Entsprechenserklärung 2007 zum Deutschen Corporate Governance Kodex
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„Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. 07. 2006 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. 06. 2006 wurde und wird vollständig entsprochen.
TUI AG wird zukünftig auch den vom Bundesministerium der Justiz am 20. 07. 2007 bekanntgegebenen Empfehlungen in der derzeit gültigen Fassung vom 14. 06. 2007 vollständig entsprechen.
Darüber hinaus folgt TUI AG auch den Anregungen des Kodex. Lediglich die Einführung unterschiedlicher Amtsperioden für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat ist zurzeit nicht vorgesehen.
Hannover, im November 2007
Der Vorstand und der Aufsichtsrat“
