TUI Aktiengesellschaft
http://www.tui-group.com/fp/de/2008/abschluss_konzern/anhang/erlaeuterungen_zu_grundlagen_und_methoden.html

Konzernanhang Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses

Konzernanhang Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses

Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden Erläuterungen
zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Konzernbilanz
     
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Sonstige Erläuterungen  
     


Allgemeine Erläuterungen

Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen.

Am 17. März 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Abtrennung der Containerschifffahrt aus dem TUI Konzern beschlossen. Nach dem Verkauf der Containerschifffahrt im März 2009 wird der TUI Konzern ausschließlich im Kerngeschäftsfeld Touristik tätig sein. Daneben wird die TUI AG nunmehr mit rund 43,3% an dem Geschäft der Containerschifffahrt mit einem maßgeblichen unternehmerischen Einfluss beteiligt sein. Die Touristik umfasst wie im Geschäftsjahr 2007 TUI Travel, den Bereich TUI Hotels & Resorts sowie ab dem Geschäftsjahr 2008 den Bereich Kreuzfahrten. Der Bereich Kreuzfahrten wurde im Vorjahr dem Segment Schifffahrt zugerechnet und ist mit Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und TUI Cruises im deutschsprachigen Premium- und Luxusmarkt tätig.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren weitere Mandate sind als Anlage zum Anhang im Abschnitt Corporate Governance des Geschäfts­berichts angeführt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechens­erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.tui-group.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

Das Geschäftsjahr der TUI AG ist das Kalenderjahr. Sofern bei Tochtergesellschaften abweichende Stichtage bestehen (insbesondere bei der TUI Travel PLC-Gruppe), werden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG geprüfte Zwischenabschlüsse erstellt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Grundlagen der Rechnungslegung

Die rechtliche Verpflichtung für die TUI AG zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß den Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), ergibt sich gemäß § 315a Abs.1 HGB in Verbindung mit der Verordnung EG-Nr. 1606/2002 der Europäischen Union.

Die IFRS werden in der Form angewendet, wie sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch die Europäische Kommission in nationales Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden die in § 315a Abs. 1 HGB aufgeführten handelsrechtlichen Vorschriften erfüllt. Im Geschäftsjahr 2008 waren folgende durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:

  • IFRIC 11: „IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen“
  • Änderungen des IAS 39: „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und
  • IFRS 7: „Finanzinstrumente: Angaben“ iZm der Reklassifizierung von Finanzinstrumenten
Für Konzernabschlüsse stellt IFRIC 11 klar, dass aktienorientierte Vergütungen, zu deren Erfüllung das Unternehmen eigene Eigenkapitalinstrumente kaufen muss, immer als „in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungen“ gemäß IFRS 2 behandelt werden müssen.

Durch die am 13. Oktober 2008 veröffentlichten Änderungen zum IAS 39 und zum IFRS 7 ist es nunmehr möglich, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete und zur Veräußerung verfügbare originäre finanzielle Vermögenswerte unter be­­stimmten Bedingungen aus den genannten Bewertungskategorien umzuklassifizieren. Diese Änderung trat rückwirkend zum 1. Juli 2008 in Kraft.

Darüber hinaus wurden die Vorschriften des IFRIC 14: „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“ bereits vor ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 freiwillig angewendet.

Aus der Anwendung dieser Standards ergaben sich keine Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns.

Im TUI Konzern wird das Wahlrecht des derzeit gültigen IAS 23 zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen ausgeübt. Daher entspricht die derzeitige Bilanzierung bereits den Änderungen des IAS 23, welche für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2009 verpflichtend anzuwenden sind.

Die folgenden bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend anzuwenden:

Zusammenfassung neuer, noch nicht angewendeter Standards bzw. Änderungen von Standards

Standard/Interpretation



Anwendungs-
pflicht
beginnend ab
Übernahme
durch EU-
Kommission
Standards      
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS 01.07.2009 Nein
IFRS 1 und IAS 27 Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung, eines Gemeinschafts­unternehmens oder eines assoziierten Unternehmens 01.01.2009 Ja
IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung - Definition von Ausübungsbedingungen und Behandlung von Annullierungen 01.01.2009 Ja
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Änderung hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung und Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten 01.07.2009 Nein
IFRS 8 Geschäftssegmente 01.01.2009 Ja
IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Änderungen hinsichtlich der Darstellung eines Abschlusses 01.01.2009 Ja
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS – insbesondere Änderungen hinsichtlich des Kontrollwechsels 01.07.2009 Nein
IAS 32 und IAS 1 Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen 01.01.2009 Ja
IAS 39 und IFRS 7 Reklassifizierung von Finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften 01.07.2008 Nein
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen 01.07.2009 Nein
diverse Jährliches Verbesserungsprojekt 01.01.2009 Ja
Interpretationen      
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarung 01.01.2008 Nein
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme 01.07.2008 Ja
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien 01.01.2009 Nein
IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 01.10.2008 Nein
IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer 01.07.2009 Nein
IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch Kunden 01.07.2009 Nein
       
 

Dabei handelt es sich ausschließlich um Regelungen, die nach zum Teil noch aus­stehender Übernahme durch die EU-Kommission verpflichtend erst ab dem Ge­­schäfts­jahr 2009 oder später anzuwenden sind. Ausführungen zum Inhalt und zu möglichen Auswirkungen auf zukünftige Perioden werden unter den Sonstigen Erläuterungen dargestellt.

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden durchgeführt.

Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Grundsätze

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, bei denen die TUI AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen (Tochterunternehmen). In der Regel wird die Kontrolle über Stimmrechtsmehrheit ausgeübt. Die Einbeziehung der RIUSA II-Gruppe erfolgt bei paritätischer Beteiligung und gleichen Stimmrechten der TUI AG und des Mitgesellschafters auf Grund faktischer Beherrschung (de facto control). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse verfügt die TUI AG hier über die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Hotel-Gruppe Nutzen zu ziehen. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem der TUI Konzern die Möglichkeit der Kontrolle erlangt. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und grundsätzlich von Wirtschaftsprüfern geprüft sind.

Anteile an Gesellschaften, bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auszuüben (assoziierte Unternehmen, grundsätzlich mit einem Beteiligungsanteil ab 20 % und kleiner 50 %), werden nach der Equity-Methode bewertet. Anteile an Gesellschaften, bei denen die Führung gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern erfolgt (Gemeinschaftsunternehmen), werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden bzw. aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf den letzten verfügbaren Jahres- bzw. Gruppenabschlüssen, wobei das Geschäftsjahr grundsätzlich dem Kalenderjahr entspricht. Abweichend davon haben zwei Gemeinschaftsunternehmen ein Geschäftsjahr vom 1.4. bis 31.03., drei Gemeinschaftsunternehmen ein Geschäftsjahr vom 1.11. bis zum 31.10., und drei Gesellschaften haben ein Geschäftsjahr vom 1.10. bis 30.09. des Folgejahrs.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2008 wurden neben der TUI AG 46 inländische und 717 ausländische Tochterunternehmen einbezogen.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 56 inländische und 93 ausländische Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung.

Entwicklung des Konsolidierungskreises1) und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften


Stand
31.12.2007

Zugänge

Abgänge
Stand
31.12.2008
Konsolidierte Tochterunternehmen 729 66 32 763
Inländische Unternehmen 46 2 2 46
Ausländische Unternehmen 683 64 30 717
Assoziierte Unternehmen 17 1 2 16
Inländische Unternehmen 4 4
Ausländische Unternehmen 13 1 2 12
Gemeinschaftsunternehmen 33 3 3 33
Inländische Unternehmen 6 1 7
Ausländische Unternehmen 27 2 3 26
         
 

1) Anzahl ohne TUI AG

Seit dem 1. Januar 2008 wurden insgesamt 66 Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen, wobei sechs Gesellschaften infolge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit, neun neu gegründete Gesellschaften und 51 Gesellschaften auf Grund von Akquisitionen neu einbezogen wurden. Sämtliche Zugänge entfallen auf die Sparte Touristik.

Aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind seit dem 31. Dezember 2007 insgesamt 32 Gesellschaften. Auf die Schifffahrt entfallen hiervon 11 Gesellschaften, welche den Konsolidierungskreis auf Grund ihrer Liquidation (vier Gesellschaften), der Reduzierung der Geschäftstätigkeit (fünf Gesellschaften) oder durch Verkauf bzw. Fusion (je eine Gesellschaft) verlassen haben. Aus der Sparte Touristik sind insgesamt 20 Gesellschaften auf Grund von Auflösung, Anwachsung und Reduzierung der Geschäftstätigkeit (jeweils eine Gesellschaft), durch Verkauf bzw. Beteiligungsherabsetzung (vier Gesellschaften), durch Fusion (sechs Gesellschaften) sowie durch Liquidation (sieben Gesellschaften) aus dem Konsolidierungskreis abgegangen. Darüber hinaus ist eine Gesellschaft des Zentralbereichs durch Verschmelzung auf ein anderes konsolidiertes Unternehmen ausgeschieden.

Nach der Equity-Methode wurden 16 assoziierte Unternehmen und 33 Gemeinschafts­unternehmen bewertet. Der Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um eine Gesellschaft. Während drei Gesellschaften auf Grund von weiteren Anteilskäufen in den Kreis der konsolidierten Unternehmen zugingen, schied eine Gesellschaft auf Grund von Anteilsverkauf aus dem Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften aus. Die Zugänge resultieren aus der Erweiterung der Geschäftstätigkeit. Eine Gesellschaft wurde aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen in die Gemeinschaftsunternehmen umgegliedert.

Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter den wesentlichen Beteiligungen aufgeführt. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist beim elektronischen Bundesanzeiger sowie unter www.tui-group.com im Internet abrufbar.

Nachfolgend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2008 auf die Jahre 2008 und 2007 dargestellt. Während Bilanzwerte von im Geschäftsjahr 2008 entkonsolidierten Gesellschaften zum Stichtag der Vorperiode angegeben werden, erfolgt für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grund von zeitanteiligen Effekten ein Ausweis auch für das Geschäftsjahr 2008.

Auswirkungen der Zu- und Abgänge des Konsolidierungskreises auf die Konzernbilanz


Mio €
Zugänge
31.12.2008
Abgänge
31.12.2007
Langfristige Vermögenswerte 193,5 0,8
Kurzfristige Vermögenswerte 142,2 4,5
Langfristige Rückstellungen 0,3
Kurzfristige Rückstellungen 6,0 0,9
Langfristige Finanzschulden 7,3
Kurzfristige Finanzschulden 1,9
Langfristige übrige Verbindlichkeiten 16,6
Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 129,2 0,3
     
 
 
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Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung


Mio €
Zugänge
2008
Abgänge
2008

2007
Umsätze mit Fremden 189,8 0,3 0,5
Umsätze mit konsolidierten Gesellschaften 10,6 11,7 24,8
Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen 186,8 12,3 23,7
Sonstige Erträge/Andere Aufwendungen + 24,8 0,0 0,0
Finanzerträge 0,3
Finanzaufwendungen 1,5 0,0 0,0
Ergebnis vor Ertragsteuern 37,2 - 0,3 1,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 3,2 - 0,2
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 40,4 - 0,3 1,8
Konzernergebnis 40,4 - 0,3 1,8
       
 
 
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Akquisitionen – Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2008 wurden 51 touristische Gesellschaften zu Anschaffungs­kosten (einschließlich Nebenkosten) von umgerechnet 169,8 Mio. € erworben.

Zusammenfassende Darstellung der übrigen Akquisitionen



Name und Sitz der erworbenen
Gesellschaft



Geschäftstätigkeit



Erwerber


Erwerbs-
zeitpunkt

Erwor-
bener
Anteil %
Anschaf-
fungs­­­
kosten
Mio €
Active Safary Pty. Ltd., West Leederville, Australien und deren Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft Spezialreiseveranstalter für Australien Trek America Travel Ltd. 22.01.08 je 100 % 1,1
Destination Florida-New England, Inc., Florida, USA und deren Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft Dienstleistungsunternehmen für Kreuzfahrt­linien First Choice Holdings, Inc. 17.01.08 je 100 % 4,7
Gullivers Group Ltd., Tewkesbury, UK
und deren Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft
Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 29.02.08 je 100 % 20,3
Your Sporting Challenge Ltd., Southampton, UK Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 19.03.08 100 % 0,3
Real Travel Ltd., Tunbridge Wells, UK
und deren Beteiligung an drei weiteren Gesellschaften
Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 03.04.08 je 100 % 14,4
World Challenge Holdings Ltd., London, UK und deren Beteiligung an sieben weiteren Gesellschaften Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 13.05.08 je 100 % 25,3
Sportsworld Holdings Ltd., Reading, UK und deren Beteiligung an neun weiteren Gesellschaften Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 13.05.08 je 100 % 18,4
Travelmood Ltd., London, UK Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 02.06.08 100 % 4,8
Société Polynésienne Promotion Hoteliére S.A.S., Tamanu, Polynesien Hotelgesellschaft Touraventure S.A. 01.07.08 50 % 1,9
FanFirm Pty Ltd, Sidney, Australien und deren Beteiligung an drei weiteren Gesellschaften Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 12.08.08 je 100 % 9,3
Hotels London Ltd., Hertfordshire, UK Online Booking Service Late Rooms Ltd. 01.09.08 100 % 1,5
Events International Ltd., Hereford, UK und deren Beteiligung an vier weiteren Gesellschaften Spezialreiseveranstalter Gullivers Group Ltd. 30.09.08 je 100 % 3,5
Société Investissement Aerien S.A., Casablanca, Marokko Fluglinie TUI Belgium N.V. 30.06.08 60 % 3,8
Travel Adventures, Inc., Laper, USA Spezialreiseveranstalter First Choice Holdings, Inc. 01.10.08 100 % 4,5
Sport Abroad Ltd., Purley, UK Spezialreiseveranstalter Sportsworld Group Ltd. 03.10.08 100 % 1,2
Teamlink Travel Ltd., Crawley, UK und deren Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 10.10.08 je 100 % 2,2
Sunshine Cruises Ltd., Crawley, UK Spezialreiseveranstalter für Kreuzfahrten First Choice Holidays Ltd. 04.11.08 50 % 39,3
Edwin Doran Travel Ltd., Crawley, UK Spezialreiseveranstalter TUI Travel PLC 07.11.08 100 % 7,5
Master Yachting GmbH, Eibelstadt, Deutschland Yachtcharter-Agentur Leibniz Service GmbH 14.11.08 100 % 4,3
On the piste.com Ltd., Manchester, UK und deren Beteiligung an einer weiteren Gesellschaft Spezialreiseveranstalter TUI Travel Holdings Ltd. 22.12.08 je 100 % 1,5
Gesamt         169,8
           
 

Nach dem Erwerb der o.a. Anteile hält der TUI Konzern nun 100 % an der Société Polynésienne Promotion Hoteliére S.A.S., der Société Investissement Aerien S.A. und der Sunshine Cruises Ltd.

Die Anschaffungskosten in Fremdwährungen wurden jeweils mit dem Kurs zum Er­­werbsstichtag in Euro umgerechnet und umfassen teilweise neben den bereits bezahlten Kaufpreisen auch bestmögliche Schätzungen der von zukünftigen Ereignissen ab­­hängigen zusätzlichen Kaufpreisbestandteile.

Zusammensetzung der Kaufpreise

Kaufpreisbestandteile Mio €
Bezahlter Kaufpreis 133,9
Später fälliges oder von zukünftigen Ereignissen abhängiges Entgelt 33,8
Nebenkosten 2,1
Gesamt 169,8
   
 


Zusammenfassende Darstellung der Erstkonsolidierungsbilanzen




in Mio €, umgerechnet

Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Neube-
wertung von
Vermögens-
werten und
Schulden
Buchwerte
zum
Zeitpunkt
der Erst-
konsoli-
dierung
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7,9 51,0 58,9
Sachanlagen 84,7 - 15,6 69,1
Finanzanlagen 0,2 0,2
Anlagevermögen 92,8 35,4 128,2
Vorräte 6,5 - 2,7 3,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12,3 - 0,4 11,9
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte, einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 63,0 2,3 65,3
Latente Steuerforderungen 0,2 0,2
Finanzmittel 55,2 55,2
Effektive und latente Ertragsteuerrückstellungen 2,0 16,6 18,6
Sonstige Rückstellungen 12,9 0,4 13,3
Finanzschulden 17,2 17,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 68,8 68,8
Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten 50,8 12,2 63,0
Eigenkapital 78,3 5,4 83,7
       
 

Die Societé Investissement Aerien S.A. (Jet4You) wurde bereits zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung als Veräußerungsgruppe entsprechend den Vorschriften des IFRS 5 definiert. Daher wird der vorläufig als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzte Betrag in Höhe von 12,0 Mio. € unter der Bilanzposition „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ ausgewiesen.

Der sich zwischen den Anschaffungskosten und dem anteilig erworbenen, neu­bewerteten Nettovermögen der restlichen Gesellschaften ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von zum Erwerbszeitpunkt zusammen umgerechnet 114,2 Mio. € wurde jeweils vorläufig als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Auf Grund der im IFRS 3 angegebenen 12 Monatsfrist für den Abschluss von Kaufpreisallokationen wurde die Kaufpreiszuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden nur vorläufig durchgeführt.

Seit dem Zeitpunkt ihrer Erstkonsolidierung erwirtschafteten die oben genannten Gesellschaften bei Umsatzerlösen von umgerechnet 173,1 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von - 14,2 Mio. €. Bis zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung erzielten die Gesellschaften bei Umsatzerlösen von 155,9 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von - 6,7 Mio. €.

Die im Zusammenhang mit der im September 2007 durchgeführten Fusion der TUI Touristik-Sparte mit dem britischen Reisekonzern First Choice Holidays vorläufige Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte übernommener Vermögenswerte und Eventualschulden wurde im September 2008 endgültig abgeschlossen. Vergleichsinformationen für Berichtsperioden vor Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung des Erwerbsvorgangs sind rückwirkend so darzustellen, als wäre die Kaufpreiszuordnung zum Erwerbszeitpunkt bereits fertig gestellt gewesen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die endgültige Kaufpreiszuordnung:

Erstkonsolidierungsbilanz der First Choice Holidays-Gruppe

  Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Mio GBP
Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Mio €
Neubewertung von
Vermögenswerten
und Schulden
Mio GBP
Neubewertung von
Vermögenswerten
und Schulden
Mio €
Neubewertete
Buchwerte zum
Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung
Mio GBP
Neubewertete
Buchwerte zum
Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung
Mio €
Geschäfts- oder Firmenwerte 697,5 1 030,9 - 697,5 - 1 030,9
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 109,4 161,7 541,5 800,3 650,9 962,0
Sachanlagevermögen 268,0 396,1 - 0,6 - 0,9 267,4 395,2
Finanzanlagen 35,2 52,0 35,2 52,0
Anlagevermögen 1 110,1 1 640,7 - 156,6 - 231,5 953,5 1 409,2
Vorräte 21,6 31,9 21,6 31,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 271,9 401,9 271,9 401,9
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte, einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 388,0 573,4 - 31,3 - 46,3 356,7 527,1
Latente Steuerforderungen 1,3 1,9 15,2 22,5 16,5 24,4
Finanzmittel 322,4 476,5 322,4 476,5
Pensionsrückstellung 7,0 10,3 7,0 10,3
Effektive und latente Ertragsteuerrückstellung 24,4 36,1 164,8 243,6 189,2 279,7
Sonstige Rückstellungen 53,1 78,5 20,5 30,3 73,6 108,8
Finanzschulden 559,9 827,5 559,9 827,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 674,3 996,6 674,3 996,6
Sonstige Verbindlichkeiten 545,5 806,2 - 12,1 - 17,9 533,4 788,3
Eigenkapital 251,1 371,1 - 345,9 - 511,2 - 94,8 - 140,1
   davon Minderheitenanteil 0,9 1,3 0,9 1,3
             
 
 
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Der aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital unter Berücksichtigung des Minderheitenanteils entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz erhöhte sich infolge der geänderten Kaufpreis­zuordnung um 19,5 Mio. € auf 1 248,3 Mio. € (844,6 Mio. GBP). Der Geschäfts- oder Firmenwert verkörpert im Wesentlichen einen Teil der erwarteten Synergiepotenziale. Das Konzernergebnis 2007 verringerte sich infolge der Anpassung der Kaufpreisallokation um 4,5 Mio. € (3,1 Mio. GBP), dabei entfielen 2,2 Mio. € (1,5 Mio. GBP) auf andere Gesellschafter.

Ebenso wurden im vorliegenden Abschluss die Kaufpreisallokationen sämtlicher im Geschäftsjahr 2007 getätigten Erwerbe abgeschlossen. Die aus diesen Akquisitionen zusammengefasste, umgerechnete Erstkonsolidierungsbilanz wird im Folgenden dargestellt:

Zusammenfassende Darstellung der übrigen Erstkonsolidierungsbilanzen

in Mio €, umgerechnet Buchwerte
zum Zeitpunkt
des Erwerbs
Neube-
wertung von Ver-
mögenswerten
und Schulden
Buchwerte
zum Zeitpunkt
der Erstkonso-
lidierung
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0,6 49,3 49,9
Sachanlagen 9,7 - 1,8 7,9
Finanzanlagen 1,2 1,2
Anlagevermögen 11,5 47,5 59,0
Umlaufvermögen 42,4 0,2 42,6
Latente Ertragsteuerrückstellungen 0,0 9,7 9,7
Sonstige Rückstellungen 3,0 3,0
Finanzschulden, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten 55,7 7,3 63,0
Eigenkapital - 4,8 30,7 25,9
       
 
 
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Der aus der Verrechnung des Kaufpreises für den Erwerb von rund 40,2 % der Anteile an der Holidays Services S.A. und des anteiligen neubewerteten Eigenkapitals entstehende Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz erhöhte sich infolge der geänderten Kaufpreiszuordnung und nach Verrechnung von Minderheitenanteilen um 0,3 Mio. € auf 3,1 Mio. €.

Aus sonstigen im Geschäftsjahr 2008 abgeschlossenen Kaufpreisallokationen verminderte sich der Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz infolge der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital um umgerechnet 12,9 Mio. €.

Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind.

Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfeldes bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme der operativ tätigen Gesellschaften der Containerschifffahrt und vier touristischen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat.

Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Um­­rechnung von Vermögenswerten, Schulden und Bilanzvermerken zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden zum Jahresdurchschnitts­kurs umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Gewinn bzw. Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigen­kapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente) innerhalb der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten als Teil der Gewinnrücklage erfasst.

Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahr kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt.

Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen.

Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochter­unternehmen werden erfolgsneutral behandelt und in der Eigenkapitalveränderungs­rechnung als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb ver­äußert wird, werden bislang erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst.

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäfts­betrieb (Net investment in foreign operation)
Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden erfolgs­neutral im Eigenkapital erfasst.

Ebenso werden Gewinne oder Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Währungsrisiken, die aus der Umrechnung der funktionalen Währung der Containerschifffahrt in Euro entstehen, gesondert im Eigenkapital unter dem Posten Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist (Hedge of a net investment in a foreign operation).

Diese erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Beträge werden im Fall der Veräußerung oder Reduzierung der Nettoinvestition erfolgswirksam realisiert.

Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungen


je €
Stichtagskurs
31.12.2008

31.12.2007
Durch-
schnittskurs
2008

2007
Britische Pfund Sterling 0,96 0,73 0,80 0,68
US-Dollar 1,40 1,47 1,47 1,37
Schweizer Franken 1,49 1,66 1,59 1,64
Schwedische Kronen 10,92 9,44 9,62 9,25
         
 

Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet von bestehenden Minderheiten­anteilen eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend werden die Anschaffungskosten des Beteiligungsanteils zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmens­erwerben seit dem 1. Oktober 1995 werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IAS 21 als Vermögenswert der erworbenen Tochtergesellschaft bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als Sonstiger Ertrag ausgewiesen wird.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit Anwendung des IFRS 3 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Die Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment-Test) der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt regelmäßig mindestens einmal jährlich nach Abschluss des jährlichen Planungsprozesses. Darüber hinaus werden Impairment-Tests durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte anzeigen.

Transaktionen mit Minderheiten werden unverändert wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Im Rahmen des Erwerbs von Minderheitenanteilen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens direkt mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Bei der Veräußerung von Minderheitenanteilen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und dem anteiligen Buchwert ebenfalls direkt in den anderen Gewinnrücklagen erfasst.

Im Fall von Sukzessiverwerben wird zu jedem Erwerbszeitpunkt eine vollständige Zeit­wertbewertung von Vermögenswerten und Schulden des erworbenen Unternehmens vorgenommen. Der zu bilanzierende Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten. Zwischen den Erwerbszeitpunkten entstehende Zeitwertveränderungen von Vermögenswerten und Schulden werden gemäß der Beteiligungsquote, die noch nicht zu einer Konsolidierung der Gesellschaft führte, in der Konzernbilanz erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und als Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Im Rahmen der Entkonsolidierung wird diese Neubewertungsrücklage mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochter­unternehmens und dem anteiligen Konzerneigenkapital, einschließlich bis dahin erfolgsneutral erfasster Unterschiede aus der Währungsumrechnung, der Neubewertungsrücklage, der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten sowie Zwischen­­gewinnen, wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Be­­stimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.

Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst den beim Erwerb jeweils entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen), der Anteil der Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden mit dem Beteiligungs­buchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinaus gehende Verluste werden nur dann erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden.

Zwischengewinne aus Transaktionen zwischen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Zwischenverluste werden ebenfalls eliminiert, sofern die Transaktion nicht auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswertes hindeutet. Vorausgesetzt, dass Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften bekannt und zugänglich sind, werden grundsätzlich Anpassungen vorgenommen.

Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. Sofern die Voraussetzungen zur Konsolidierung von Drittschuldverhältnissen gegeben sind, wird hiervon Gebrauch gemacht. Konzern­interne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Entsprechend den Vorschriften des IFRS 5 werden Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen zwischen dem fortzuführenden und dem aufgegebenen Geschäftsbereich nicht eliminiert, soweit diese Geschäfte auch nach dem Abgang des aufgegebenen Bereichs weitergeführt werden. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebnis­wirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen in der Regel zu marktüblichen Bedingungen.

Bilanzierung und Bewertung

Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Vorschriften des IASB bestimmt.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit er­­haltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Die Erfassung von Umsatzerlösen und Sonstigen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Vermögenswerte und damit mit dem Gefahrenübergang.

Die von Reisebüros erzielten Provisionserlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen werden bei Zahlung des Kunden, spätestens jedoch bei Abreise, realisiert. Die Leistung des Reiseveranstalters besteht im Wesentlichen aus der Organisation und Koordination einer Pauschalreise. Deshalb werden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung von Pauschalreisen vollständig bei Reiseantritt realisiert. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus einzelnen Reisebausteinen, die durch Kunden direkt bei Flug- oder Hotelgesellschaften oder bei Zielgebietsagenturen gebucht werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Reisenden. Erlöse für noch nicht beendete Schiffsreisen werden anteilig gemäß Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. Bei Kreuzfahrten bestimmt sich der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Reisetage zu den Gesamtreisetagen.

In der Containerschifffahrt wird der Fertigstellungsgrad entsprechend dem Verhältnis von bereits angefallenen Aufwendungen zum erwarteten Gesamtaufwand der Schiffsreise bestimmt. Grundlage für die zu realisierenden Erlöse sind die nach Fahrtgebieten ermittelten Gewinnmargen, die laufend überprüft werden.

Zinserträge und nicht nach IAS 23 aktivierungspflichtige Zinsaufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs­kosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, bei denen es sich überwiegend um Software zum Zwecke der Eigennutzung handelt, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte, wie Kundenbestellungen (Order Book), Kundenstamm und Markenrechte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig abgeschrieben.

Wirtschaftliche Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten

  Nutzungsdauer
Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte bis zu 20 Jahre
Markenrechte zum Erwerbszeitpunkt 15 bis 20 Jahre
Kundenbestellungen zum Erwerbszeitpunkt bis zum Reisezeitpunkt
Software 3 bis 10 Jahre
Kundenstamm zum Erwerbszeitpunkt bis zu 15 Jahre
   
 

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer sind nicht planmäßig abzuschreiben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen (Impairment-Test). Darüber hinaus sind Überprüfungen vorzunehmen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer des TUI Konzerns handelt es sich ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von Zahlungsmittel generierenden Einheiten durchgeführt. Zahlungsmittel generierende Einheiten sind nach den Vorschriften des IASB definiert als kleinste identifizierbare Einheiten, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage sind, Mittelzuflüsse aus einer fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Im Segment Touristik wurde der Bereich TUI Travel PLC in seiner Gesamtheit als Zahlungsmittel generierende Einheit definiert. Die Zuordnung im Bereich TUI Hotels & Resorts erfolgt entsprechend den unterschiedlichen Hotelgruppen.

Außerplanmäßige Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Fair Value less Costs to Sell) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäfts­partnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Auf Grund der Restriktionen bei Ermittlung der Zahlungsströme zur Ableitung des Nutzungswerts, wie zum Beispiel keine Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus Erweiterungs­investitionen oder aus Restrukturierungen, für die keine Rückstellung nach IAS 37 gebildet wurde, übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten in der Regel den Nutzungswert und stellt somit den erzielbaren Betrag dar.

Da für die zu testenden Einheiten mit Ausnahme der TUI Travel PLC kein beizulegender Zeitwert über einen aktiven Markt verfügbar war, wurde dieser über eine Diskontierung der erwarteten betrieblichen Zahlungsmittelüberschüsse ermittelt. Basis hierfür war die zum Ende des Jahres 2008 aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragsteuerzahlungen in Abzug gebracht wurden. Zu den der Planung zugrunde liegenden Annahmen wird auf den Prognosebericht innerhalb des Lageberichts verwiesen. Der für die Abzinsung zugrunde gelegte gewichtete durchschnitt­liche Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern beträgt für die Detailplanungsjahre 2009 bis 2011 für den Bereich TUI Travel PLC 8,1 % p.a. und für den Bereich TUI Hotels & Resorts 7,1 % p.a. und – nach Berücksichtigung eines Wachstumsabschlags von 1,0 % p.a. – für die nachhaltige Periode 7,1 % p.a. bzw. 6,1 % p.a. Eine Verprobung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte erfolgte anhand von marktüblichen „multiples“. Die zu berücksichtigenden Veräußerungskosten wurden auf Grundlage von Erfahrungen aus Transaktionen der Vergangenheit bestimmt.

Sind die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Wertminderungen entfallen, werden zu Gunsten der Sonstigen Erträge entsprechende Zuschreibungen erfasst. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 nicht zulässig.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt.

Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Der im Fall der konzerninternen Finanzierung zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 6,25 % für das Geschäftsjahr 2008 und 5,81 % für das Vorjahr. Andere Fremdkapitalkosten werden als laufender Aufwand erfasst.

Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungs­kosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts auf­genommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung.

Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Wirtschaftliche Nutzungsdauern Sachanlagevermögen

  Nutzungsdauer
Hotelgebäude 30 bis 40 Jahre
Sonstige Gebäude bis zu 50 Jahre
Containerschiffe 25 Jahre
   Klassekosten intervallabhängig, bis zu 5 Jahre
Kreuzfahrtschiffe 30 Jahre
   Klassekosten intervallabhängig, bis zu 2 Jahre
Yachten 5 bis 15 Jahre
Motorboote 15 bis 24 Jahre
Flugzeuge  
   Flugzeugrümpfe 18 Jahre
   Triebwerke 18 Jahre
   Triebwerksüberholungen intervallabhängig, bis zu 5 Jahre
   Großreparaturen intervallabhängig, bis zu 5 Jahre
   Ersatzteile 12 Jahre
Container und Containersattelauflieger bis zu 12 Jahre
Sonstige technische Anlagen und Maschinen bis zu 40 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 10 Jahre
   
 

Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes erzielbaren Restwerte bestimmt. Während der Restwert für Containerschiffe insbesondere auf Basis des Schrottwerts ermittelt wird, wird bei Kreuzfahrtschiffen und deren Hotelbereichen bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten ausgegangen. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeug­rümpfen, Flugzeugtriebwerken und Ersatzteilen bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwerts von 20 % der Anschaffungskosten.

Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum heutigen Zeitpunkt. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswerts vorgenommen. Die Anpassung der planmäßigen Abschreibung erfolgt rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Überprüfung stattgefunden hat. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwerts, so dass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswerts übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen.

Voraussichtlich dauernden Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von außerplanmäßigen Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen, dem Vermögens­wert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert).

Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Kann eine direkte Zuordnung nicht vor­genommen werden, so sind die erhaltenen Zuschüsse und Zulagen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und werden entsprechend der Nutzung des Investitionsprojekts aufgelöst.

Leasingverhältnisse


Finanzierungsleasing
Gemietete Sachanlagen, bei denen der TUI Konzern gemäß den Kriterien des IAS 17 alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden aktiviert. Die Aktivierung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Dabei wird die Abschreibungsmethode herangezogen, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet. Die aus den künftigen Leasingraten resultieren­den Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand jedoch unberücksichtigt bleibt. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der Zinsanteil wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn Gesellschaften des TUI Konzerns als Leasinggeber eines Finanzierungsleasings auftreten, werden Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus den Leasingverhältnissen erfasst. Die periodische Verteilung der Erträge aus den Finanzierungs­leasingverträgen ergibt eine im Zeitablauf konstante Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswerts aus den Leasingverhältnissen.

Operating Leases
Sowohl Aufwendungen als auch Erträge aus operativen Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sale-and-lease-back-Transaktionen
Gewinne aus Sale-and-lease-back-Transaktionen, welche zu einem Finanzierungsleasing führen, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Verluste werden hingegen sofort zum Transaktionszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Führt eine Sale-and-lease-back-Transaktion zu einem Operating Leasing, wird ein Gewinn oder Verlust sofort vereinnahmt, wenn die Transaktion nachweislich zu Markt­werten durchgeführt wurde. Wird ein entstandener Verlust durch zukünftige unter dem Marktpreis liegende Leasingraten ausgeglichen, so ist dieser Verlust über die Laufzeit des Leasingvertrags abzugrenzen. Übersteigt der vereinbarte Verkaufspreis den beizulegenden Zeitwert, so ist der Gewinn aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten ebenfalls abzugrenzen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immobilien, die nicht von Tochterunternehmen betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die planmäßige Abschreibung dieser Immobilien erfolgt über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen werden. Sie umfassen auch die aus originären Finanzinstrumenten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen.

Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in die Bewertungskategorien erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, Kredite und Forderungen (Loans and Receivables), zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale), bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Held to Maturity) sowie Sonstige Verbindlichkeiten (Other liabilities) unterteilt.

Finanzinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen im TUI Konzern ausschließlich in Form von derivativen Finanzinstrumenten, die zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen sind (Held for Trading). Auf eine Ausübung der Fair Value Option wird verzichtet. Des Weiteren bestehen im TUI Konzern finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Kredite und Forderungen“ und „zur Veräußerung verfügbar“. Hingegen bestehen im vorliegenden Abschluss keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen finanziellen Vermögenswerte (Held to Maturity).

Im Geschäftsjahr 2008 sowie im vorangegangenen Geschäftsjahr gab es keine Umklassifizierungen innerhalb der Bewertungskategorien.

Originäre finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden mit dem Wert zum Handelstag angesetzt, an dem sich der Konzern zum Kauf des Vermögenswerts verpflichtet. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert. Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zu Beginn zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglich vereinbarten fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die an keinem aktiven Markt notiert sind. Diese werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen und als kurzfristig klassifiziert, soweit deren Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt.

Kredite und Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Für er­­kennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Ist der Ausfall eines bestimmten Anteils des Forderungsbestands wahrscheinlich, werden Wertberichtigungen in dem Umfang vorgenommen, der dem erwarteten Nutzungsausfall entspricht. Wertminderungen und Wertaufholungen werden dem sachlichen Hintergrund entsprechend in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie im Einzelnen ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner anderen Kategorie finanzieller Vermögenswerte zugeordnet werden konnten. Im TUI Konzern handelt es sich dabei ausschließlich um gehaltene Anteile an Gesellschaften sowie Wertpapiere. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zuzuordnen, sofern nicht die Absicht vorliegt, diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bis zum Abgang der Vermögenswerte erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Einer nachhaltigen Minderung des beizulegenden Zeitwerts wird durch eine erfolgswirksam erfasste Wertminderung Rechnung getragen. Im Fall einer späteren Wertaufholung wird die erfolgswirksam erfasste Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten nicht rückgängig gemacht, sondern erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Liegt für gehaltene Anteile kein auf einem aktiven Markt notierter Marktpreis vor und sind andere Methoden zur Ermittlung eines objektivier­baren Marktwerts nicht anwendbar, werden die Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Eine Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zum Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) sind, werden diese gemäß IAS 39 zwingend als zu Handelszwecken gehalten (Held for Trading) klassifiziert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument klassifiziert wurde, und von der Art des gesicherten Postens. Der Konzern klassifiziert derivative Finanzinstrumente grundsätzlich entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld (Fair Value Hedge) oder als Sicherung der Risiken schwankender Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden zukünftigen Transaktionen (Cash Flow Hedge).

Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert der Konzern die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Zahlungsströme der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Zu Handelszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) bestimmt wurden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit dem gesicherten Risiko zurechenbaren Än­­derungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erfasst. Sofern die Voraussetzungen für eine Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind und das vormals designierte Grundgeschäft mittels der Effektivzinsmethode bewertet wird, ist die ausstehende Buchwertanpassung des Grundgeschäfts über dessen Restlaufzeit vorzunehmen. Im vorliegenden Jahres­abschluss bestanden keine Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von beizulegenden Zeitwerten von Vermögenswerten und Schulden (Fair Value Hedge).

Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt ergebniswirksam je nach Sachverhalt entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam zu vereinnahmen.

Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) erfüllen, werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen variablen Vertriebskosten angesetzt. Bei allen Vorräten sind individuelle Bewertungsabschläge zu berücksichtigen, sofern die Nettoveräußerungswerte niedriger sind als die Buchwerte der Vorräte. Wenn zu einer Abwertung der Vorräte führende Gründe nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode.

Finanzmittel

Finanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Ver­äußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als auf­gegebener Geschäftsbereich werden Unternehmensbestandteile erfasst, welche betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert bzw. zur Veräußerung klassifiziert wurden.

Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Planmäßige Abschreibungen und at-equity-Bewertungen sind auszusetzen. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwands führt.

Hybridkapital

Aus den Anleihebedingungen des zum Ende des Geschäftsjahrs 2005 begebenen Hybridkapitals ergibt sich gemäß IAS 32 eine Bilanzierung als Eigenkapitalbestandteil des Konzerns. Dementsprechend wird die steuerlich abzugsfähige Verzinsung nicht innerhalb der Zinsaufwendungen ausgewiesen, sondern analog zu den Dividen­denverpflichtungen gegenüber den Aktionären behandelt. Angefallene Kapitalbeschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern direkt vom Hybridkapital abgesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Restrukturierungsrückstellungen umfassen Zahlungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen sowie Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht – wie im Fall von Gewährleistungen – wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst.

Die angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die Bewertung dieser Vermögenswerte ist auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder der Minderung künftiger Beitrags­zahlungen beschränkt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der regelmäßigen durchzuführenden Anpassung von versicherungsmathematischen Parametern entstehen, werden zum Entstehungszeitpunkt erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungs­mathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwert­methode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, sofern die Änderungen des Pensionsplans nicht vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum abhängen (Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit). In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst.

Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern auf Grund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kapitalaufnahme- und Transaktionskosten angesetzt. Im Zeitablauf werden die Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei der Ausgabe von Anleihen, die sowohl eine reine Fremdkapitalkomponente als auch eine zweite Komponente in Form von Wandel- oder Optionsrechten umfassen, werden die für den jeweiligen Bestandteil zugeflossenen finanziellen Mittel ihrem Charakter entsprechend bilanziert. Zum Emissionszeitpunkt wird die Fremdkapitalkomponente als Anleihe mit einem Wert angesetzt, der für die Ausgabe dieses Fremdkapitalinstruments ohne entsprechende Wandel- oder Optionsrechte auf Grundlage der bestehenden Marktbedingungen erzielt worden wäre. Sofern die Wandel- oder Optionsrechte als Eigenkapitalinstrument zu klassifizieren sind, wird die Differenz zum erzielten Emissionserlös unter Berücksichtigung latenter Steuern in die Kapitalrücklage eingestellt.

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Verbindlichkeit entweder unter den Sonstigen Erträgen/Anderen Aufwendungen oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert.

Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehen­den unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlust­vorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortrags­fähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt worden sind.

Latente Steuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrschein­lich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuer­forderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerposten inländischer Gesellschaften werden mit einem Steuersatz von 31,0 % (Vorjahr: 31,0 %) ermittelt.

Effektive Ertragsteuern

Die deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns mit am 31.12. endenden Wirtschafts­jahren unterliegen im gesamten Geschäftsjahr 2008 einer durchschnittlichen Gewerbe­steuer von ca. 15,2 % (Vorjahr: 18,0 %). Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 % (Vorjahr: 25,0 %) zuzüglich eines unveränderten Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Für die deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns, deren Wirtschaftsjahr in 2007 auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt wurde, betrug der durchschnittliche Ertragsteuersatz bereits ab Umstellung auf ein in 2008 endendes Wirtschaftsjahr 31,0 %.

Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 10,0 % bis zu 42,1 %.

Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Aktienorientierte Vergütungen

Bei den im Konzern existierenden aktienorientierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden.

Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.

In der Sparte Touristik bestehen Vergütungspläne in Form von Aktienoptionsplänen, die von der TUI Travel PLC gewährt werden. Diese Vergütungspläne erlauben Organmitgliedern und Mitarbeitern, Aktien der TUI Travel PLC zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert der gewähren Optionen wird als Personalaufwand mit einer korrespondieren­den direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeiter die Bezugsberechtigung für die Optionen verdienen.

Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird auf der Grundlage der Konditionen der Optionsgewährung unter Anwendung von Optionspreismodellen ermittelt. Der als Personalaufwand erfasste Betrag wird so angepasst, dass er auf der Anzahl der letztendlich ausübbaren Optionen beruht, mit der Ausnahme von Optionen, die allein deshalb verfallen, weil im Hinblick auf Marktbedingungen nicht die für die Ausübbarkeit erforderlichen Schwellenwerte erreicht werden.

Transaktionen zum Erwerb von Aktien an der TUI Travel PLC zur Erfüllung der Aktienoptionspläne werden direkt in der Gewinnrücklage im Eigenkapital erfasst.

Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind im Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche wie z.B. das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, welche mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt „Sachanlagevermögen“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Cashflow-basierte Verfahren eingesetzt, die in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere unterliegt die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizuliegenden Zeitwerte von Eventualschulden gewissen Unsicherheiten.

Wird ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als „zur Ver­äußerung gehalten“ dargestellt, unterliegt diese Klassifizierung der Einschätzung, dass ein Verkauf höchstwahrscheinlich ist und innerhalb von 12 Monaten realisiert werden kann. Fehlt ein aktiver Markt für diesen Vermögenswert oder diese Ver­äußerungsgruppe, werden auch zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten Annahmen und Schätzungen zu Grunde gelegt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zu Grunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der zum Ende eines jeden Jahres neu ermittelt wird. Als Abzinsungssatz wird dabei der Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität herangezogen, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Ebenso werden zur Bestimmung der erwarteten Erträge aus Planvermögen aktuelle Markterwartungen herangezogen. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Ziffer 31 beschrieben.

Zur Beurteilung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird sowohl zu Beginn der Absicherung als auch fortlaufend die hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung eingeschätzt. Des Weiteren unterliegt die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die zu Grunde liegende erwartete künftige Transaktion bei der Absicherung von Zahlungsströmen einer gewissen Unsicherheit.

Der Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen sind wesentliche Annahmen erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden getroffene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert.