NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (ODER AN U.S.-PERSONEN), AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND
In Verbindung mit der Begebung einer Wandelanleihe der TUI AG mit einem Volumen in Höhe von 632,5 Mio. Euro wurde heute die Greenshoe-Option in Höhe von 61,5 Mio. Euro ausgeübt. Somit beträgt nun das Gesamtvolumen der Wandelanleihe 694 Mio. Euro.
Im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wandelanleihe haben weder die Deutsche Bank AG als Stabilisierungsmanager noch eine andere in ihrem Auftrag handelnde Person Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt; es werden auch keine solchen Maßnahmen mehr unternommen werden.
Der Stabilisierungszeitraum ist damit beendet.
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Anleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Anleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Anleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Anleihe zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Pressemitteilung und das Angebot und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Italien hat die Prospektrichtlinie nur teilweise umgesetzt; dementsprechend finden die Vorschriften der Prospektrichtlinie in Bezug auf Italien nur insoweit Anwendung, wie sie bereits in Italien umgesetzt wurden. Die Anleihe darf weder im Primär- noch im Sekundärmarkt an in Italien ansässige natürliche Personen platziert, verkauft oder angeboten werden. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Anleihe und den Aktien der TUI AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von U.S.-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen.
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Diese Pressemitteilung richtet sich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als “Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Anleihe steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung gestellt werden, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Pressemitteilung oder ihren Inhalt handeln.