17.05.2012
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Investor Relations > Finanzberichte > Geschäftsbericht 2009 > Abschluss Konzern > Anhang > Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses
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TUI AG-Aktie
XETRA: 5,04 EUR
16.05.2012, 17:35
mehr…

TUI Travel PLC-Aktie
LSE: 176,20 GBp
16.05.2012, 17:35
 

Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses

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Allgemeine Erläuterungen

Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen.

Nach dem Verkauf der Containerschifffahrt im März 2009 ist der TUI Konzern ausschließlich im Kerngeschäftsfeld Touristik tätig. Die Touristik umfasst wie im Vorjahr die TUI Travel PLC, den Bereich TUI Hotels & Resorts und den Bereich Kreuz­fahrt­en. Der Bereich Kreuzfahrten ist mit Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und TUI Cruises im deutschsprachigen Premium- und Luxusmarkt tätig. Daneben ist die TUI AG mit rund 43,3 % mittelbar an der Containerschifffahrt mit einem maßgeblichen unternehmerischen Einfluss beteiligt. Seit dem Verkauf der Containerschifffahrt ist das aus dieser Beteiligung resultierende anteilige Ergebnis nicht mehr in das operative Ergebnis des fortzuführenden Bereiches einzubeziehen.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren weitere Mandate sind als Anlage zum Anhang im Abschnitt Weitere Angaben des Geschäfts­berichts angeführt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechens­erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.tui-group.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

Infolge der in der Hauptversammlung der TUI AG am 13. Mai 2009 beschlossenen Umstellung des Geschäftsjahres auf den Abschlussstichtag 30. September wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 ein Rumpfgeschäftsjahr (im Folgenden: „RGJ 2009“) eingelegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungs­­änderung in das Handels­register der Amtsgerichte Hannover und Berlin-Charlottenburg erfolgte jeweils am 3. Juni 2009. Somit umfasst das Geschäftsjahr des TUI Konzerns und ihrer wesentlichen einbezogenen Tochterunternehmen zukünftig den Zeitraum vom 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Sofern bei Tochtergesell­schaften (insbesondere der TUI Travel PLC und der RIU-Gruppe) abweichende Geschäftsjahre bestehen, wurden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG geprüfte Zwischenabschlüsse erstellt.

Durch das neun Monate umfassende Rumpfgeschäftsjahr ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahres­zahlen für zwölf Monate, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, nur eingeschränkt möglich.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. 

Grundlagen der Rechnungslegung

Die rechtliche Verpflichtung für die TUI AG zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß den Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), ergibt sich gemäß § 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit der Verordnung EG-Nr. 1606/2002 der Europäischen Union.

Die IFRS werden in der Form angewendet, wie sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch die Europäische Kommission in nationales Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden die in § 315a Abs. 1 HGB aufgeführten handelsrechtlichen Vorschriften erfüllt.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2009 waren folgende durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:
 

  • Änderungen des IAS 1: „Darstellung des Abschlusses“
  • Änderungen des IAS 23: „Fremdkapitalkosten“ bezüglich der Aufhebung des Wahlrechts zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten
  • Änderungen des IAS 32: „Finanzinstrumente: Darstellung“ und Folgeänderung des IAS 1: „Darstellung des Abschlusses“ bezüglich kündbarer Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • Änderungen des IAS 39 und IFRS 7: „Umgliederung finanzieller Vermögenswerte: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften“
  • Jährliches Verbesserungsprojekt
  • Änderungen des IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der IFRS“ und des IAS 27: „Konzern- und Einzelabschlüsse“ hinsichtlich der Bestimmung von Anschaffungs­kosten einer Beteiligung, eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines asso­ziierten Unternehmens
  • Änderungen des IFRS 2: „Aktienbasierte Vergütungen“ bezüglich der Definition von Ausübungsbedingungen und Behandlung von Annullierungen
  • IFRS 8: „Geschäftssegmente“
  • IFRIC 13: „Kundenbindungsprogramme“
  • IFRIC 14: „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“

Die Änderungen des IAS 1 betreffen die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für IFRS Abschlüsse. Dementsprechend wird nun eine Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt und die Eigenkapitalveränderungsrechnung als separater Bestandteil des Abschlusses gezeigt. Die Gesamtergebnisrechnung umfasst den Konzern-Gewinn und -Verlust und die sonstigen Ergebnisse, die die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zeigen. Zusätzlich zu der bisherigen Darstellung werden in der Bilanz im Falle von retrospektiven Anpassungen als weitere Spalte auch die Eröffnungswerte der Vorperiode gezeigt.

Die Änderungen des IAS 23 zur nun verpflichtenden Aktivierung von Fremdkapitalkosten haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da im TUI Konzern bereits das bisherige Wahlrecht zur Aktivierung der Fremdkapital­kosten ausgeübt wurde.

Die am 21. Januar 2009 in EU-Recht umgesetzten Änderungen des IAS 32 sowie dessen Folgeänderung auf den IAS 1 befassen sich mit der Klassifizierung bestimmter Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremdkapital. Während in der bisherigen Fassung die Eigenkapitaldefinition nach IAS 32 bei deutschen Personenhandelsgesellschaften regelmäßig zu einem Ausweis als Fremdkapital führte, wurden in der Neufassung dieser Standards Ausnahmen definiert, die für deutsche Personen­handelsgesellschaften regelmäßig zu einer Klassifizierung als Eigenkapital führen.

Die am 9. September 2009 in EU-Recht umgesetzten Änderungen des IAS 39 und des IFRS 7 sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt 1. Juli 2008 anzuwenden und dienen lediglich zur Klarstellung des Anwendungszeitpunkts der auf Grund der Finanzkrise bereits in europäisches Recht umgesetzten Änderung zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten.

Das Jährliche Verbesserungsprojekt (2008) setzt sich insgesamt zusammen aus 35 gering­fügigen Änderungen. Der wesentliche Anteil betrifft Änderungen in der Präsentation, der Erfassung und der Bewertung von Abschlussposten. Der kleinere Teil stellt lediglich redaktionelle Änderungen dar, welche kaum Auswirkungen auf die Bilanzierung haben.

Da sich die Änderungen des IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der IFRS“ und des IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ ausschließlich auf Einzelabschlüsse nach IFRS beziehen, haben sie keinerlei Auswirkung für den TUI Konzernabschluss.

Die rückwirkend anzuwendenden Änderungen des überarbeiteten IFRS 2 beinhalten einerseits eine Klarstellung zur Definition von Ausübungsbedingungen. Andererseits wird auch bestimmt, dass Annullierungen, unabhängig davon, ob sie durch das Unternehmen oder Dritte erfolgen, bilanziell gleich behandelt werden müssen.

IFRS 8 ersetzt die bisherigen Vorschriften des IAS 14 zur Segmentberichterstattung. Die wesentliche Änderung betrifft die Definitionen der Segmente, die der von den Entscheidungsträgern intern verwendeten Berichtsstruktur folgt (Management Approach). Zusätzlich werden ausschließlich zum Abschluss eines Geschäftsjahres Angaben zu geographischen Bereichen und wesentlichen Kunden gefordert. Die Anforderungen des IFRS 8 wurden in der Darstellung der Segmentberichterstattung des vorliegenden Abschlusses vollständig verarbeitet und die Vorjahreszahlen sind entsprechend angepasst worden.

Die Bilanzierung von Bonusprogrammen für Kunden (z.B. Flugmeilen) wurde den Anforderungen des IFRIC 13 angepasst. Prämiengutschriften wird daher nun ein Zeitwert beigemessen und dieser bis zur Einlösung der Gutschrift von den Umsatz­erlösen abgegrenzt. Die Anwendung dieser Interpretation hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des TUI Konzerns. Im Folgenden sind die Auswirkungen auf die Posten der Konzernbilanz dargestellt:

Auswirkungen des IFRIC 13 auf die Konzernbilanz    
 

Mio €
30.9.2009
31.12.2008
1.1.2008
Latente Ertragsteueransprüche
+ 0,5
+ 0,4
+ 0,4
Gewinnrücklagen
 - 0,7
 - 0,5
 - 0,5
Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital
 - 0,4
 - 0,3
 - 0,3
Sonstige Rückstellungen (langfristig)
 - 3,0
 - 2,4
 - 2,0
Sonstige Verbindlichkeiten (inkl.
passiver Rechnungsabgrenzungsposten) (langfristig)
+ 4,5
+ 3,5
+ 3,1
Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)
 - 2,1
 - 1,6
 - 1,2
Sonstige Verbindlichkeiten (inkl.
passiver Rechnungsabgrenzungsposten) (kurzfristig)
+ 2,2
+ 1,7
+ 1,3


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Die Vorschriften des IFRIC 14 wurden bereits im Jahresabschluss 2008 freiwillig vor ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 angewendet und haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Abschlusses.

Abgesehen von den Änderungen durch IFRIC 13 ergaben sich aus der verpflichtenden Anwendung von Standardänderungen oder Interpretationen keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns.

Darüber hinaus wendet der TUI Konzern die im Juni 2009 in EU-Recht umgesetzten Regelungen des überarbeiteten IFRS 3: „Unternehmenszusammenschlüsse“ sowie die Änderungen des IAS 27: „Konzern- und Einzelabschlüsse nach IFRS“ vorzeitig bereits für das Geschäftsjahr 2009 an. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden entsprechend den Übergangsvorschriften der Standards geändert.

Die Änderungen des IFRS 3 umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Kaufpreis­bestandteilen und Anschaffungsnebenkosten, sukzessiven Unternehmenserwerben, Geschäfts- oder Firmenwerten, Minderheitsanteilen und der Neubewertung von über­nommenen Verträgen. IAS 27 legt fest, dass mit einem Kontrollwechsel verbundene Käufe und Verkäufe von Beteiligungen zu einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der bereits im Konzern gehaltenen bzw. der dann im Konzern verbleibenden Anteile führen. Im Gegensatz dazu werden Transaktionen ohne Kontrollwechsel erfolgsneutral im Eigenkapital abgebildet.
 

Auswirkungen der Anwendung von IFRS 3 und IAS 27 auf den Konzernabschluss

Mio €
RGJ 2009
Andere Aufwendungen
+ 4,6
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich/Veräußerungsgewinn
+ 191,5
Konzerngewinn/-verlust
+ 186,9
Goodwill
 - 0,8
Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen
- 3,8
Eigenkapital
+ 184,8
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
+ 0,74
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
- 0,02
aus aufgegebenem Geschäftsbereich
+ 0,76
Verwässertes Ergebnis je Aktie
+ 0,74
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
- 0,02
aus aufgegebenem Geschäftsbereich
+ 0,76


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Die folgenden, bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2009 noch nicht verpflichtend anzuwenden: 

Zusammenfassung neuer, noch nicht angewendeter bzw. anzuwendender Standards und Interpretationen   
 

Standard/Interpretation
 
Anwendungs-pflicht für Geschäftsjahre beginnend ab
Übernahme
durch EU-
Kommission
Standards
 
 
 
IFRS 1
Anmerkungen zum IFRS 1
1.1.2009
Nein
IFRS 1
Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
1.1.2010
Nein
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern
1.1.2010
Nein
IFRS 7
Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten
1.1.2009
Nein
IFRS 9
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Wertminderung
von finanziellen Vermögenswerten
1.1.2013
Nein
IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
1.1.2011
Nein
IAS 32
Klassifizierung von Bezugsrechten
1.2.2010
Nein
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung:
zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen
1.7.2009
Ja
IFRIC 9
und IAS 39
Eingebettete Derivate
30.6.2009
Nein
diverse
Jährliches Verbesserungsprojekt (2009)
im Wesentlichen 1.1.2010
Nein
Interpretationen
 
 
 
IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarung
1.4.2009
Ja
IFRIC 15
Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
1.1.2010
Ja
IFRIC 16
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
1.7.2009
Ja
IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer
1.7.2009
Nein
IFRIC 18
Übertragung von Vermögenswerten durch Kunden
1.7.2009
Nein


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Ausführungen zum Inhalt und zu möglichen Auswirkungen auf zukünftige Perioden werden unter den Sonstigen Erläuterungen dargestellt.

Änderungen einer Bilanzierungsmethode sowie der Gliederung der Gewinn- und ­Verlustrechnung

Die Übergangsversorgungen der Piloten der Fluggesellschaften in Deutschland ­werden nicht mehr als langfristige Personal­kostenrückstellung, sondern als Pensionsrückstellung entsprechend IAS 19 bilanziert, da diese Bilanzierung den wirtschaftlichen Gehalt dieser Vereinbarung besser darstellt. Dadurch ergaben sich folgende Auswirkungen auf das Konzerneigenkapital:
 

Auswirkungen auf die Konzernbilanz
 

Mio €
30.9.2009
31.12.2008
1.1.2008
Eigenkapital – erfolgsneutral
+ 0,5
+ 2,3
+ 2,2
Eigenkapital – erfolgswirksam
- 0,5
 - 2,3
 - 2,2
Eigenkapital
0,0
0,0
0,0
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
+ 27,4
+ 23,1
+ 20,9
Sonstige Rückstellungen
- 27,4
 - 23,1
 - 20,9
Summe langfristige Rückstellungen
0,0
0,0
0,0


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Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
 

Mio €
RGJ 2009
2008
Umsatzkosten (Personalaufwand)
+ 3,6
+ 1,0
Finanzaufwendungen
 - 1,0
 - 1,1
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 - 0,8
+ 0,0
Konzerngewinn/-verlust
+ 1,8
 - 0,1
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen und zugehörigem Fondsvermögen
 - 1,8
+ 0,1
Konzern-Gesamtergebnis
+ 0,0
+ 0,0


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Konsolidierungsgrundsätze und -methoden


Grundsätze

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, bei denen die TUI AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen (Tochterunternehmen). In der Regel wird die Kontrolle über Stimmrechtsmehrheit ausgeübt. Die Einbeziehung der RIUSA II-Gruppe erfolgt bei paritätischer Beteiligung und gleichen Stimmrechten der TUI AG und des Mitgesellschafters auf Grund faktischer Beherrschung (de facto control). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse verfügt die TUI AG hier über die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Hotel-Gruppe Nutzen zu ziehen. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem der TUI Konzern die Möglichkeit der Kontrolle erlangt. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Die Beteiligung an der „Albert Ballin“ Terminal Holding GmbH wird trotz mehrheitlichen Anteilsbesitzes (68,254 %) nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen, weil insbesondere auf Grund besonderer Mehrheitserfordernisse in der Gesellschafterversammlung keine „Beherrschung“ im Sinne von IAS 27 vorliegt.

Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppen­abschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und nahezu ­ausschließlich von Wirtschaftsprüfern geprüft bzw. einer prüferischen Durchsicht unterzogen sind.

Anteile an Gesellschaften, bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auszuüben (assoziierte Unternehmen, grundsätzlich mit einem Beteiligungsanteil ab 20 % und kleiner 50 %), werden nach der Equity-Methode bewertet. Anteile an Gesellschaften, bei denen die Führung gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern erfolgt (Gemeinschaftsunternehmen), werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden und aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf dem letzten verfügbaren Jahresabschluss beziehungsweise auf den Zwischenabschlüssen zum 30. September, sofern die Bilanzstichtage abweichend vom Bilanzstichtag der TUI AG sind. Dies betrifft 41 Unternehmen mit einem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, sieben Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober und zwei Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. April bis 31. März des Folgejahres.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2009 wurden neben der TUI AG 45 inländische und 694 ausländische Tochterunternehmen einbezogen.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 42 inländische und 82 ausländische Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung.

Entwicklung des Konsolidierungskreises1) und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften   
 

 
Stand
31.12.2008
Zugänge
Abgänge
Stand
30.9.2009
Konsolidierte Tochterunternehmen
 763
 28
 52
 739
Inländische Unternehmen
 46
 2
 3
 45
Ausländische Unternehmen
 717
 26
 49
 694
Assoziierte Unternehmen
 16
 5
 3
 18
Inländische Unternehmen
 4
 1
 1
 4
Ausländische Unternehmen
 12
 4
 2
 14
Gemeinschaftsunternehmen
 33
 2
0
 35
Inländische Unternehmen
 7
 –
 –
 7
Ausländische Unternehmen
 26
 2
 –
 28

1) Anzahl ohne TUI AG

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Seit dem 1. Januar 2009 wurden insgesamt 28 Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen, wobei sieben Gesellschaften infolge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit, acht neu gegründete Gesellschaften und 13 Gesellschaften auf Grund von Akquisitionen neu einbezogen wurden. Die Zugänge entfallen in 27 Fällen auf das Segment Touristik und in einem Fall auf das Segment Sonstige.

Aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind seit dem 31. Dezember 2008 ­insgesamt 52 Gesellschaften. Auf die Containerschifffahrt entfallen hiervon 47 Gesellschaften, welche den Konsolidierungskreis auf Grund des im ersten Quartal 2009 abgeschlossenen Verkaufs verlassen haben. Aus dem Segment Touristik sind je zwei Gesellschaften durch Fusion und Verkauf sowie eine durch Liquidation aus dem Konsolidierungskreis abgegangen.

Nach der Equity-Methode wurden 18 assoziierte Unternehmen und 35 Gemeinschafts­unternehmen bewertet. Der Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt vier Gesellschaften. Während drei Gesellschaften auf Grund von Anteilsverkäufen aus dem Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften ausschieden, waren fünf Gesellschaften auf Grund der Erweiterung der Geschäftstätigkeit und zwei Gesellschaften wegen Neugründung bzw. Erwerb als Zugang zu verzeichnen. Eine davon betrifft die maßgebliche Beteiligung in Höhe von 43,33 %  an der Containerschifffahrt nach deren Verkauf.

Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter den wesentlichen Beteiligungen aufgeführt. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist beim elektronischen Bundesanzeiger sowie unter www.tui-group.com im Internet abrufbar.

Nachfolgend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2009 auf die Jahre 2009 und 2008 dargestellt. Während Bilanzwerte von im Geschäftsjahr 2009 entkonsolidierten Gesellschaften zum Stichtagswert der Vorperiode angegeben werden, erfolgt für Posten der Gewinn- und Verlust­rechnung auf Grund von zeitanteiligen Effekten ein Ausweis auch für das Geschäftsjahr 2009.
 

Auswirkungen der Zu- und Abgänge des Konsolidierungskreises auf die Konzernbilanz   

Mio €
Zugänge
30.9.2009
Abgänge
31.12.2008
Langfristige Vermögenswerte
 38,3
–
Kurzfristige Vermögenswerte
 24,9
3 962,0
 davon zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
 0,0
3 962,0
Langfristige Rückstellungen
 0,1
–
Langfristige Finanzschulden
 0,7
–
Kurzfristige Finanzschulden
 2,5
–
Langfristige übrige Verbindlichkeiten
 5,7
–
Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten
 18,1
–
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten
 0,0
2 474,8

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Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises
auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung   
 

Mio €
Zugänge
RGJ 2009
RGJ 2009
Abgänge
2008
Umsätze mit Fremden
46,0
–
0,3
Umsätze mit konsolidierten Gesellschaften
0,1
–
11,7
Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen
45,6
–
12,3
Finanzaufwendungen
0,4
–
–
Ergebnis vor Ertragsteuern
0,1
–
- 0,3
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
0,1
–
- 0,3
Ergebnis aus einzustellenden Geschäftsbereichen
–
936,7
258,8
Konzernergebnis
0,1
936,7
258,5


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Akquisitionen – Desinvestitionen

Im Rumpfgeschäftsjahr 2009 wurden 13 touristische Gesellschaften zum Zweck der Geschäftserweiterung zu Anschaffungs­kosten von umgerechnet 23,0 Mio. € erworben.

Zusammenfassende Darstellung der Akquisitionen   
 

Name und Sitz der erworbenen
Gesellschaft
Geschäftstätigkeit
Erwerber
Erwerbs-zeitpunkt
Erworbener Anteil %
Anschaf-
fungskosten
Mio €
Adventure Tours Australia Gruppe,
Australien (3 Gesellschaften)
Spezialreiseveranstalter
TUI Travel Holdings Ltd.
2.4.09
je 100
3,7
Williment World Travel Gruppe,
Neuseeland (4 Gesellschaften)
Spezialreiseveranstalter
TUI Travel Holdings
New Zealand Ltd.
1.5.09
je 100
4,9
Aragon Tours Ltd., UK
Dienstleister für Kreuzfahrtunternehmen
TUI Travel Holdings Ltd.
8.5.09
100
2,6
Zegrahm Expeditions Gruppe, USA
(2 Gesellschaften)
Reiseveranstalter für Expeditionen
First Choice Holdings, Inc.
30.6.09
je 100
8,3
EAC Language Centres (UK)
Limited, Edinburgh
(3 Gesellschaften)
Sprachschulen
TUI Travel Holdings Ltd.
2.7.09
je 100
3,5
Gesamt
 
 
 
 
23,0


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Die Anschaffungskosten in Fremdwährungen wurden jeweils in Euro umgerechnet. Entsprechend den Vorschriften des geänderten IFRS 3 wurden die Nebenkosten in Höhe von umgerechnet 0,8 Mio. € sowie Vergütungen für die ehemaligen Eigentümer der erworbenen Unternehmen für zukünftige Dienste (umgerechnet 7,9 Mio. €) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Beizulegende Zeitwerte der übertragenen Gegenleistung   
 

Mio €
Bezahlter Kaufpreis
 20,7
Später fälliges oder von zukünftigen Ereignissen abhängiges Entgelt
2,3
Gesamt
23,0


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Die Anschaffungskosten umfassen teilweise neben den bereits bezahlten Kaufpreisen auch die beizulegenden Zeitwerte von bedingten, d.h. von zukünftigen Ereignissen abhängigen Gegenleistungen.

Zusammenfassende Darstellung der Erstkonsolidierungsbilanzen    
 

 
 
in Mio €, umgerechnet
Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Neubewertung von
Vermögenswerten und Schulden
Buchwerte
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Immaterielle Vermögenswerte
 1,8
 7,0
 8,8
Sachanlagevermögen
 4,9
- 1,5
 3,4
Finanzanlagen
 0,7
- 0,5
 0,2
Anlagevermögen
 7,4
 5,0
 12,4
Vorräte
 0,1
–
 0,1
Forderungen und sonstige Vermögenswerte, einschließlich Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
 11,9
 2,5
 14,4
 davon Wertberichtigung
0,0
0,3
0,3
Finanzmittel
 12,6
–
 12,6
Latente Ertragsteuerrückstellung
 0,1
 1,8
 1,9
Sonstige Rückstellungen
 1,1
 4,4
 5,5
Finanzschulden
 2,7
–
 2,7
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzung
 26,0
–
 26,0
Eigenkapital
 2,1
1,3
 3,4


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Der sich zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen, neubewerteten Nettovermögen ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von zum Erwerbszeitpunkt zusammen umgerechnet 19,6 Mio. € (einschließlich Währungsumrechnung) wurde jeweils vorläufig als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte stellen im Wesentlichen einen Teil der erwarteten Synergiepotenziale dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist erwartungsgemäß zu 2,6 Mio. € steuerlich abzugsfähig.

Es wurde von der im IFRS 3 angegebenen zwölf Monatsfrist Gebrauch gemacht, die für den Abschluss von Kaufpreisallokationen eine vorläufige Zuordnung des Kaufpreises zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden vorsieht.

Seit dem Zeitpunkt ihrer Erstkonsolidierung erwirtschafteten die oben genannten Gesellschaften bei Umsatzerlösen von umgerechnet 45,9 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von 4,3 Mio. €. Bis zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung erzielten die Gesellschaften bei Umsatzerlösen von 18,5 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von - 2,0 Mio. €.

Im vorliegenden Rumpfgeschäftsjahr wurden die Kaufpreisallokationen der folgenden in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2008 erworbenen Gesellschaften und Gruppen entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 innerhalb der vorgeschriebenen zwölf Monate abgeschlossen:

  • Active Safary-Gruppe, Australien
  • Destination Florida-New England-Gruppe, USA
  • Gullivers-Gruppe, UK
  • Your Sporting Challenge, UK
  • Real Travel-Gruppe, UK
  • World Challenge-Gruppe, UK
  • Sportsworld-Gruppe, UK
  • Travelmood Ltd., UK
  • FanFirm-Gruppe, Australien
  • Hotels London Ltd., UK
  • Events International Gruppe, UK
  • Societé Polynésienne Promotion Hoteliére S.A.S., Polynesien


Vergleichsinformationen für Berichtsperioden vor Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung des Erwerbsvorgangs sind rückwirkend so darzustellen, als wäre die Kaufpreiszuordnung zum Erwerbszeitpunkt bereits fertig abgeschlossen gewesen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zusammengefassten endgültigen Kaufpreiszuordnungen:
 

Endgültige Darstellung der Erstkonsolidierungsbilanzen für die Erwerbe der ersten 9 Monate 2008   
 

 
 
in Mio €
Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Neubewertung von
Vermögenswerten und Schulden
Buchwerte
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
 7,0
49,1
56,1
Sachanlagevermögen
17,3
- 10,6
6,7
Anlagevermögen
24,3
 38,5
62,8
Vorräte
2,0
- 0,3
1,7
Forderungen und sonstige Vermögenswerte einschließlich latenter Ertragsteueransprüche
33,0
- 0,4
32,6
Finanzmittel
22,6
0,0
22,6
Ertragsteuerrückstellung
- 0,9
15,7
14,8
Sonstige Rückstellungen
0,4
–
0,4
Finanzschulden
16,8
–
16,8
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzung
68,4
7,1
75,5
Eigenkapital
- 2,8
15,0
12,2


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Der aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2008 infolge der geänderten Kaufpreiszuordnung sowie finaler Kaufpreisanpassungen um insgesamt 1,3 Mio. €.

Unter zusätzlicher Berücksichtigung der geänderten Kaufpreiszuordnungen und -anpassungen für Erwerbe, die in den letzten drei Monaten in 2008 getätigt wurden, ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2008:
 

Auswirkungen von geänderten Kaufpreiszuordnungen und -anpassungen auf die Konzernbilanz   
 

 
Mio €                                                                                                                                            
Anpassung 31.12.2008
Geschäfts- oder Firmenwerte
+ 6,2
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
+ 9,9
Sachanlagen
 - 11,3
Langfristige Vermögenswerte
+ 4,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 - 7,8
Kurzfristige Vermögenswerte
 - 7,8
Latente Ertragsteuerrückstellungen
 - 3,1
Sonstige Rückstellungen
+ 1,5
Sonstige Verbindlichkeiten
+ 0,5
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 - 1,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 - 5,9
Sonstige Verbindlichkeiten
+ 4,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 - 1,9


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Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte verkörpern im Wesentlichen einen Teil der erwarteten Synergiepotenziale. Aus diesen Kaufpreisanpassungen entstanden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.

Am 23. März 2009 veräußerte die TUI AG die gesamte Containerschifffahrt. Sämtliche Aktien der Hapag-Lloyd AG wurden an die „Albert Ballin“ Holding GmbH & Co. KG verkauft. Die Containerschifffahrt erwirtschaftete bis Ende März 2009 bei Um­satz­erlösen von 1 118,9 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von - 197,9 Mio. €. Die Veräußerung der insgesamt 47 Tochtergesell­schaften erfolgte zu einem Unternehmenswert (ohne Immobilien) von 4,3 Mrd. €. Unter Berück­sichtigung der vor­zeitigen Anwendung des IAS 27 resultiert nach Abzug der Ver­äußer­ungskosten und der endgültigen Kaufpreisbestimmung ins­gesamt ein Gewinn nach Ertragsteuern von 1 134,9 Mio. €.
 

Entkonsolidierungsbilanz der Containerschifffahrt   
 

Mio €                                                                                               
März 2009
31.12.2008
Langfristige Vermögenswerte
3 494,9
3 262,6
Kurzfristige Vermögenswerte
1 186,3
 699,4
Vermögenswerte
4 681,2
3 962,0
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
1 669,6
1 233,6
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
1 401,3
1 241,3
Schulden
3 070,9
2 474,9
Eigenkapital
1 610,3
1 487,1
 Anteil der Aktionäre der TUI AG am Eigenkapital
1 609,9
1 486,8
 Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital
 0,4
 0,3


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Die zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden der Containerschifffahrt wurden in der Vorjahresbilanz jeweils in den nach IFRS 5 ­vorgeschriebenen separaten Bilanzposten dargestellt.

Die TUI AG erwarb mittelbar eine unternehmerische Beteiligung in Höhe von 43,33 % an der „Albert Ballin“ Joint Venture GmbH & Co. KG, die alleinige Gesellschafterin der „Albert Ballin“ Holding GmbH & Co. KG ist.

Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind.

Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme von vier touristischen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat.

Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Um­­rechnung von Vermögenswerten, Schulden und Bilanzvermerken zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden mit demjenigen Monatsdurchschnittskurs umgerechnet, in dessen Periode der zugehörige Geschäftsvorfall fällt.

Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Gewinn bzw. Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwertes im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst.

Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahr kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt.

Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen.

Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunter­nehmen werden erfolgsneutral behandelt und in der Eigenkapitalveränderungs­rechnung als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Währungs­differenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst.

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäfts­betrieb (Net investment in foreign operation)
Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Bis zum Abgang der Containerschifffahrt wurden Gewinne oder Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Währungsrisiken, die aus der Umrechnung der funktionalen Währung der Containerschifffahrt in Euro entstanden, gesondert im Eigenkapital unter dem Posten Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv war (Hedge of a net investment in a foreign oper­ation). Diese erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Beträge wurden im Rahmen der Veräußerung der Nettoinvestition erfolgswirksam realisiert.

Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungen   
 

 
Stichtagskurs
 
Jahresdurch-schnittskurs
 
 
Mio €                                       
30.9.2009
31.12.2008
RGJ 2009
2008
Britische Pfund Sterling
0,91
0,96
0,89
0,80
US-Dollar
1,46
1,40
1,36
1,47
Schweizer Franken
1,52
1,49
1,51
1,59
Schwedische Kronen
10,22
10,92
10,71
9,62


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Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet von bestehenden Minderheiten­anteilen eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend werden die Anschaffungskosten des Beteiligungsanteils mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Aktive Unterschieds­beträge aus Unternehmenserwerben seit dem 1. Oktober 1995 werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IAS 21 als Ver­mögens­wert der erworbenen Tochtergesellschaft bilanziert. Passive Unterschieds­beträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als Sonstiger Ertrag ausgewiesen wird.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment Test) der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt regelmäßig mindestens einmal jährlich nach Abschluss des jährlichen Planungsprozesses. Darüber hinaus werden Impairment Tests durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhalts­punkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte anzeigen.

Im Rahmen der grundsätzlich prospektiven Anwendung des IFRS 3 (revised) und IAS 27 (revised) wird bei Anteilszukäufen nach Kontrollerlangung (Aufstockung der Anteile) der Unter­schiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert der erworbenen Anteile direkt im Eigenkapital erfasst. Analog werden die Effekte aus Anteilsverkäufen ohne Kontrollverlust ebenfalls direkt im Eigenkapital verbucht.

In den Fällen, in denen es hingegen zu einer Kontrollerlangung bzw. einem Kontrollverlust kommt, findet eine ergebniswirksame Gewinn- oder Verlustrealisierung statt. Diese Ergebniswirkung entsteht bei sukzessiven Unternehmenserwerben (Trans­aktion mit Kontrollerlangung), indem der zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt beizulegen­den Zeitwert neu bewertet wird. Bei Transaktionen mit Kontrollverlust umfasst der Gewinn oder Verlust nicht nur den Unterschied zwischen den Buchwerten der ab­­gehenden Anteile und der erhaltenen Gegenleistung, sondern auch das Ergebnis aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile.

Im Fall von Sukzessiverwerben bis zum 31. Dezember 2008, die noch nach der alten Regelung des IAS 27 abgebildet wurden, ist zu jedem Erwerbszeitpunkt eine vollständige Zeitwertbewertung von Vermögenswerten und Schulden des erworbenen Unternehmens vorgenommen worden. Der zu bilanzierende Unterschiedsbetrag ergab sich aus der Verrechnung der An­­schaffungskosten mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten. Zwischen den Erwerbszeitpunkten entstehende Zeitwertveränderungen von Vermögenswerten und Schulden wurden gemäß der Beteiligungsquote, die noch nicht zu einer Konsolidierung der Gesellschaft führte, in der Konzernbilanz erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und als Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Im Rahmen der Entkonsolidierung wird diese Neubewertungsrücklage mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und dem anteiligen Konzerneigenkapital, einschließlich bis dahin erfolgsneutral erfasster Unterschiede aus der Währungsumrechnung, der Neubewertungsrücklage, der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten sowie eliminier­ten Zwischenergebnissen, wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.

Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst den beim Erwerb jeweils entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen), der Anteil der Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden im Be­­teiligungs­­buchwert gezeigt. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinaus gehende Verluste werden nur dann erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden.

Zwischengewinne aus Transaktionen zwischen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Zwischenverluste werden ebenfalls eliminiert, sofern die Transaktion nicht auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswertes hindeutet. Vorausgesetzt, dass Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungs­vorschriften bekannt und zugänglich sind, werden grundsätzlich Anpassungen vorgenommen.

Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. Sofern die Voraussetzungen zur Konsolidierung von Drittschuldverhältnissen gegeben sind, wird hiervon Gebrauch gemacht. Konzern­interne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Entsprechend den Vorschriften des IFRS 5 werden Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen zwischen dem fortzuführenden und dem aufgegebenen Geschäftsbereich nicht eliminiert, soweit diese Geschäfte auch nach dem Abgang des aufgegebenen Bereichs weitergeführt werden. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch gegebenenfalls als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen in der Regel zu marktüblichen Bedingungen.
 

Bilanzierung und Bewertung

Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Regelungen des IASB bestimmt.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit er­­haltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Die Erfassung von Umsatzerlösen und Sonstigen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Vermögenswerte und damit mit dem Gefahrenübergang.

Die von Reisebüros erzielten Provisionserlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen werden bei Zahlung des Kunden, spätestens jedoch bei Abreise, realisiert. Die Leistung des Reiseveranstalters besteht im Wesentlichen aus der Organisation und Koordination einer Pauschalreise. Deshalb werden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung von Pauschal­reisen vollständig bei Reiseantritt realisiert. Die Realisierung von Umsatz­erlösen aus einzelnen Reisebausteinen, die durch Kunden direkt bei Flug- oder Hotel­gesellschaften oder bei Zielgebietsagenturen gebucht werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Reisenden. Erlöse für noch nicht beendete Kreuzfahrten werden anteilig gemäß Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. Dabei bestimmt sich der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag vergangenen Reisetage zu den Gesamtreisetagen.

Zinserträge und nicht nach IAS 23 aktivierungspflichtige Zinsaufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs­kosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, bei denen es sich überwiegend um Software zum Zwecke der Eigennutzung handelt, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte – wie Kundenbestellungen (Order Book), Kundenstamm und Markenrechte – werden mit dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig abgeschrieben.
 

Wirtschaftliche Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten
 

 
Nutzungsdauer
Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte
bis zu 20 Jahre
Markenrechte zum Erwerbszeitpunkt
15 bis 20 Jahre
Kundenbestellungen zum Erwerbszeitpunkt
bis zum Reisezeitpunkt
Software
3 bis 10 Jahre
Kundenstamm zum Erwerbszeitpunkt
bis zu 15 Jahre


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Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer sind nicht planmäßig abzuschreiben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen (Impairment Test). Darüber hinaus sind Überprüfungen vorzunehmen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer des TUI Konzerns handelt es sich ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von Zahlungsmittel generierenden Einheiten durchgeführt. Zahlungsmittel generierende Einheiten sind nach den Regelungen des IASB definiert als kleinste identifizierbare Einheiten, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage sind, Mittelzuflüsse aus einer fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Im Segment Touristik wurde die Sparte TUI Travel in ihrer Gesamtheit als Zahlungs­mittel generierende Einheit definiert. Die Zuordnung in der Sparte TUI Hotels & Resorts erfolgt entsprechend den unterschiedlichen Hotelgruppen.

Außerplanmäßige Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Fair Value less Costs to Sell) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unab­hängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Auf Grund der Restriktionen bei Ermittlung der Zahlungsströme zur Ableitung des Nutzungswertes, wie zum Beispiel keine Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus Erweiterungsinvestitionen oder aus Restrukturierungen, für die keine Rückstellung nach IAS 37 gebildet wurde, übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufs­­kosten in der Regel den Nutzungswert und stellt somit den erzielbaren Betrag dar.

Da für die zu testenden Einheiten mit Ausnahme der TUI Travel PLC kein beizu­legender Zeitwert über einen aktiven Markt verfügbar war, wurde dieser über eine Diskontierung der erwarteten betrieblichen Zahlungsmittelüberschüsse ermittelt. Basis hierfür war die zum Bilanzstichtag aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragsteuerzahlungen in Abzug gebracht wurden. Zu den der Planung zugrundeliegenden Annahmen wird auf den Prognosebericht innerhalb des Lageberichts verwiesen. Der für die Abzinsung zugrunde gelegte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern beträgt für die Detailplanungs­jahre 2009/10 bis 2011/12 für den Bereich TUI Travel 8,0 % p.a. und für den Bereich TUI Hotels & Resorts 8,1 % p.a. und – nach Berücksichtigung eines Wachstums­abschlages von 1,0 % p.a. – für die nachhaltige Periode 7,0 % p.a. bzw. 7,1 % p.a. Eine Verprobung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte erfolgte anhand von markt­üblichen „multiples“. Die zu berücksichtigenden Veräußerungskosten wurden auf Grundlage von Erfahrungen aus Transaktionen der Vergangenheit bestimmt.

Sind die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Wertminderungen entfallen, werden zu Gunsten der Sonstigen Erträge entsprechende Zuschreibungen erfasst. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 nicht zulässig.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebs­bereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt.

Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des Vermögenswertes in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Der im Fall der konzern­internen Finanzierung zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 6,0 % p.a. für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 und 6,25 % p.a. für das Vorjahr. Andere Fremd­kapitalkosten werden als laufender Aufwand erfasst.

Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungs­kosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswertes auf­genommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung.

Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:
 

Wirtschaftliche Nutzungsdauern Sachanlagevermögen
 

 
Nutzungsdauer
Hotelgebäude
30 bis 40 Jahre
Sonstige Gebäude
bis zu 50 Jahre
Kreuzfahrtschiffe
30 Jahre
Jachten
5 bis 15 Jahre
Motorboote
15 bis 24 Jahre
Flugzeuge
 
 Flugzeugrümpfe
bis zu 18 Jahre
 Triebwerke
bis zu 18 Jahre
 Triebwerksüberholungen
intervallabhängig, bis zu 5 Jahre
 Großreparaturen
intervallabhängig, bis zu 5 Jahre
 Ersatzteile
12 Jahre
Sonstige technische Anlagen und Maschinen
bis zu 40 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
bis zu 10 Jahre


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Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes erzielbaren Restwerte bestimmt. Bei Kreuzfahrtschiffen und deren Hotelbereichen wird bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten aus­gegangen. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeugrümpfen, Flugzeugtriebwerken und Ersatzteilen bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwertes von 20 % der Anschaffungskosten.

Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum heutigen Zeitpunkt. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswertes vorgenommen. Die Anpassung der planmäßigen Abschreibung erfolgt rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Überprüfung stattgefunden hat. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwertes, so dass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswertes übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen.

Voraussichtlich dauernden Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von außerplanmäßigen Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswertes mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert).

Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Kann eine direkte Zuordnung nicht vor­genommen werden, so sind die erhaltenen Zuschüsse und Zulagen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und werden entsprechend der Nutzung des Investitionsprojektes aufgelöst.
 

Leasingverhältnisse

Finanzierungsleasing   
Gemietete Sachanlagen, bei denen der TUI Konzern gemäß den Kriterien des IAS 17 alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden aktiviert. Die Aktivierung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages. Dabei wird die Abschreibungsmethode herangezogen, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet. Die aus den künftigen Leasingraten resultieren­den Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand jedoch unberücksichtigt bleibt. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der Zinsanteil wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn Gesellschaften des TUI Konzerns als Leasinggeber eines Finanzierungsleasings auftreten, werden Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus den Leasing­verhältnissen erfasst. Die periodische Verteilung der Erträge aus den Finanzierungsleasingverträgen ergibt eine im Zeitablauf konstante Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswertes aus den Leasingverhältnissen.

Operating Leases   
Sowohl Aufwendungen als auch Erträge aus operativen Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sale-and-lease-back-Transaktionen
Gewinne aus Sale-and-lease-back-Transaktionen, welche zu einem Finanzierungs­leasing führen, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Verluste werden hingegen sofort zum Transaktionszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Führt eine Sale-and-lease-back-Transaktion zu einem Operating Leasing, wird ein Gewinn oder Verlust sofort vereinnahmt, wenn die Transaktion nachweislich zu Marktwerten durchgeführt wurde. Wird ein entstandener Verlust durch zukünftige, unter dem Marktpreis liegende Leasingraten ausgeglichen, so ist dieser Verlust über die Laufzeit des Leasingvertrages abzugrenzen. Übersteigt der vereinbarte Verkaufs­preis den beizulegenden Zeitwert, so ist der Gewinn aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten ebenfalls abzugrenzen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immobilien, die nicht von Tochterunternehmen betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die planmäßige Abschreibung dieser Immobilien erfolgt über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen werden. Sie umfassen auch die aus originären Finanzinstrumenten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen.

Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in die Bewertungskategorien erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, Kredite und Forderungen (Loans and Receivables), zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale), bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Held to Maturity) sowie Sonstige Verbindlichkeiten (Other Liabilities) unterteilt.

Finanzinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen im TUI Konzern ausschließlich in Form von derivativen Finanzinstrumenten, die zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen sind (Held for Trading). Auf eine Ausübung der Fair Value Option wird verzichtet. Des Weiteren bestehen im TUI Konzern finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Kredite und Forderungen“ und „zur Veräußerung verfügbar“. Hingegen bestehen im vorliegenden Abschluss keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen finanziellen Vermögens­werte (Held to Maturity).

Im Rumpfgeschäftsjahr 2009 sowie im vorangegangenen Geschäftsjahr gab es keine Umklassifizierungen innerhalb der Bewertungskategorien.

Originäre finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden mit dem Wert zum Handelstag angesetzt, an dem sich der Konzern zum Kauf des Vermögenswertes verpflichtet. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert. Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zu Beginn zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglich vereinbarten fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die an keinem aktiven Markt notiert sind. Diese werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen ausgewiesen und als kurzfristig klassifiziert, soweit deren Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt.

Kredite und Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Ist der Ausfall eines bestimmten Anteils des Forderungsbestandes wahrscheinlich, werden Wertberichtigungen in dem Umfang vorgenommen, der dem erwarteten Nutzungsausfall entspricht. Wertminderungen und Wertaufholungen werden dem sachlichen Hintergrund entsprechend in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie im Einzelnen ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner anderen Kategorie finanzieller Vermögenswerte zu­geordnet werden konnten. Im TUI Konzern handelt es sich dabei ausschließlich um gehaltene Anteile an Gesellschaften sowie Wertpapiere. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zuzuordnen, sofern nicht die Absicht vorliegt, diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bis zum Abgang der Vermögenswerte erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Einer nachhaltigen Minderung des beizulegenden Zeitwerts wird durch eine erfolgswirksam erfasste Wertminderung Rechnung getragen. Im Fall einer späteren Wertaufholung wird die erfolgswirksam erfasste Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten nicht rückgängig gemacht, sondern erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Liegt für gehaltene Anteile kein auf einem aktiven Markt notierter Marktpreis vor und sind andere Methoden zur Ermittlung eines objektivier­baren Marktwertes nicht anwendbar, werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Eine Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zum Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) sind, werden diese gemäß IAS 39 zwingend als zu Handels­zwecken gehalten (Held for Trading) klassifiziert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungs­instrument klassifiziert wurde und von der Art des gesicherten Postens. Der Konzern klassifiziert derivative Finanzinstrumente grundsätzlich entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Schuld (Fair Value Hedge) oder als Sicherung der Risiken schwankender Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden zukünftigen Transaktionen (Cash Flow Hedge).

Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert der Konzern die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Zahlungsströme der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Zu Handelszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) bestimmt wurden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit den dem gesicherten Risiko zurechenbaren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erfasst. Sofern die Voraussetzungen für eine Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind und das vormals designierte Grundgeschäft mittels der Effektivzinsmethode bewertet wird, ist die ausstehende Buchwertanpassung des Grundgeschäfts über dessen Restlaufzeit vorzunehmen. Im vorliegenden Jahres­abschluss bestanden keine Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von beizulegenden Zeitwerten von Vermögenswerten und Schulden (Fair Value Hedge).

Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt ergebniswirksam je nach Sachverhalt entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam zu vereinnahmen.

Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) erfüllen, werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen variablen Vertriebskosten angesetzt. Bei allen Vorräten sind individuelle Bewertungsabschläge zu berücksichtigen, sofern die Nettoveräußerungswerte niedriger sind als die Buchwerte der Vorräte. Wenn zu einer Abwertung der Vorräte führende Gründe nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode.

Finanzmittel

Finanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Ver­äußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden wird bzw. wurde. Als auf­gegebener Geschäftsbereich werden Unternehmensbestandteile erfasst, welche betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert bzw. zur Veräußerung klassifiziert wurden.

Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Planmäßige Abschreibungen und at-Equity-Bewertungen sind auszusetzen. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwandes führt.

Hybridkapital

Aus den Anleihebedingungen des zum Ende des Geschäftsjahres 2005 begebenen Hybridkapitals ergibt sich gemäß IAS 32 eine Bilanzierung als Eigenkapitalbestandteil des Konzerns. Dementsprechend wird die steuerlich abzugsfähige Verzinsung nicht innerhalb der Zinsaufwendungen ausgewiesen, sondern analog zu den Dividen­denverpflichtungen gegenüber den Aktionären der TUI AG behandelt. Angefallene Kapitalbeschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern direkt vom Hybridkapital abgesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Restrukturierungsrückstellungen umfassen Zahlungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen sowie Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne, in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markter­wartungen hinsichtlich des Zinseffektes sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst.

Die angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die Bewertung dieser Vermögenswerte ist auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder der Minderung künftiger Beitrags­zahlungen beschränkt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der regelmäßig durchzuführenden Anpassung von versicherungsmathematischen Parametern entstehen, werden zum Entstehungszeitpunkt erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungs­mathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwert­methode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird be­rechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen höchster Bonität, abgezinst werden.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, sofern die Änderungen des Pensionsplans nicht vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum abhängen (Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit). In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst.

Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern auf Grund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kapitalaufnahme- und Transaktionskosten angesetzt. Im Zeitablauf werden die Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei der Ausgabe von Anleihen, die sowohl eine reine Fremdkapitalkomponente als auch eine zweite Komponente in Form von Wandel- oder Optionsrechten umfassen, werden die für den jeweiligen Bestandteil zugeflossenen finanziellen Mittel ihrem Charakter entsprechend bilanziert. Zum Emissionszeitpunkt wird die Fremdkapitalkomponente als Anleihe mit einem Wert angesetzt, der für die Ausgabe dieses Fremdkapitalinstrumentes ohne entsprechende Wandel- oder Optionsrechte auf Grundlage der bestehenden Marktbedingungen erzielt worden wäre. Sofern die Wandel- oder Optionsrechte als Eigenkapitalinstrument zu klassifizieren sind, wird die Differenz zum erzielten Emissionserlös unter Berücksichtigung latenter Steuern in die Kapitalrücklage eingestellt.

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrundeliegenden Verbindlichkeit, entweder unter den Sonstigen Erträgen/ Anderen Aufwendungen oder den Verwaltungsaufwendungen, ausgewiesen.

Latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert.

Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehen­den unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlust­vorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortrags­fähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt worden sind.

Latente Steuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann.
 
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuer­forderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerposten inländischer Gesellschaften werden unverändert zum Vorjahr mit einem Steuersatz von 31,0 % ermittelt.

Effektive Ertragsteuern

Die deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns unterliegen unverändert zum Vorjahr einer durchschnittlichen Gewerbesteuer von ca. 15,2 %. Der Körper­schaftsteuersatz beträgt ebenfalls unverändert zum Vorjahr 15,0 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 10,0 % bis zu 41,0 %.

Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Aktienorientierte Vergütungen

Bei den im Konzern existierenden aktienorientierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden.

Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.

In dem Segment Touristik bestehen Vergütungspläne in Form von Aktienoptionsplänen, die von der TUI Travel PLC gewährt werden. Diese Vergütungspläne erlauben Organmitgliedern und Mitarbeitern, Aktien der TUI Travel PLC zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird als Personalaufwand mit einer korrespondierenden direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeiter die Bezugsberechtigung für die Optionen erdienen.

Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird auf der Grundlage der Konditionen der Optionsgewährung unter Anwendung von Optionspreismodellen ermittelt. Der als Personalaufwand erfasste Betrag wird so angepasst, dass er auf der Anzahl der letztendlich ausübbaren Optionen beruht, mit der Ausnahme von Optionen, die allein deshalb verfallen, weil im Hinblick auf Marktbedingungen nicht die für die Ausübbarkeit erforderlichen Schwellenwerte erreicht werden.

Transaktionen zum Erwerb von Aktien an der TUI Travel PLC zur Erfüllung der Aktienoptionspläne werden direkt in der Gewinnrücklage im Eigenkapital erfasst.

Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Er­wartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment Tests sind im Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche wie z.B. das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungs­dauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, welche mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt „Sachanlagevermögen“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Cashflow-basierte Verfahren eingesetzt, die in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere unterliegt die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Eventualschulden gewissen Unsicherheiten.

Wird ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als „zur Ver­äußerung gehalten“ dargestellt, unterliegt diese Klassifizierung der Einschätzung, dass ein Verkauf höchstwahrscheinlich ist und innerhalb von 12 Monaten realisiert werden kann. Fehlt ein aktiver Markt für diesen Vermögenswert oder diese Ver­äußerungsgruppe, werden auch zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten Annahmen und Schätzungen zugrunde gelegt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der für jedes Jahr neu ermittelt wird. Als Abzins­ungssatz wird dabei der Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität herangezogen, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Ebenso werden zur Bestimmung der erwarteten Erträge aus Planvermögen aktuelle Markterwartungen herangezogen. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Ziffer 32 beschrieben.

Zur Beurteilung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird sowohl zu Beginn der Absicherung als auch fortlaufend die hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung eingeschätzt. Des Weiteren unterliegt die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die zugrunde liegende erwartete künftige Transaktion bei der Absicherung von Zahlungsströmen einer gewissen Unsicherheit.

Der Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen sind wesentliche Annahmen erforderlich. Es gibt Geschäfts-vorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden getroffene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert.
 

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