17.05.2012
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TUI AG-Aktie
XETRA: 5,04 EUR
16.05.2012, 17:35
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TUI Travel PLC-Aktie
LSE: 176,20 GBp
16.05.2012, 17:35
 

Risikobericht

Der TUI Konzern ist mit seinen Beteiligungen in der Touristik tätig. Daneben hält die TUI AG eine Finanzbeteiligung an der Containerschifffahrt. Das finanzielle Engagement in der Containerschifffahrt wurde im Berichtsjahr um rund 1 Mrd. € auf rund 1,5 Mrd. € reduziert. Es umfasste zum 30. September 2011 neben der Finanzbeteiligung in Höhe von 38,4% an der Hapag-Lloyd Holding AG ein der Hapag-Lloyd Holding AG gewährtes Hybridkapital in Höhe von 0,35 Mrd. €.

Je nach Art des Geschäfts bergen die touristischen Aktivitäten sowie das finanzielle Engagement in der Containerschifffahrt inhärente Risiken, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Dabei können Risiken sowohl aus eigenem unternehmerischen Handeln resultieren als auch durch externe Faktoren bedingt sein. Zur Erkennung und aktiven Steuerung der Risiken sind konzernweit Risikomanagementsysteme eingerichtet.

Risikopolitik

Die Risikopolitik der TUI orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Im Segment Touristik ist insbesondere die größte Sparte TUI Travel durch ihr flexibles Geschäftsmodell in der Lage, Entwicklungen in einzelnen Märkten oder Produktgruppen auszugleichen. Flug- und Hotelkontingente werden nur teilweise fest kontrahiert. Die Flugkapazität der eigenen Fluglinien orientiert sich weitgehend am Bedarf der jeweiligen eigenen Veranstalter. Über zeitlich gestaffelte Leasingvereinbarungen kann die Flottengröße der Airlines kurz- bis mittelfristig an Nachfrageänderungen angepasst werden.

Gemessen am Umsatz ist TUI in der Touristik, vor allem durch die Beteiligung an TUI Travel, Marktführer in Europa. Um die gebotenen Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können, müssen in angemessenem Umfang auch Risiken getragen werden. Zweck und Ziel des Risikomanagements ist es, Risiken jeglicher Art frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und sie so weit zu begrenzen, dass der wirtschaftliche Nutzen überwiegt.

Die Entwicklung der Containerschifffahrt wird von mehreren externen Faktoren beeinflusst, zu denen unter anderem die Entwicklung der Frachtraten und des Ölpreises (Bunker) sowie die generelle Entwicklung der Kapazitäten im Verhältnis zur Entwicklung der nachgefragten Transportleistung gehören. Im Geschäftsjahr 2010/11 führte der gestiegene Ölpreis zu höheren Bunkerkosten, die in dem durch gestiegene Containerschiffskapazitäten und von einem hohen Wettbewerbsdruck gekennzeichneten Marktumfeld nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden konnten. Wesentlich für die weitere Entwicklung ist unter anderem die Zunahme der globalen Kapazitäten in der Containerschifffahrt. Wie bereits in den letzten Jahren werden auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kapazitäten in der Containerschifffahrt in Dienst gestellt, die negative Auswirkungen auf die Frachtraten haben könnten, sollten sie nicht auf eine ähnlich steigende Nachfrage treffen. Des Weiteren können sich auch außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen auf die Entwicklung der Containerschifffahrt auswirken. Infolge des Erdbebens und des dadurch ausgelösten Reaktorunfalls in Japan ging die Nachfrage nach Transportdienstleistungen im Geschäftsjahr 2010/11 in dieser Region zurück.

Risikomanagement

 

Das Risikomanagement im TUI Konzern umfasst klar definierte Systeme und Methoden, die in die Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden sind. Die methodischen Grundlagen und das zeitliche Ausmaß der Kontrollen sind auf die Art der Risiken zugeschnitten. Die konzernweit gültigen Richtlinien und festgelegten Kontrollen werden ständig überprüft, weiterentwickelt und an die sich wandelnden geschäftlichen Umfeldbedingungen angepasst.

Das zentrale Risikomanagementsystem umfasst das eigenständig organisierte Berichtssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken (KonTraG), das durch den KonTraG-Arbeitskreis als zuständiges Gremium initiiert, koordiniert und überwacht wird. Aufgabe der Risikofrüherkennung ist es, durch regelmäßige und fallweise Berichterstattung Risikopotenziale in den Gesellschaften zu erkennen, einheitlich zu bewerten und in einer Gesamtbetrachtung für den Konzern zusammenzufassen. Die im Rahmen der Risikosteuerung zu treffenden Maßnahmen werden in den operativen Einheiten vollzogen und durch operative Systeme unterstützend abgebildet. Gleichwohl erfolgt eine Rückkopplung zwischen der Risikofrüherkennung und dem operativen Risikomanagement. Weiterhin ergeben sich Wechselwirkungen mit dem Planungs- und Controllingprozess.

Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss der TUI AG, überwacht gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung zu den Quartalen und, soweit erforderlich, durch Ad-hoc-Berichte des Vorstands in seinen Sitzungen eingebunden.

Das Risikomanagement wird durch die konzernweiten Revisionsabteilungen unterstützt. Den Schwerpunkt bilden sowohl regelmäßige als auch fallweise Prüfungen der KonTraG-Risikoberichterstattung. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. September 2011 ist das System zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken durch den Abschlussprüfer überprüft und als uneingeschränkt funktionsfähig testiert worden.

Weder während noch zum Ende des Geschäftsjahres 2010/11 sind im Rahmen der regelmäßigen Risikoberichterstattung besondere, den Fortbestand einzelner Tochterunternehmen oder des Konzerns gefährdende Risiken bekannt geworden.

Risikotransfer

Als Teil des Risikomanagements werden Risiken abgesichert. Für eventuelle Schadensfälle und Haftungsrisiken aus den täglichen Geschäften wurden, so weit wirtschaftlich vertretbar, Versicherungen abgeschlossen. Im Konzern bestehen unter anderem branchenübliche Haftpflicht- und Sachversicherungen sowie Versicherungen für die Luft- und Seefahrt. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Risiken der zukünftigen Entwicklung

Umfeld- und Branchenrisiken

Das Kerngeschäftsfeld Touristik des TUI Konzerns sowie die Containerschifffahrt sind einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Da Reiseausgaben disponibel und preissensitiv sind, hängt die Nachfrage nach touristischen Produkten insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den bedeutenden Quellmärkten ab. Zukünftige wirtschaftliche Rückgänge, wie hohe Arbeitslosenzahlen in relevanten Quellmärkten, ein unerwarteter Anstieg der Zinsen, der direkten oder indirekten Steuern oder der Lebenshaltungskosten können demzufolge zu einer Verringerung der verfügbaren Einkommen und somit zu maßgeblichen Rückgängen in der Nachfrage nach Reisen und sonstigen touristischen Produkten führen. Hierbei spielt nicht nur die real erlebte, sondern bereits die Erwartung einer bestimmten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und deren Auswirkungen auf die individuelle Lebenssituation eine Rolle. Insbesondere sich ändernde wirtschaftliche Zyklen können Auswirkungen auf die Nachfrage nach touristischen Produkten haben. Diese gesamtwirtschaftlichen Zyklen können durch globale politische Ereignisse, wie terroristische Anschläge, Kriege, soziale Unruhen und politische Instabilitäten, noch verstärkt werden.

Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken für die Geschäftsentwicklung durch steigende Rohstoffpreise, insbesondere von Ölprodukten, die direkt durch einen Anstieg des Ölpreises oder aber indirekt durch die Wechselkursentwicklung zwischen US-Dollar und Euro oder Britischem Pfund hervorgerufen werden können. Diese Risiken können unter anderem in für die Aktivitäten des TUI Konzerns bedeutenden Ländern zu einem schwächeren wirtschaftlichen Wachstum führen und somit indirekt einen dämpfenden Effekt auf die Nachfrage nach touristischen Leistungen mit entsprechend nachteiligen Effekten auf die Ergebnis- und Finanzlage des Konzerns haben. Des Weiteren führen steigende Ölpreise direkt zu einem Anstieg eines wesentlichen Kostenfaktors von Urlaubsreisen. Werden die gestiegenen Kosten auf die Preise umgelegt, so kann sich dies nachteilig auf die Nachfrage nach diesen Produkten auswirken. Werden hingegen die mit steigenden Ölpreisen verbundenen Kosten nicht oder nur teilweise im Rahmen von Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben, so kann dies ebenso zu negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation des Konzerns führen.

Auch die weitere Entwicklung an den Finanzmärkten und die Diskussionen um die hohe Verschuldung einzelner Staaten kann einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfrage nach Reisen haben. Zum einen kann die Änderung der Währungsparitäten zu einer wechselkursbedingten Veränderung der Kosten in der Touristik und der Containerschifffahrt führen. Zum anderen können sich die Bemühungen einzelner Staaten zur Konsolidierung ihrer Haushalte auf das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in diesen Ländern auswirken. Hierdurch könnte auch die Nachfrage nach Reisen beeinträchtigt werden. Der Fortgang der Euro- und Schuldenkrise in einigen Ländern Europas und die damit einhergehende Unsicherheit der Verbraucher kann zu einer allgemeinen Konsumzurückhaltung auch in unmittelbar nicht von der Schuldenkrise betroffenen Ländern führen und sich somit negativ auf die Nachfrage nach Urlaubsreisen auswirken.

Ebenso können marktspezifische Ereignisse, wie Veränderungen im Konsumentenverhalten und Einschränkungen bei den Verbrauchsausgaben, die Geschäftstätigkeit beeinflussen.

Die Einschätzung der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist im Einzelnen im Prognosebericht dargestellt.

Risiken aus Akquisitionen und Desinvestitionen

Aus in der Vergangenheit getätigten Akquisitionen sind im TUI Konzern Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung, die zu einer Verschlechterung der zu erwartenden zukünftigen Cashflows führt, könnte Wertminderungen (insbesondere durch Abschreibungen von Geschäfts- oder Firmenwerten) auslösen, die das Konzernergebnis belasten würden.

TUI beabsichtigt weiterhin eine vollständige Verwertung des in der Containerschifffahrt gebundenen Vermögens. Es ergeben sich momentan für die TUI keine Hinweise, dass das der Hapag-Lloyd gewährte Hybridkapital oder die Finanzbeteiligung mit ihren bilanzierten Werten nicht werthaltig sein könnten.

Risiken aus der Informationstechnologie

Die Geschäftsprozesse der TUI sind in großem Maße von der Informationstechnologie abhängig. Die Reservierungs- sowie die damit verbundenen Backoffice-Prozesse erfordern eine jederzeit verfügbare IT-Infrastruktur. Zusätzlich wächst die Bedeutung des Internets, nicht nur als Vertriebskanal, sondern auch als Technologie in der Zusammenarbeit mit diversen Geschäftspartnern. Unterbrechungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von IT-Systemen können die Geschäftsprozesse der TUI beeinträchtigen sowie zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen führen.

Die TUI strebt an, das Risiko eines Ausfalls der IT-Systeme zu verringern, und hat dazu eine konzernweite IT Governance Struktur eingeführt, die ständig weiter optimiert wird. Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der IT-Systeme ist unter anderem das „IT Disaster Recovery“-Management in das konzernweite Programm zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Geschäftsbetriebs einbezogen.

Als größter Anbieter in der Touristik muss TUI ihre bestehenden Systeme permanent weiterentwickeln, um ihre führenden Marktpositionen in dem von neuen Technologien geprägten Wettbewerbsumfeld abzusichern und weiter auszubauen.

Die IT-Strategie der TUI sieht vor, die Konsolidierung von Systemplattformen voranzutreiben, um die Geschäftsprozesse zu optimieren und die Effektivität der im Konzern eingesetzten IT-Systeme zu erhöhen. Die TUI plant darüber hinaus, ein zentrales Expertenteam im Konzern aufzubauen, um auf Änderungen im Kundenverhalten noch schneller reagieren zu können.

Geschäftliche Risiken in der Touristik

Das Buchungsverhalten der Kunden in der Touristik wird wesentlich durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und externe Faktoren beeinflusst. Politische Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien oder terroristische Anschläge wirken auf Urlaubsentscheidungen und damit den Geschäftsverlauf in einzelnen Märkten. Dieses kann sich negativ auf die Nachfrage in einzelnen Quellmärkten oder aber auf die Nachfrage nach bestimmten Zielgebieten auswirken. Zudem können ungeplante Kosten für die Rückführung von Gästen aus von externen Ereignissen betroffenen Destinationen anfallen.

Im Berichtsjahr haben die politischen Unruhen in Nordafrika und dem Nahen Osten zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage nach Reisezielen in Ägypten und Tunesien geführt. Hiervon waren insbesondere die TUI Veranstalter in Frankreich und TUI Hotels in Ägypten betroffen. Die Auswirkungen auf das Geschäft in den übrigen Quellmärkten konnten durch ein flexibles Kapazitätsmanagement weitgehend begrenzt werden.

Mit zunehmender Wettbewerbsintensität und dem Auftritt weiterer Marktteilnehmer mit neuen Geschäftsmodellen nehmen die Marktrisiken zu. Faktoren, die den stationären Vertrieb von Reisen negativ beeinflussen können, sind der Verkauf von Reiseleistungen über das Internet und Niedrigpreis-Fluggesellschaften.

Ein wesentliches geschäftliches Risiko in der Touristik liegt in der Saisonplanung der Flug- und Hotelkapazitäten. Hierzu sind neben der Nachfrageprognose durch die Veranstalter sowohl das Erkennen von Trends in der Urlaubsgestaltung als auch der präferierten Urlaubsgebiete notwendig. Die Geschäftslogik der touristischen Bereiche von TUI Travel sowie von TUI Hotels & Resorts bietet gute Voraussetzungen, um den daraus resultierenden Auslastungsrisiken zu begegnen:

  • Die Kapazitäten der eigenen Fluggesellschaften und Hotels sind deutlich niedriger als die Gästezahlen der Veranstalter. So ist es möglich, über den Einkauf von Sitzplätzen und Hotelbetten von Dritten und entsprechende vertragliche Vereinbarungen das Angebot flexibel zu halten.
  • Durch die Präsenz in allen wesentlichen europäischen Ländern können Auswirkungen von regionalen Nachfrageschwankungen auf die Kapazitätsauslastung in den Urlaubsgebieten begrenzt werden.
  • Durch die Präsenz in allen wichtigen Urlaubsregionen kann Nachfrageschwankungen zwischen den Zielgebieten begegnet werden. Eine sinkende Nachfrage nach Reisen in ein bestimmtes Zielgebiet kann durch ein ausgeweitetes Angebot an anderen Zielgebieten ausgeglichen werden.
  • Weitere Möglichkeiten bieten der Mehrwegevertrieb sowie die direkte und modulare Vermarktung der Kapazitäten über das Internet.

Risiken aus der finanziellen Beteiligung an der Containerschifffahrt

Neben der Finanzbeteiligung in Höhe von rund 1,2 Mrd. € bzw. 38,4% an der Hapag-Lloyd Holding AG umfasst das finanzielle Engagement der TUI zum Bilanzstichtag ein der Hapag-Lloyd Holding AG gewährtes Hybridkapital in Höhe von 0,35 Mrd. €.

Eine nachhaltige operative Verschlechterung des Geschäftsverlaufs in der Containerschifffahrt könnte zu einer Verminderung des Buchwerts der Finanzbeteiligung führen. Die TUI geht in ihrer mittelfristigen Planung von einer insgesamt positiven Geschäftsentwicklung der Hapag-Lloyd aus.

Für das der Containerschifffahrt gewährte Hybridkapital ergeben sich momentan für die TUI keine Hinweise, dass das Hybridkapital mit seinem bilanzierten Wert nicht werthaltig sein könnte.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im TUI Konzern ist ein zentrales Finanzierungsmanagement eingerichtet, das alle wesentlichen Transaktionen mit den Finanzmärkten wahrnimmt.

Im Zuge der Zusammenführung der touristischen Aktivitäten der TUI mit First Choice zur TUI Travel PLC in 2007 wurde eine Aufgabenteilung für das bis dahin allein bei der TUI AG geführte, zentrale Cash-Management, die zentrale Unternehmensfinanzierung sowie das zentrale finanzwirtschaftliche Risikomanagement umgesetzt. TUI Travel PLC nimmt diese Funktionen innerhalb des Konzerns für die TUI Travel-Gruppe wahr, während für die anderen geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns diese Funktion weiterhin bei der TUI AG liegt.

Die einzelnen Finanzierungskreise, Regeln, Kompetenzen und Abläufe sowie die Limits für Transaktionen und Risikopositionen sind in Richtlinien festgelegt. Die Aufgaben von Handel, Abwicklung und Controlling sind funktional und organisatorisch getrennt. Die Einhaltung der Richtlinien und Geschäftslimits wird laufend überwacht. Grundlage aller Sicherungsgeschäfte des Konzerns sind grundsätzlich entsprechend bilanzierte oder zukünftige Grundgeschäfte. Für die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wird anerkannte Standardsoftware eingesetzt.

Finanzinstrumente

Im Wesentlichen entstehen im TUI Konzern finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen, den Bedarf an Treibstoffen (Flugbenzin und Bunker) und die Finanzierung über den Geld- und Kapitalmarkt. Zur Begrenzung der Risiken aus Änderungen von Wechselkursen, Marktpreisen und Zinsen für die Grundgeschäfte setzt TUI derivative Finanzinstrumente ein, die nicht an Börsen gehandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Festpreisgeschäfte (zum Beispiel Termingeschäfte und Swaps). Daneben werden auch Optionsgeschäfte in geringerem Umfang erworben. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt zu Marktbedingungen mit Adressen aus dem Finanzsektor, deren Kontrahentenrisiko regelmäßig überwacht wird. Umrechnungsrisiken aus der Konsolidierung der nicht in Euro bilanzierenden Konzerngesellschaften (Translationsrisiken) werden nicht abgesichert.

Detaillierte Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und zu ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthält der Abschnitt Finanzinstrumente im Anhang zum Konzernabschluss.

Liquiditätssicherung

Der TUI Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen mehrjährigen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

Zur Finanzierung des Konzerns werden der Bestand an flüssigen Mitteln, Geld- und Kapitalmarktinstrumenten sowie bilaterale Bankkredite und syndizierte Kreditfazilitäten eingesetzt. Neben der TUI AG verfügt insbesondere die TUI Travel PLC über einen separaten Banken- und Kapitalmarktzugang und kann die Liquiditätsversorgung der ihr zugeordneten touristischen Gesellschaften eigenständig sicherstellen.

Zur langfristigen Finanzierung hat der TUI Konzern am Kapitalmarkt sieben Anleihen begeben, hierunter befindet sich eine als Eigenkapital ausgewiesene Hybridanleihe. Die noch ausstehenden Verpflichtungen aus diesen Anleihen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf nominal 2,2 Mrd. €. Die Anleihen weisen unterschiedliche Ausstattungen und Laufzeiten auf. Durch die Optimierung der Laufzeiten und Volumina wurden zukünftige Risiken bei der Rückzahlung bzw. Refinanzierung begrenzt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die TUI AG kurzfristig fällige Finanzschulden über insgesamt 1,2 Mrd. € planmäßig zurückgezahlt sowie 2012 fällige Anleihen im Gesamtvolumen von 0,7 Mrd. € zur strukturellen Optimierung der Finanzschulden vorzeitig zurückerworben. Nach Abschluss des Geschäftsjahrs 2010/11 hat die TUI AG im Zuge eines öffentlichen Rückkaufangebots den ausstehende Betrag in Höhe von 0,2 Mrd. € einer im September 2012 fälligen Wandelanleihe der TUI AG erworben bzw. den Prozess zur vorzeitigen Rückzahlung wegen Geringfügigkeit eingeleitet. Detaillierte Informationen hierzu enthält der Nachtragsbericht des Konzernlageberichts.

Im März 2011 hat die TUI AG eine fünfjährige Wandelanleihe über 0,3 Mrd. € platziert. Des Weiteren hat die TUI AG durch eine vertragliche Anpassung das Zahlungsziel einer strukturierten Transaktion über 0,2 Mrd. €, die der Vermeidung von potenziellen Verwässerungseffekten aus der im April 2010 durch die TUI Travel PLC begebenen Wandelanleihe dient, von März 2013 auf Juli 2014 verlängern können.

Im Mai 2011 hat die TUI Travel PLC das Laufzeitenprofil ihrer Bankkreditlinien verlängert. Die TUI Travel PLC hat bilaterale und syndizierte Bankkreditlinien über insgesamt 1,2 Mrd. Britische Pfund, die größtenteils bis Juni 2012 gewährt wurden, vorzeitig gekündigt und in diesem Zusammenhang eine neue syndizierte Bankfazilität über 1,2 Mrd. Britische Pfund mit einer Laufzeit bis Juni 2015 unterzeichnet. Die Bankfazilitäten der TUI Travel PLC waren zum Bilanzstichtag mit 0,1 Mrd. Britische Pfund in Anspruch genommen.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Restlaufzeiten, enthält die Position Finanzschulden im Anhang zum Konzernabschluss.

Die Refinanzierungen der TUI AG und der TUI Travel trugen wesentlich zur Stärkung der mittelfristigen Liquiditätsreserve der jeweiligen Finanzierungskreise bei. Zur weiteren Finanzierung dienen die laufenden Zahlungsflüsse. Ebenso werden die Möglichkeiten zusätzlicher Kapitalmarktinanspruchnahmen sowie der Verwertung des noch in der Containerschifffahrt gebundenen Vermögens geprüft.

Wesentliche vertragliche Regelungen der Finanzierungsinstrumente

Die über den Kapitalmarkt aufgenommenen Finanzschulden der TUI AG, die Finanzierungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Umtauschanleihe auf Aktien der TUI Travel PLC, die durch eine von der TUI unabhängige Gesellschaft begeben wurde, sowie die syndizierten und bilateralen Kreditfazilitäten der TUI Travel PLC enthalten eine Reihe von Verpflichtungen:

So besteht beispielsweise für die TUI Travel aus der syndizierten Kreditfazilität die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, so genannter Financial Covenants, die (a) die Einhaltung einer EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation, die die relative Belastung des Konzerns aus dem Zinsergebnis sowie aus den Miet- und Pachtaufwendungen bemisst, und (b) die Einhaltung einer Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation, die die relative Belastung des TUI Travel-Teilkonzerns mit Finanzverbindlichkeiten ermittelt, erfordern. Daneben wird unter anderem die Möglichkeit der TUI Travel PLC beschränkt, Vermögensgegenstände zu belasten oder zu veräußern, andere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben oder Verschmelzungen durchzuführen.

Die Kapitalmarktinstrumente, die Finanzierungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Umtauschanleihe auf Aktien der TUI Travel PLC sowie die bilateralen und syndizierten Kreditfazilitäten enthalten darüber hinaus weitere Vertragsklauseln, die für Finanzierungsinstrumente dieser Art typisch sind. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt dazu, dass die entsprechenden Finanzierungen oder Fazilitäten durch die Kreditgeber gekündigt und die jeweiligen Valutierungen sofort fällig gestellt werden können.

Die Geschäftsvorfälle der TUI AG und der TUI Travel PLC sowie die erwartete Geschäftsentwicklung werden fortlaufend auf Einklang mit den vertraglichen Regelungen überprüft.

Weitere Angaben zur Finanzierung sowie zu den Finanzschulden enthalten der Abschnitt Finanzlage des Konzerns sowie die Erläuterungen der Verbindlichkeiten im Anhang zum Konzernabschluss.

Risiken aus Pensionszusagen

Für die Finanzierung von Pensionszusagen, insbesondere in Großbritannien, bestehen Pensionsfonds, die von unabhängigen Fondsmanagern betreut werden. Diese legen das Fondsvermögen auch in Wertpapieren an. So kann die Entwicklung der Finanzmärkte die Wertentwicklung dieser Fonds ungünstig beeinflussen und zu Belastungen führen.

Für ganz oder teilweise fondsgedeckte Versorgungszusagen bestand ein Anwartschaftsbarwert in Höhe von 1,9 Mrd. €, dem ein Marktwert des Vermögens externer Fonds in Höhe von 1,4 Mrd. € gegenüberstand. Aus der Unterdeckung in Höhe von 0,4 Mrd. € sowie aus dem Anwartschaftsbarwert für die nicht fondsgedeckten Versorgungszusagen von 0,5 Mrd. € ergab sich ein Nettoanwartschaftsbarwert in Höhe von 0,9 Mrd. €, der in voller Höhe durch Pensionsrückstellungen abgedeckt ist.

Detaillierte Angaben zur Entwicklung der Pensionsverpflichtungen enthält die Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden im TUI Konzern zum Bilanzstichtag in Höhe von 2,4 Mrd. € (nach 2,1 Mrd. € am 30. September 2010). Sie betrafen im Wesentlichen Bestellobligos für Investitionen. Rund 0,4 Mrd. € hatten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 3,3 Mrd. € (Vorjahr 2,9 Mrd. €). Mit 1,4 Mrd. € hatten Flugzeuge den größten Anteil an den finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen. Rund 0,9 Mrd. € entfallen auf Hotels, 0,4 Mrd. € auf Reisebüros, 0,4 Mrd. € auf Verwaltungsgebäude, 0,3 Mrd. € auf Jachten und Motorboote sowie 0,1 Mrd. € auf sonstige Verpflichtungen. Rund 0,9 Mrd. € hatten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Detaillierte Angaben zu den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthält der entsprechende Abschnitt im Anhang zum Konzernabschluss.

Umweltrisiken

Sowohl derzeitige Gesellschaften des TUI Konzerns als auch bereits veräußerte Unternehmen sind bzw. waren mit der Verwendung, Verarbeitung, Gewinnung, Lagerung oder dem Transport von Stoffen befasst, die als umwelt- oder gesundheitsschädlich eingestuft werden. TUI tritt Umweltrisiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb mit vorbeugenden Maßnahmen entgegen und hat sich gegen bestimmte Umweltrisiken versichert. Sofern umweltrechtliche Risiken aus bereits veräußerten Unternehmen nicht auf die Erwerber übergegangen sind, wurden für eventuelle Ansprüche im bilanziell erforderlichen Rahmen Rückstellungen gebildet.

Sonstige Risiken

Haftungsverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten

Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten. Sie wurden am Bilanzstichtag mit 498,4 Mio. € (nach 453,7 Mio. € im Vorjahr) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um gewährte Avale zur Absicherung von Bankschulden der Hapag-Lloyd AG.

Die TUI AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten. Dies gilt auch für die im Klagewege geltend gemachten Gewährleistungs-, Rückforderungs- oder sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren getätigten Verkäufen von Tochtergesellschaften. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus Gerichts- oder Schiedsverfahren wurden, wie in den vergangenen Jahren, bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.

Über Haftungsverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten wird auch in den entsprechenden Abschnitten im Anhang zum Konzernabschluss berichtet.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

1. Begriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im TUI Konzern

Das interne Kontrollsystem im TUI Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im TUI Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der TUI AG hat hierfür im Rahmen seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte insbesondere die in der TUI AG geführten Bereiche Konzern-Controlling, Konzern-Accounting & Financial Reporting, Konzern-Finanzen sowie Konzern-Personal als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im TUI Konzern benannt.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im TUI Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen – wie beispielsweise dem Vier-Augen-Prinzip – sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien, wie zum Beispiel durch den KonTraG-Arbeitskreis sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie beispielsweise Konzern-Steuern oder Konzern-Recht, prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Der Aufsichtsrat der TUI AG, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, und die Konzern-Revision der TUI AG oder die dezentralen Revisionen in den Konzerngesellschaften sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im TUI Konzern eingebunden. Auf Grundlage des § 107 Abs. 3 AktG befasst sich der Prüfungsausschuss der TUI AG vor allem mit der Abschlussprüfung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems.

Der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, wie zum Beispiel der steuerliche Betriebsprüfer, sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld des TUI Konzerns einbezogen. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Formularabschlüsse der Konzerngesellschaften bildet die wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im TUI Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist im TUI Konzern ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Absatz 2 AktG eingerichtet, um über den ursprünglich gesetzlich formulierten Umfang hinaus neben existenzgefährdenden auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu überwachen. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems, das durch den TUI Konzern jeweils zeitnah an jeweilige Umfeldveränderungen angepasst wird. Weiterhin stellt die Konzern-Revision durch regelmäßige Systemprüfungen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Abschnitt Risikomanagement dieses Risikoberichts erteilt.

2. Einsatz von IT-Systemen

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der TUI AG im Wesentlichen durch lokale Buchhaltungssysteme der Hersteller SAP und Oracle. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der TUI AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann durch sämtliche Konzernunternehmen zunächst in das Berichtssystem TRACE, basierend auf SAP BO FINANCE, eingestellt werden. Sämtliche im Berichtssystem TRACE erfassten Berichtspakete werden dann zur Erstellung des Konzernabschlusses über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem PCE übernommen. Das von der TUI AG selbst entwickelte Konsolidierungssystem basiert auf einem Datenbanksystem von Microsoft und wird bereits langjährig zur Erstellung des Konzernabschlusses der TUI AG eingesetzt. Durch die Konzern-Revision der TUI AG werden die Ordnungsmäßigkeit des Konsolidierungssystems PCE und die für dieses System vergebenen Berechtigungen in regelmäßigen Abständen geprüft. Dabei haben sich im Berichtsjahr keine Beanstandungen ergeben. Durch den Konzernabschlussprüfer der TUI AG werden regelmäßig die Schnittstelle zwischen dem Berichtssystem TRACE und dem Konsolidierungssystem PCE sowie die Überleitungen bis hin zu den Konzernabschlüssen geprüft. In PCE werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der TUI AG, wie z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragseliminierung einschließlich der Equity-Bewertung, generiert und vollständig dokumentiert. Sämtliche Bestandteile des Konzernabschlusses der TUI AG einschließlich der Anhangangaben werden aus dem Konsolidierungssystem PCE entwickelt. PCE stellt auch diverse Module für Auswertungszwecke zur Verfügung, um ergänzende Informationen zur Erläuterung des Konzernabschlusses der TUI AG aufzubereiten.

3. Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte, insbesondere zeitkritisch zum Ende des Geschäftsjahres, auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren. Auch aus der Auslagerung und Übertragung von rechnungslegungsspezifischen Aufgaben auf Servicegesellschaften können sich spezifische Risiken ergeben. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten werden im Anhang zum Konzernabschluss erläutert.

4. Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit doloser Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, unternehmens- oder konzernweite Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist beispielsweise sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des TUI Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.

Die Bilanzierungsvorschriften im TUI Konzern regeln einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den TUI Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Weiterhin sind spezifische Vorschriften zur Aufstellung von Teilkonzernabschlüssen zu beachten. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Cashflow-Rechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen.

Die TUI Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen regeln unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Die TUI Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin zum Beispiel konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. der hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Auf Grundlage bereits systemtechnisch im PCE-Konsolidierungssystem festgelegter Kontrollmechanismen und durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerbehaftete TRACE-Formularabschlüsse selektiert und auf Konzernebene soweit erforderlich korrigiert. Mit der zentralen Durchführung sogenannter Werthaltigkeitstests für die aus Konzernsicht spezifischen zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Der Regelungsumfang erstreckt sich auf Konzernebene unter anderem auch auf die zentrale Festlegung der für die Bewertung von Pensions- oder sonstigen Rückstellungen anzuwendenden Parameter. Weiterhin erfolgt auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation weiterer Daten für die Erstellung externer Informationen im Anhang und Lagebericht (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

5. Einschränkende Hinweise

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im TUI Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann.

Die TUI Travel PLC hat im Berichtsjahr zwei Fehler der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2009/10 identifiziert. Durch eine fehlerhaft unterlassene Ausbuchung einer Lieferverbindlichkeit im Rahmen der Konsolidierung wurden in Höhe von 42,6 Mio. € zu hohe Umsatzkosten ausgewiesen. Gleichzeitig zeigte der französische Veranstalter Nouvelles Frontières in Höhe von 50,9 Mio. € zu geringe Umsatzkosten. Sowohl die Hintergründe als auch die Korrektur der Fehler im Geschäftsjahr 2010/11 werden im Konzernanhang im Abschnitt zu den Umsatzkosten sowie zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausführlich erläutert.

Unmittelbar nach den ersten Hinweisen auf Einschränkungen der Wirksamkeit der eingesetzten Kontrollsysteme in Frankreich wurden bei Nouvelles Frontières unverzüglich personelle Konse-quenzen getroffen und vor Ort eine umfassende Sonderuntersuchung zur Ordnungsmäßigkeit des Vorjahresabschlusses durchgeführt. Über deren Entwicklung und Feststellungen haben das Management und auch der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie dem Aufsichtsrat der TUI AG zeitnah berichtet.

Die aus den Fehlern der Rechnungslegung der TUI Travel PLC gewonnenen Erkenntnisse über die nur eingeschränkt wirksam gewesenen Kontrollsysteme werden bei den weiteren Maßnahmen zur inhaltlichen und organisatorischen Vertiefung und Verbesserung der für die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung eingesetzten Systeme und Prozesse unter Beteiligung des TUI AG Managements berücksichtigt.

Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Tochterunternehmen, bei denen die TUI AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen.

 

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