschaft anmelden kann. Die Namensaktie bietet grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten der Teilnahme an der Hauptversammlung oder der Vertretung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen persönlichen Bevollmächtigten wie die Inhaberaktie. Über Einzelheiten des Verfahrens wird die Gesellschaft ihre Aktionäre mit der Einladung zur nächsten Hauptversammlung informieren.

Gutschrift der Dividende
Die Dividendenzahlung wird den Aktionären in gewohnter Weise über ihre Depotbank gutgeschrieben.

Belegschaftsaktien
Die TUI AG hat 2003 und 2004 letztmals Belegschaftsaktien ausgegeben, die in den Depots der Berechtigten mit Sperren verbucht sind. Sämtliche Belegschaftsaktien der TUI AG sind nach der Umstellung in Namensaktien weiterhin bis zum Ablauf der jeweiligen Sperrfrist gesperrt.

Gesetz zur Namensaktie (NaStraG)
Das deutsche Aktienrecht unterscheidet zwischen Inhaberaktien und Namensaktien. welche Art und Aktien die Aktiengesellschaft ausgibt, bestimmt die Satzung der Gesellschaft. Über Änderungen entscheiden die Aktionäre in der Hauptversammlung.

In Deutschland wurden in der Vergangenheit zumeist Inhaberaktien ausgegeben, international ist dagegen die Namensaktie weit verbreitet.

Anfang 2001 wurde mit dem "Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung" (NaStraG) die Ausgabe von Namensaktien in Deutschland neu geregelt. In der Folge nahm die Anzahl der börsennotierten Aktiengesellschaften, die Namensaktien ausgegeben haben, deutlich zu. Heute sind es 62, davon allein ein Drittel der DAX30-Werte.

© 2012 TUI AG
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