"Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den vom Bundesministerium der Justiz am 02.07.2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26.05.2010 wurde und wird vollständig mit einer Ausnahme (Empfehlung des Kodex in Ziffer 5.4.1. Abs. 3) entsprochen:
Der abgeänderte Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 09.02.2011 entsprach nicht vollständig seiner im Geschäftsbericht 2009/10 sowie in der Einladung zur Hauptversammlung vom 30.12.2010 bekannt gemachten Zielsetzung für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Mitgliedschaft von Frauen im Aufsichtsrat). Die Abweichung von der Zielsetzung war im Interesse der Gesellschaft erforderlich, um ein konstruktiveres Verhältnis aller größeren Aktionärsgruppen zu ermöglichen, was gegenüber der Zielsetzung für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorrangig war.
Die Erfüllung der Zielsetzung der angemessenen Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat verfolgt die Gesellschaft weiterhin."
Hannover, im November 2011
Der Vorstand und der Aufsichtsrat