Bilanzierung und Bewertung
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Anhang der TUI AG für das Geschäftsjahr 2008
Der Jahresabschluss der TUI AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang gesondert ausgewiesen.
Das Geschäftsjahr der TUI AG umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum
31. Dezember eines jeden Jahres.
Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahrs sind im Geschäftsjahr grundsätzlich beibehalten worden. Die Änderungen betreffen steuerrechtlich bedingt geringwertige Wirtschaftsgüter und im Hinblick auf die künftig verpflichtend anzuwendenden Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für derivative Finanzinstrumente.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren abgeschrieben, Markenrechte über 10 Jahre.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die grundsätzlich auf steuerrechtlichen Vorschriften basieren, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Auf Gebäude- und Grundstückseinrichtungen werden lineare Abschreibungen oder, soweit steuerrechtlich zulässig, fallende Abschreibungssätze verrechnet. Containerschiffe sind bis zu ihrer Veräußerung unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 12 Jahren linear abgeschrieben worden. Für zuvor gebraucht erworbene Schiffe galten kürzere Abschreibungsfristen. Bei den veräußerten Containern und Container-Sattelaufliegern kamen ebenfalls bis zu deren Abgang lineare Abschreibungen zur Anwendung.
Seit Januar 2008 werden in Anpassung an die Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes auch Neuzugänge bei den anderen abnutzbaren Sachanlagen ausschließlich linear abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 bis 1 000 Euro erfolgt die Bildung jahresbezogener Sammelposten nach dem Steuerrecht. In den Vorjahren zugegangene andere abnutzbare Sachanlagen mit einer Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren werden degressiv abgeschrieben, wobei planmäßig von der degressiven auf die lineare Methode übergegangen wird, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 kommt dabei der steuerlich zulässige Höchstsatz von 30 %, davor von 20 % zur Anwendung. Vermögensgegenstände, für die steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, werden linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Sachanlagevermögen | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 10 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 bis 15 Jahre |
| Containerschiffe | bis 12 Jahre |
| Container und Container-Sattelauflieger | bis 10 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen verrechnet.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie die übrigen Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Barwert bilanziert. Dem Wertaufholungsgebot wird durch Zuschreibung Rechnung getragen.
Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Bei diesen Posten wird allen erkennbaren Einzelrisiken und grundsätzlich dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Kursgesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Sicherungskurses angesetzt. Kurzfristige ungesicherte Währungspositionen sind grundsätzlich zum Devisenkurs am Bilanzstichtag bilanziert. Langfristige ungesicherte Währungsforderungen werden mit dem Briefkurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige ungesicherte Währungsverbindlichkeiten werden mit dem Geldkurs am Entstehungstag oder dem höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag von Anleihen als Disagio aktiviert und über die Laufzeit der Anleihen linear abgeschrieben. Bei Abweichungen vom Tilgungsplan werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Aus der Begebung von Wandelanleihen resultierende und der Kapitalrücklage zugeführte Posten werden als Disagio abgegrenzt und über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung der Wandlungsrechte aufgelöst.
Der Bildung des Sonderpostens mit Rücklageanteil liegen die Möglichkeiten zur Übertragung von Buchgewinnen zugrunde. Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält Unterschiedsbeträge zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Abschreibungen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen folgt der Methodik des durch die Bundesregierung beschlossenen Entwurfs des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Im Unterschied zu den bisher angewandten IFRS Regelungen (IAS 19), deren Bewertungsparameter für den Gehalts- und Rententrend auch hier beizubehalten sind, erfolgt jetzt die Abzinsung der Verpflichtungen unter Anwendung eines über sieben Jahre geglätteten Durchschnittszinssatzes zum Stichtag in Höhe von 4,5 % p.a. Die der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu Grunde liegenden biometrischen Rechnungsgrundlagen basieren weiterhin auf den „Richttafeln 2005 G“, sog. Generationstafeln, von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung mittels eines Durchschnittszinssatzes führt künftig zu geringeren Schwankungen in der Bewertung der Pensionsrückstellungen.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Der bei der Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 5,5 % p.a. Alle übrigen Rückstellungen werden zum Nennbetrag angesetzt, sofern kein Zinsanteil einzubeziehen ist.
Für negative beizulegende Werte derivativer Finanzinstrumente werden ab dem Geschäftsjahr 2008 Rückstellungen nur gebildet, sofern keine Bewertungseinheiten vorliegen, bei denen aus entsprechenden betrags- und fristenkongruenten Geschäften positive Marktwerte in derselben Höhe gegenüberstehen. Es handelt sich bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich um Festpreis- oder optionale Over-the-Counter-(OTC)-Geschäfte, für die kein Börsenpreis zu ermitteln ist. Die derivativen Treibstoff-Sicherungsgeschäfte werden per Barausgleich, als Differenz zwischen Marktpreis und Sicherungspreis, erfüllt. Eine physische Lieferung findet nicht statt.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die optionalen derivativen Finanzinstrumente basiert auf dem Modell von Black & Scholes. Für derivative Festpreisgeschäfte erfolgt die Bewertung auf Basis ihrer diskontierten Cashflows. Zur Derivatebewertung werden laufzeitadäquate Zins-, Preis- und gegebenenfalls Volatilitätskurven zum Bilanzstichtag herangezogen.
Die Bewertung der Instrumente erfolgt systemgestützt mittels anerkannter IT-Systeme; zur Qualitätssicherung werden für konzernextern abgeschlossene Geschäfte die ermittelten Werte zum Stichtag mit von externen Kontrahenten bereit gestellten Werten abgeglichen und abgestimmt.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
