TUI Aktiengesellschaft
http://www.tui-group.com/fp/de/2008/abschluss_konzern/anhang/sonstige_erlaeuterungen.html

Sonstige Erläuterungen

Sonstige Erläuterungen

Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden Erläuterungen
zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Konzernbilanz
     
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Sonstige Erläuterungen  
     


Wesentliche Transaktionen nach dem Bilanzstichtag

In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats der TUI AG am 27. Februar 2009 wurde der Änderung der im Oktober 2008 mit dem Hamburger Konsortium „Albert Ballin“ vereinbarten Bedingungen für den mehrheitlichen Verkauf der Containerschifffahrt zugestimmt. Die Änderungen betreffen die Beteiligungsverhältnisse an der Erwerbsgesellschaft der Hapag-Lloyd AG von 33,33 % auf nunmehr 43,33 % sowie die Gewährung einer Reihe von zusätzlichen Kreditlinien für die Hapag-Lloyd-Gruppe.

Darüber hinaus wurden im Erhellungszeitraum zwischen Bilanzstichtag und Erteilung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer (9. März 2009) keine wesentlichen Transaktionen beschlossen, eingeleitet oder durchgeführt.

Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers

Für die im Geschäftsjahr 2008 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. € erfasst worden. Dabei entfielen 2,3 Mio. € auf Abschlussprüfungen, 2,4 Mio. € auf sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen und 0,1 Mio. € auf sonstige Leistungen, die für die TUI AG oder ihre Tochterunternehmen erbracht worden sind.

Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Die gewährten Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 16 786,6 Tsd. € (Vorjahr 16 391,7 Tsd. €).

Im Rahmen des langfristigen Anreizprogramms erhielten die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 3 482,4 Tsd. € (Vorjahr 1 164,1 Tsd. €). Der im Vorjahr gewährte Betrag wurde im März 2008 in 57 408 virtuelle Aktien der TUI AG umgewandelt. Die Umrechnung des für 2008 gewährten Betrags erfolgt durch die Aufsichtsratssitzung im März 2009.

Die Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder betragen zum Bilanzstichtag 20 259 Tsd. € (Vorjahr 19 929 Tsd. €).

Die gewährten Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 1 695,2 Tsd. € (Vorjahr 2 838,5 Tsd. €). Für ehemalige Vorstandmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr auf 4 445 Tsd. € (Vorjahr 7 011 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen am Bilanzstichtag 34 327 Tsd. € (Vorjahr 34 780 Tsd. €).

Hinsichtlich der individualisierten Angaben und weiteren Einzelheiten zum Vergütungssystem wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.

Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die TUI AG in Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen mit nahe stehenden Unternehmen. Nahe stehende Unternehmen, die vom TUI Konzern beherrscht werden oder auf die der TUI Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, sind in der Liste des Anteilsbesitzes verzeichnet, die im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebanz.de) veröffentlicht wird. Zum Kreis der nahe stehenden Unternehmen gehören sowohl reine Kapital­beteiligungen als auch Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen für Unternehmen des TUI Konzerns erbringen.

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (ohne Management in Schlüsselpositionen)

Mio € 2008 2007
Vom Konzern erbrachte Leistungen    
Management- und Beratungsleistungen 33,8 25,3
Verkauf touristischer Leistungen 6,1 0,0
Vertriebsleistungen 24,2 7,8
Sonstige Leistungen (Containerumschlag) 10,3 49,1
Gesamt 74,4 82,2
Vom Konzern empfangene Leistungen    
Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 34,9 26,6
Einkauf von Hotelleistungen 58,9 69,9
Zielgebietsservice 162,8 123,9
Vertriebsleistungen 4,2 0,0
Containerumschlag und Terminalleistungen 57,5 59,1
Sonstige Leistungen 62,9 11,0
Gesamt 381,2 290,5
     
 


Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (ohne Management in Schlüsselpositionen)

Mio € 2008 2007
Vom Konzern erbrachte Leistungen gegenüber    
verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen 10,4 7,8
Gemeinschaftsunternehmen 22,6 10,9
assoziierten Unternehmen 23,1 50,4
sonstigen Beteiligungsunternehmen 0,0
natürlichen Personen 18,3 13,1
Gesamt 74,4 82,2
Vom Konzern empfangene Leistungen von    
verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen 0,0 24,8
Gemeinschaftsunternehmen 265,7 153,1
assoziierten Unternehmen 103,4 83,3
sonstigen Beteiligungsunternehmen 3,9 26,1
natürlichen Personen 8,2 3,2
Gesamt 381,2 290,5
     
 

Geschäfte mit assoziierten Beteiligungsunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden hauptsächlich in der Sparte Touristik abgewickelt. Sie betreffen insbesondere die touristischen Leistungen der Zielgebietsagenturen sowie der Hotelgesellschaften, die von den Veranstaltern des Konzerns in Anspruch genommen werden.

Alle Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen sind auf Grundlage internationaler Preisvergleichsmethoden gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen enthalten wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Die zum Stichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind in den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie gegenüber den Beteiligungsunternehmen enthalten.

Die sich aus den Kapitalbeteiligungen und aus der Finanzierung ergebenden Erträge und Aufwendungen sind für alle einbezogenen Unternehmen insgesamt beim Finanzergebnis sowie für die einzelnen Sparten im Rahmen der Segmentbericht­erstattung angegeben, in der zudem das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen je Sparte gesondert genannt wird.

Das assoziierte Unternehmen Riu Hotels S.A. hielt am Bilanzstichtag 5,1 % der Aktien an der TUI AG. Frau Carmen Riu Güell und Herr Abel Matutes Juan sind Mitglieder im Aufsichtsrat der TUI und halten jeweils indirekt 5,1 % bzw. 2,4 % der Aktien an der TUI AG.

Das Management in den Schlüsselpositionen des Konzerns, der Vorstand und der Aufsichtsrat, stellt im Sinne des IAS 24 nahe stehende Personen dar, deren Vergütungen gesondert anzugeben sind.

Vergütung Manager, Vorstand, Aufsichtsrat

Mio € 2008 2007
Kurzfristig fällige Leistungen 14,8 16,8
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3,3 0,5
Andere langfristig fällige Leistungen 0,2 1,1
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,9
Aktienbasierte Vergütungen 3,5 1,2
Gesamt 21,8 20,5
     
 

Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder. Die genannten Aufwendungen entsprechen nicht der Definition von Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach dem deutschen Corporate Governance Kodex.

International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC)

Folgende Standards und Interpretationen wurden bereits in EU-Recht übernommen, sind jedoch erst für Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2008 verpflichtend anzuwenden:

IFRS 8: „Segmentberichterstattung“

Der im November 2006 veröffentlichte IFRS 8 ersetzt die bisherigen Vorschriften des IAS 14 zur Segmentberichterstattung. Die wesentliche Änderung beinhaltet, dass der Aufbau der Segmentberichterstattung der von den Entscheidungsträgern intern verwendeten Berichtsstruktur folgt (Management Approach). Zusätzlich werden Angaben zu geographischen Bereichen und wesentlichen Kunden gefordert. Aus der Anwendung dieses Standards werden keine wesentlichen Änderungen der Segmentberichterstattung erwartet.

Änderungen des IAS 1: „Darstellung des Abschlusses“

Im September 2007 hat das IASB die Änderungen des IAS 1 betreffend die zukünftige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für IFRS Abschlüsse veröffentlicht. Entsprechend wird sich die Anwendung dieser Änderungen nur auf die Struktur des TUI Konzernabschlusses auswirken.

Änderungen des IFRS 2: „Aktienbasierte Vergütung“

In der überarbeiteten Fassung des IFRS 2 vom Januar 2008 findet sich einerseits eine Klarstellung zur Definition von Ausübungsbedingungen. Andererseits wird auch bestimmt, dass Annullierungen, unabhängig davon, ob sie durch das Unternehmen oder Dritte erfolgen, bilanziell gleich behandelt werden müssen. Das Management des TUI Konzerns prüft derzeit mögliche Auswirkungen dieser Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Änderungen des IAS 32: „ Finanzinstrumente: Darstellung“ und Folgeänderung des IAS 1: „Darstellung des Abschlusses“

Die im Januar 2008 veröffentlichten Änderungen der o.g. Standards befassen sich mit der Klassifizierung bestimmter Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremd­kapital. In der bisherigen Fassung führte die Eigenkapitaldefinition nach IAS 32 bei deutschen Personenhandelsgesellschaften regelmäßig zu einem Ausweis als Fremdkapital. Diese Änderung hat keine Relevanz für den TUI Konzernabschluss.

Änderung des IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der IFRS und des IAS 27“

Diese Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Einzelabschlüsse nach IFRS und haben daher keinerlei Relevanz für den TUI Konzernabschluss.

Jährliches Verbesserungsprojekt

Das im Mai 2008 veröffentlichte jährliche Verbesserungsprojekt setzt sich insgesamt zusammen aus 35 geringfügigen Änderungen. Der wesentliche Anteil betrifft Änderungen in der Präsentation, der Erfassung und der Bewertung von Abschlussposten. Ein kleinerer Anteil betrifft redaktionelle Änderungen, welche kaum Auswirkungen auf die Bilanzierung haben werden. Die TUI AG prüft derzeit sämtliche mögliche Auswirkungen auf zukünftige Konzernabschlüsse.

IFRIC 13: „Kundenbindungsprogramme“

Der im Juni 2007 veröffentlichte IFRIC 13 behandelt die Bilanzierung von Bonus­programmen für Kunden (z.B. Flugmeilen). Entsprechend dieser Interpretation muss Prämiengutschriften ein Zeitwert beigemessen und dieser bis zur Einlösung der Gut­schrift von den Umsatzerlösen abgegrenzt werden. Bisher erfolgte die Bewertung gemäß der Zusatzkostenmethode. Die Anwendung dieser Interpretation wird daher mit einem entsprechend höheren Abgrenzungswert zu einer Änderung der Bilanzierung und Bewertung im TUI Konzern führen.

Vom IASB veröffentlichte, aber bisher nicht in europäisches Recht übernommene Änderungen, Standards und Interpretationen:

Änderungen des IAS 39: „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und des IFRS 7: „Finanzinstrumente: Angaben“

Im November 2008 veröffentlichte das IASB eine weitere Änderung der o.g. Standards, welche lediglich zur Klarstellung des Anwendungszeitpunkts der bereits in euro­päisches Recht umgesetzten Änderung zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten dient. Dies hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der TUI AG.

Änderungen des IFRS 3: „Unternehmenszusammenschlüsse“

Die im Januar 2008 veröffentlichte, überarbeitete Fassung des IFRS 3 soll die derzeit bestehenden Bilanzierungsdifferenzen zwischen IFRS und US-GAAP einschränken und umfasst im Wesentlichen Bestimmungen zu Kaufpreisbestandteilen und Anschaffungsnebenkosten, sukzessiven Unternehmenserwerben, Geschäfts- oder Firmenwerten, Minderheitsanteilen und der Neubewertung von übernommenen Verträgen. Diese grundsätzlich prospektiv anzuwendenden Änderungen werden je nach zukünftigen Transaktionen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns haben.

Änderungen des IAS 27: „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“

Die ebenfalls im Januar 2008 veröffentlichen Änderungen schreiben vor, dass Käufe und Verkäufe von Beteiligungen, welche keinen Kontrollwechsel zur Folge haben, erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen sind. Im Unterschied dazu müssen bei Kontrollwechsel die bereits im Konzern gehaltenen Anteile bzw. die dann verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Auch diese Änderungen sind grundsätzlich prospektiv anzuwenden und werden entsprechende Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns haben.

Änderung zu IAS 39: „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“

Die im Juli 2008 erschienene Änderung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen Inflationsrisiken im Rahmen von Sicherungsgeschäften als Grundgeschäft abgesichert werden können und mit der Möglichkeit, Optionen als Sicherungs­instrumente zur Absicherung einseitiger Risiken zu verwenden. Der TUI Konzern prüft derzeit mögliche Auswirkungen dieser Änderung auf den Konzernabschluss.

Änderung zu IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der IFRS“

Bei den im November 2008 herausgegebenen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um strukturelle und keine inhaltlichen Änderungen des Standards selbst. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns.

IFRIC 12: „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“

IFRIC 12 wurde im November 2006 veröffentlicht und erläutert die Bilanzierung von Konzessionsvereinbarungen mit Regierungen oder ähnlichen Institutionen zur Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen, wie z.B. Straßen, Gefängnissen oder der Energieversorgung. Es werden zwei Arten von Verträgen unterschieden, die entweder zur Bilanzierung als Finanzieller Vermögenswert oder als Immaterieller Vermögenswert führen. Ein Finanzieller Vermögenswert wird angesetzt, wenn das Unternehmen die Gegenleistung von der Regierung erhält. Hingegen muss ein immaterieller Vermögenswert angesetzt werden, wenn das Unternehmen als Gegen­leistung das Recht zur Erhebung von Gebühren von den Benutzern der Dienstleistung erhält. Die TUI AG prüft derzeit mögliche Auswirkungen dieser Interpretation auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

IFRIC 15: „Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien“

Der im Juli 2008 herausgegebene IFRIC 15 dient zur Festlegung der Erlösrealisierung bei Verträgen zur Errichtung von Immobilien im Abschluss der errichtenden Gesellschaft. Verkauft die Errichtungsgesellschaft Güter, also fertige Wohnungen oder Häuser, wird der Erlös entsprechend dem vereinbarten Gefahrenübergang realisiert. Dies entspricht in der Regel der vollständigen Fertigstellung der Immobilie. Wird der Vertrag jedoch als Dienstleistungsvertrag gestaltet, werden die Erlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad realisiert. Eine mögliche Auswirkung auf zukünftige Abschlüsse des TUI Konzerns wird zur Zeit noch geprüft.

IFRIC 16: „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“

Ebenfalls im Juli 2008 herausgegeben wurde IFRIC 16 zur Klarstellung, dass eine Risikoposition nur aus der Umrechnung der Funktionalen Währung des Tochterunter­nehmens in die Funktionale Währung des Mutterunternehmens entstehen kann und nicht aus der Umrechnung in die Darstellungswährung des Mutterunternehmens. Weiterhin regelt die Interpretation, dass das Sicherungsinstrument von jedem Unternehmen innerhalb des Konzerns gehalten werden kann und wie die Beträge bestimmt werden müssen, welche im Falle des Verkaufs des Tochterunternehmens in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden müssen. Die derzeitige Bilanzierung von Sicherungsgeschäften i.Z.m. Nettoinvestitionen entspricht bereits vollständig diesen Regelungen. Daher wird die Anwendung dieser Interpretation keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns haben.

IFRIC 17: „Sachausschüttungen an Eigentümer“

Zur Klarstellung von Fragestellungen aus der Bilanzierungspraxis für Sachdividenden hat das IFRIC im November 2008 den IFRIC 17 veröffentlicht. Dieser bestimmt, dass auszukehrende Dividenden im Zeitpunkt der Genehmigung anzusetzen sind und die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu erfolgen hat. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem Zeitwert der Vermögensgegenstände ist erfolgswirksam zu erfassen. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden, und eventuelle zukünftige Auswirkungen werden entsprechend berücksichtigt werden.

IFRIC 18: „Übertragung von Vermögenswerten durch Kunden“

Der im Januar 2009 herausgegebene IFRIC 18 befasst sich mit der Bilanzierung und Erlösrealisierung von Verträgen, bei denen der Kunde dem Unternehmen vorab Vermögenswerte oder Barmittel zu Erwerb von Vermögen überlässt, um anschließend die Leistung in Anspruch nehmen zu können (z.B. Netzanschluss zur Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser). Diese Regelung betrifft hauptsächlich Versorgungsunternehmen und hat für den TUI Konzern keine Relevanz.