Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 10. Mai 2006, Hannover
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Zu unserer Hauptversammlung am 10. Mai 2006 in Hannover haben uns zwei Aktionäre zu den Punkten 3 und 12 der Tagesordnung Gegenanträge eingereicht, die von der Gesellschaft zugänglich zu machen sind. Die Anträge sind in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte aufgelistet.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3
Stellungnahme des Vorstands
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 12
Stellungnahme des Vorstands
Herr
Michael Hohenester,
München
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Ich beantrage, den Vorstand nicht zu entlasten.
Begründung: Der Vorstand handelt durch seine Politik nicht im Interesse der Aktionäre.
Als Beispiel dient hier vor allem ein Ereignis des vergangenen Geschäftsjahres, das stellvertretend für eine ganze Reihe von Transaktionen steht, die nach meiner Ansicht unvorteilhaft für die Aktionäre waren.
Der Kauf erfolgte in einer Zeit, in der sich die Containerschifffahrt in einem zyklischen Boom, bedingt durch hohe Frachtraten, befand. In den Jahren 2006 und 2007 werden bedeutende Kapazitäten an neuen Schiffen auf den Markt kommen, was die Frachtraten höchstwahrscheinlich stark unter Druck setzen wird.
Die Finanzierung durch eine Kapitalerhöhung, die strategisch unklug zu niedrigen Kursen durchgeführt wurde, stellt in diesem Ausmaß eine nicht hinnehmbare Verwässerung der Gewinnanteile der Altaktionäre dar und nimmt diesen im beträchtlichem Maße die Möglichkeit an der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft zu partizipieren.
Das Konzept des integrierten Tourismuskonzerns ist meiner Ansicht nach überholt und nimmt unserer Gesellschaft - bedingt durch hohe Fixkosten - die notwendige Flexibilität, um angemessen auf Krisen reagieren zu können. Zudem ist ein Engagement unseres Unternehmens in der außerordentlich wettbewerbsintensiven Luftfahrtindustrie nicht länger hinnehmbar. Unsere Gesellschaft verfügt nicht über die Mittel gleichzeitig in der Containerschifffahrt zu wachsen, im Luftverkehr profitabel zu sein und um die notwenigen Investitionen in die konzerneigenen Hotels zu finanzieren.
Ich weise die Aktionäre auf meinen Aufruf im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers hin.“
Stellungnahme des Vorstands:
Der Vorstand hat sich sowohl beim Kauf von CP Ships als auch bei der zur Finanzierung des Kaufs erfolgten Kapitalerhöhung und den weiteren Finanzierungsmaßnahmen vom Interesse der Gesellschaft und dem der Aktionäre leiten lassen. Die erfolgten Schritte stärken die Ertragskraft des Konzerns und schaffen neue Wachstumschancen. Der Vorstand wird hierzu im Rahmen der Hauptversammlung Stellung nehmen.
Herr
Klaus Koch,
Hamburg
Zu Punkt 12 der Tagesordnung:
„Der Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird abgelehnt; der vorgeschlagene Absatz 5 des § 18 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.Begründung:
Gegen die Höhe und die Aufteilung in feste und variable Bestandteile der vorgesehenen Vergütung der Aufsichtsratmitglieder ist nach meiner Ansicht nichts einzuwenden.
Nicht einzusehen ist aber, dass auf Kosten der Gesellschaft und somit auf Kosten der Aktionäre eine Haftpflichtversicherung zugunsten der Aufsichtsratmitglieder abgeschlossen werden soll. Eine Haftpflicht der Aufsichtsratmitglieder kommt nur bei einer schuldhaften, also durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten, Verletzung der Pflichten des Aufsichtsrates in Betracht. Bei der ausgewiesenen fachlichen Kompetenz der von den Aktionären gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates kann bei sorgfältiger Wahrnehmung der dem Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben ein zur Schadensersatzpflicht führendes Ereignis nicht eintreten. Eine entsprechende Sorgfalt ist in Anbetracht der Höhe der Vergütung von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu erwarten. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrates so wenig Selbstvertrauen in die ordnungsgemäße Ausführung seiner Aufgaben haben, dass er gegen Fehler abgesichert sein will, so steht es ihm frei, sich auf eigene Kosten zu versichern.“
Stellungnahme des Vorstands:
Die von dem Aktionär abgelehnte Satzungsbestimmung (sog. D&O-Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte) ist schon jetzt Bestandteil der Satzung der TUI AG. Es ändert sich lediglich die Nummerierung des Absatzes (bisher § 18 Abs. 4, zukünftig § 18 Abs. 5).
