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Presse > Presseinformationen > Landgericht Frankfurt weist Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG i.I. gegen TUI AG ab
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Landgericht Frankfurt weist Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG i.I. gegen TUI AG ab

Hannover, 11. Dezember 2007
Ansprechpartner 

Uwe Kattwinkel
Tel.: +49 (0)511 566-1417

Robin Zimmermann
Tel.: +49 (0)511 566-1488

Durch Urteil vom 7. Dezember 2007 hat die 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt die Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG in Höhe von zuletzt noch 171 Millionen Euro in vollem Umfang abgewiesen. Diese Klage hatte der Insolvenzverwalter im Jahre 2004 zunächst vor dem Landgericht Duisburg erhoben und mit angeblich mangelnder Werthaltigkeit der von der damaligen Preussag im Jahre 1999 an Babcock Borsig AG geleisteten Sacheinlage (Anteile des Bereichs Anlagen- und Schiffbau) begründet. Die TUI AG hat demgegenüber immer wieder betont, dass die Sacheinlage den vorgeschriebenen Wert hatte, und ist damit auch den wiederholt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen entgegengetreten, die Insolvenz von Babcock Borsig mit verursacht zu haben.

Nachdem es bereits im Jahre 2005 gelungen war, den Zuständigkeitsrechtsstreit zu gewinnen und die Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht Duisburg an das Landgericht Frankfurt zu bewirken, hat dieses Gericht nunmehr die Klage in der Sache selbst abgewiesen. Mit dem Vorliegen der Urteilsbegründung ist in spätestens drei bis vier Wochen zu rechnen.

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Uwe Kattwinkel
Tel.: +49 (0)511 566-1417

Robin Zimmermann
Tel.: +49 (0)511 566-1488

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