Hinweise zur Teilnahme
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 21 Abs. 1 der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft in Hannover oder Berlin, bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen, bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung bei diesen Stellen ist nur bis zum 4. Mai 2005 einschließlich möglich.
Auf Grund der Hinterlegung der Aktien wird den Aktionären eine Eintrittskarte ausgestellt.
Sollten Sie die von Ihnen bestellten Eintrittskarten nicht bis zum Ablauf der Hinterlegungsfrist erhalten haben, so wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr
Kreditinstitut.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Es ist in unserem besonderen Interesse, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.
Nehmen Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, können Sie das Stimmrecht durch einen schriftlich Bevollmächtigten Ihrer Wahl, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist die fristgerechte Hinterlegung bzw. ein Sperren der Aktien erforderlich.
Um Ihnen die Wahrnehmung Ihres Stimmrechts noch weiter zu erleichtern, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, von unserer Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter schriftlich oder per Telefax (0511.566-1996) zu bevollmächtigen, gemäß Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Dies kann insbesondere dann von Interesse sein, wenn Ihre Depotbank es ablehnt, Ihr Stimmrecht für Sie in der Hauptversammlung auszuüben. Zur Bevollmächtigung der von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen Sie eine Eintrittskarte, obwohl Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese dient auch als Formular für die Bevollmächtigung unserer Stimmrechtsvertreter und die Erteilung Ihrer Stimmweisungen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Ihren Weisungen abzustimmen.
Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und sie muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig, und das Stimmrecht wird nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der
Stimme, dies gilt auch für unvorhergesehene Anträge.
Hinweis für Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG
Anträge von Aktionären sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszugs) postalisch an die TUI AG, Gesamtvorstandssekretariat, Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover, oder per Telefax an die Nummer 0511.566-1996 zu richten. Etwaige Gegenanträge von Aktionären können, sofern sie gem. § 126 AktG zugänglich zu machen sind, im Internet unter www.tui.com unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung" eingesehen werden.
Hinterlegungsstellen sind die nachstehenden Kreditinstitute mit ihren Niederlassungen:
in der Bundesrepublik Deutschland:
WestLB AG;
Deutsche Bank AG;
Dresdner Bank AG;
Baden-Württembergische Bank AG;
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG;
Bayerische Landesbank;
BHF-BANK Aktiengesellschaft;
Commerzbank AG;
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank;
HSH Nordbank AG;
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA;
NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale;
Vereins- und Westbank AG.
in der Schweiz:
Credit Suisse First Boston;
UBS AG.
Berlin/Hannover, im April 2005
Der Vorstand
