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Investor Relations > Corporate Governance > Vergütungsbericht > Vergütung des Vorstands
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TUI AG-Aktie
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16.05.2012, 17:35
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TUI Travel PLC-Aktie
LSE: 176,20 GBp
16.05.2012, 17:35
 

Vergütung des Vorstands

Vorstand der TUI AG 

Mitglieder

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Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest; er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die sonst in deutschen Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Für Vorstandsmitglieder mit Dienstsitz in Deutschland wurde im Geschäftsjahr 2009/10 ein neues Vergütungssystem entwickelt, das auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Dieses Vergütungssystem findet Anwendung bei dem Abschluss neuer bzw. der Änderung bestehender Dienstverträge. Die Hauptversammlung der TUI AG hat dieses neue Vergütungssystem am 17. Februar 2010 gebilligt.

Die Dienstverträge von Herrn Baier und von Herrn Dr. Engelen wurden zum 1. Januar 2010 auf das neue System umgestellt. Der Dienstvertrag von Herrn Dr. Frenzel wird nach Beendigung der bis März 2012 laufenden Dienstvertragsperiode angepasst. Bei Herrn Long mit Dienstsitz in England wird die Vergütung durch das Remuneration Committee der TUI Travel PLC festgelegt. 

Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2010/11

Die für das Geschäftsjahr 2010/11 gewährte Vergütung der Vorstandsmitglieder der TUI AG setzt sich aus Festbezügen und variablen Bestandteilen zusammen. Daneben haben Vorstandsmitglieder Anspruch auf die Gestellung eines Dienstwagens mit Fahrer sowie auf Reisevergünstigungen. Die variablen Komponenten bestehen aus einer Jahreserfolgsvergütung sowie einer über einen Zeitraum von vier Jahren zu bemessenden Mehrjahreserfolgsvergütung (Langfristiges Anreizprogramm).

Die Jahreserfolgsvergütung ist abhängig vom Grad der Erreichung des Erfolgszieles und der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds. Erfolgsziel ist seit dem 1. Oktober 2010 das berichtete Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (Berichtetes EBITA). Bei einem Zielerreichungsgrad unterhalb von 50% wird keine Jahreserfolgsvergütung gewährt. Bei einem Zielerreichungsgrad oberhalb von 50% wird der im Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegte Zielbetrag mit dem Zielerreichungsgrad multipliziert, bis zu einer Obergrenze von 150%.

Der so ermittelte Betrag (Jahreserfolgsvergütung) wird durch den Aufsichtsrat zur Berücksichtigung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 angepasst. Die Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2010/11 wird zu 50% nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft ausgezahlt. Die verbleibenden 50% der Jahreserfolgsvergütung werden zu gleichen Teilen auf die beiden nachfolgenden Jahre vorgetragen und in Abhängigkeit des Zielerreichungsgrads und der individuellen Leistung in diesen Jahren in der Höhe angepasst. Der aus dem Geschäftsjahr 2009/10 vorgetragene Betrag wurde angepasst und ausgezahlt. Dies ist in der nachstehenden Tabelle als Vergütung des Jahres 2010/11 ausgewiesen. Bei Herrn Dr. Frenzel ist die Höhe der Tantieme abhängig vom Bereinigten EBITA und persönlichen Bemessungsfaktoren. Die Tantieme wird vollständig nach der Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt.

Das langfristige Anreizprogramm besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm mit einer Laufzeit von vier Jahren. Für Vorstandsmitglieder ist ein individueller Zielbetrag im Dienstvertrag festgelegt, der jährlich auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der TUI AG der 20 Tage vor Beginn des Geschäftsjahres in virtuelle Aktien umgerechnet wird. Ein Anspruch entsteht für den Berechtigten nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums.

Nach Ablauf von vier Jahren wird ein Zielerreichungsgrad ermittelt – durch einen Vergleich der Entwicklung der Kennzahl Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG mit der Entwicklung des Dow Jones STOXX 600 Travel & Leisure. Liegt der Zielerreichungsgrad unterhalb von 25% des Vergleichswerts, werden keine virtuellen Aktien vergütet. Oberhalb von 25% wird der Zielerreichungsgrad mit der Anzahl der gewährten virtuellen Aktien – jedoch nicht mehr als 175% – multipliziert. Die so ermittelte Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der TUI AG am Ende des vierjährigen Leistungszeitraums multipliziert und der sich ergebende Betrag wird in bar ausgezahlt. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf das Dreifache des individuellen Zielbetrags begrenzt.

Herrn Dr. Frenzel wird ein Bonus gewährt, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien der TUI AG umgerechnet wird. Grundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist das um Sondereinflüsse bereinigte Konzernergebnis vor Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (bereinigtes EBTA). Die virtuellen Aktien können nach einer Sperrfrist unter Maßgabe verschiedener Regeln zur Vermeidung der Nutzung von Insiderwissen an das Unternehmen veräußert werden. Die Höhe der Barzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI Aktie für einen Zeitraum von 20 Börsentagen nach dem Ausübungszeitpunkt. Absolute oder relative Rendite- bzw. Kursziele bestehen nicht. Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) ist bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen vereinbart. Das langfristige Anreizprogramm für Herrn Long besteht aus der Gewährung von Aktien der TUI Travel PLC nach Maßgabe von persönlichen Bemessungsfaktoren, die vom Remuneration Committee der TUI Travel PLC festgelegt werden.

Herr Long hatte zum 30. September 2011 einen Anspruch auf Anwartschaften auf 6.755.673 Aktien der TUI Travel PLC. Am 30. September 2011 hielten ehemalige Vorstandsmitglieder 281.902 virtuelle Aktien der TUI AG (Vorjahr 271.250 Aktien).

Für die Ansprüche aus dem langfristigen Anreizprogramm der TUI AG bestehen Rückstellungen in Höhe von 2.700 Tsd. € (Vorjahr 5.368 Tsd. €).

Entwicklung der Stückzahl der virtuellen Aktien der TUI AG

  Stück
   
Bestand zum 30.9.2010 501.106
Gewährung von virtuellen Aktien für das Geschäftsjahr 2009/10 54.832
Ausübung von virtuellen Aktien -
Zugang bzw. Abgang von virtuellen Aktien - 16.973
Bestand zum 30.9.2011 538.965

Individuelle Vergütung des Vorstands

Tsd. € erfolgs-
unahängig
erfolgs-
abhängig
langfristiges
Anreiz-
programm
Aufsichtsrats-
mandate im
Konzern
Gesamt
2011
Gesamt
2010
             
Dr. Michael Frenzel (Vorsitzender) 1.262,4 1.256,3 206,8 385,7 3.111,2 3.454,0
Horst Baier 692,5 523,4 - - 1.215,9 1.205,2
Dr. Peter Engelen 715,6 386,2 - - 1.101,8 1.247,2
Rainer Feuerhake
(bis 17. Februar 2010)
- - - - - 902,9
Peter Long 1.472,4 1.190,2 840,7 - 3.503,3 4.308,5
Gesamt 4.142,9 3.356,1 1.047,5 385,7 8.932,2 11.117,8
Vorjahr 4.380,1 4.412,1 1.850,0 475,6 11.117,8  
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Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2010/11 wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

 

Leistungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit

1. Ruhegehaltsansprüche

Ruhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die vorgesehene Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Nach der erfolgten Anpassung der Dienstverträge zum 1. Januar 2010 haben die aktiven Mitglieder des Vorstands nach Ausscheiden aus dem Vorstand keinen Anspruch auf Übergangsbezüge.

Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge 2010 angepasst wurden, erhalten jährlich einen im Dienstvertrag vereinbarten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Der Versorgungsbeitrag beträgt 22,5% der Zielbarvergütung im Beitragsjahr. Die Ansprüche aus der bis 2009 geltenden Versorgungsregelung wurden durch einen einmaligen Startbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung abgelöst. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden mit einem in der Versorgungszusage festgelegten Prozentsatz verzinst; der Zinssatz beträgt zurzeit 5%. Als reguläre Altersgrenze ist die Vollendung des 60. Lebensjahres vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Bezugsberechtigten als Einmal-, Raten- oder Rentenzahlung.

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Tsd. € Versorgungs-
beitrag
Horst Baier 267,7
Dr. Peter Engelen 267,7

Basis für die Berechnung des Ruhegehalts von Herrn Dr. Frenzel ist ein ruhegehaltsfähiges Gehalt, das sich an seiner erfolgsunabhängigen Vergütung orientiert. Der Ruhegehaltsanspruch von Herrn Dr. Frenzel beträgt 800.000 € pro Jahr.

Herr Long hat keinen Ruhegehaltsanspruch gegenüber der TUI AG. Anstelle der Gewährung eines Ruhegehaltsanspruchs wird von TUI Travel PLC ein Betrag in Höhe von 50% des Festgehalts in einen Pensionsfonds eingezahlt. Diese Zahlung ist im Ausweis der erfolgsunabhängigen Vergütung von Herrn Long enthalten.

Witwen von Vorstandsmitgliedern erhalten unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem Lebensende oder ihrer Wiederverheiratung ein Witwengeld von 60% des Ruhegehalts. Kinder von Vorstandsmitgliedern erhalten bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Waisengeld von 20% des Ruhegehalts für Halbwaisen und von 25% für Vollwaisen.

2. Change of Control-Vereinbarung

Für den Fall des durch eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse bedingten Verlusts des Vorstandsamts oder der Wahrnehmung des für diesen Fall eingeräumten Rechts zur Niederlegung des Amts und Kündigung des Vorstandsdienstvertrags haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf Abgeltung der finanziellen Ansprüche für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags, maximal für einen Zeitraum von drei Jahren.

Die erfolgsabhängige Vergütung und die Zuteilung virtueller Aktien für die Restlaufzeit des Dienstvertrags richten sich dabei nach dem Durchschnitt der für die letzten drei Geschäftsjahre gewährten Bezüge. Gleiches gilt für die bislang von Konzerngesellschaften erhaltene Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten.

3. Abfindungen

In den neuen Dienstverträgen von Herrn Baier und Herrn Dr. Engelen ist die Zahlung einer Abfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt.

4. Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 24.105,8 Tsd. € (Vorjahr 22.662,4 Tsd. €). Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betrugen die Pensionsverpflichtungen am Bilanzstichtag 45.350,8 Tsd. € (Vorjahr 45.798,6 Tsd. €). Die Rückstellungen wurden mit einem Zinssatz von 4,75% abgezinst.

Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen für inländische Anspruchsberechtigte erfolgt über den Abschluss von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Da die Rückdeckungsversicherung die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen für ehemalige und aktive Vorstandsmitglieder vollumfänglich abdeckt, wurde die Versicherung als Vermögenswert von den Pensionsverpflichtungen abgesetzt.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2010/11 auf 4.409,0 Tsd. € (Vorjahr 4.303,9 Tsd. €).

 

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