Konzernanhang Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses
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Allgemeine Erläuterungen
Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen.
Die TUI verfügt unverändert über zwei Kerngeschäftsfelder, die Touristik und die Schifffahrt. Die Touristik umfasst die im Geschäftsjahr 2007 neu gegründete TUI
Travel PLC, in der die touristischen Aktivitäten der TUI Touristik-Sparte – mit Ausnahme der von TUI Hotels & Resorts geführten Hotels – mit denen der First Choice Holidays-Gruppe zusammengeführt worden sind, sowie den Bereich TUI Hotels & Resorts. Im Bereich Schifffahrt betreibt der TUI Konzern mit Hapag-Lloyd eine der fünf führenden Containerlinien weltweit und die Hapag-Lloyd Kreuzfahrten im deutschsprachigen Premium- und Luxusmarkt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren weitere Mandate sind als Anlage zum Anhang im Abschnitt „Corporate Governance“ des Geschäftsberichts angeführt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.tui-group.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
Das Geschäftsjahr der TUI AG ist das Kalenderjahr. Sofern bei Tochtergesellschaften (insbesondere der TUI Travel PLC-Gruppe) abweichende Stichtage bestehen, werden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG geprüfte Zwischenabschlüsse erstellt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Grundlagen der Rechnungslegung
Die rechtliche Verpflichtung für die TUI AG zur Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß den Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), ergibt sich gemäß § 315a Abs.1 HGB in Verbindung mit der Verordnung EG-Nr. 1606/2002 der Europäischen Union.
Die IFRS werden in der Form angewendet, wie sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch die Europäische Kommission in nationales Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden die in § 315a Abs. 1 HGB aufgeführten handelsrechtlichen Vorschriften erfüllt. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2007 waren die folgenden durch das IASB neu herausgegebenen Interpretationen verpflichtend anzuwenden: IFRIC 7 Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern, IFRIC 8 Anwendungsbereich des IFRS 2, IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate, IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung. Aus der Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns.
Des Weiteren waren zum 1. Januar 2007 der neu eingeführte IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten sowie die Änderungen hinsichtlich zusätzlicher Angaben zum Risikomanagement des Kapitals nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses anzuwenden. Die durch diese neuen Vorschriften notwendigen zusätzlichen Angaben des Anhangs für das Berichts- und Vorjahr wurden im vorliegenden Abschluss entsprechend eingearbeitet.
Die folgenden bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2007 noch nicht anzuwenden:
Zusammenfassung neuer, noch nicht angewendeter Standards
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Standard/Interpretation |
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Anwendungs- pflicht ab |
Übernahme durch EU- Kommission |
|---|---|---|---|
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses – Änderungen hinsichtlich der Darstellung eines Abschlusses | 01.01.2009 | Nein |
| IAS 23 | Fremdkapitalkosten – Aufhebung des Wahlrechts und Einführung der Aktivierungspflicht | 01.01.2009 | Nein |
| IAS 27 | Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS – insbesondere Änderungen hinsichtlich des Kontrollwechsels | 01.07.2009 | Nein |
| IFRS 2 | Aktienbasierte Vergütung – Definition von Ausübungsbedingungen und Behandlung von Annullierungen | 01.01.2009 | Nein |
| IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse – Änderung hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung und Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten | 01.07.2009 | Nein |
| IFRS 8 | Operative Segmente | 01.01.2009 | Ja |
| IFRIC 11 | Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 | 01.03.2007 | Ja |
| IFRIC 12 | Dienstleistungskonzessionsvereinbarung | 01.01.2008 | Nein |
| IFRIC 13 | Kundenbindungsprogramme | 01.07.2008 | Nein |
| IFRIC 14 | IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung | 01.01.2008 | Nein |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Dabei handelt es sich ausschließlich um Regelungen, die nach zum Teil noch ausstehender Übernahme durch die EU-Kommission verpflichtend erst ab dem Geschäftsjahr 2008 oder später anzuwenden sind. Die Auswirkungen der Anwendung dieser Standards auf den Konzernabschluss der TUI AG sind zur Zeit noch nicht in allen Einzelheiten bekannt bzw. verlässlich abschätzbar.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Gliederung von Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Vorjahreseffekte aus den von im laufenden Geschäftsjahr vorgenommenen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß IAS 8 unter Berücksichtigung der Anpassung der Vorjahreszahlen darzustellen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden den angepassten Vorjahreswerten sowohl für die Gewinn- und Verlustrechnung als auch für die Bilanz die ursprünglich veröffentlichten Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2007 übt die TUI AG das Wahlrecht nach IAS 1 zur Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren aus. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen gegenübergestellt. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren dient dazu, die internationale Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu verbessern. Die veränderte Darstellungsweise erstreckt sich mit Ausnahme der Umsatzerlöse auf alle betrieblichen Erträge und Aufwendungen.
Unter Nutzung des Wahlrechts nach IAS 23 hat die TUI AG ihre Bilanzierungsmethode für die Behandlung von Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit qualifizierten Vermögenswerten geändert. Die nunmehr angewendete Bilanzierungsmethode führt zur Aktivierung von direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (im TUI Konzern insbesondere Flugzeuge, Hotels und Schiffe) zurechenbaren Fremdkapitalkosten. Diese Darstellung führt zu einer aussagekräftigeren Darstellung der Anschaffungskosten von Vermögenswerten mit wesentlichen Finanzierungskosten und erleichtert den Vergleich mit den Anschaffungskosten von Vermögenswerten, bei denen die Finanzierungskosten in den Kaufpreis einkalkuliert sind.
Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten hat die folgenden Auswirkungen auf Posten des Konzernabschlusses:
Auswirkung der Aktivierung von Fremdkapitalkosten auf Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| Mio € | 2007 | 2006 |
|---|---|---|
| Umsatzkosten (Planmäßige Abschreibungen) | 0,4 | 0,4 |
| Sonstige Erträge/Andere Aufwendungen | - 4,0 | - 1,6 |
| Zinsaufwendungen | - 14,9 | - 7,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1,8 | 1,8 |
| Konzernergebnis | 8,7 | 3,2 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Auswirkung der Aktivierung von Fremdkapitalkosten auf Posten der Konzernbilanz
| Mio € | 31.12.2007 | 31.12.2006 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 26,9 | 16,4 |
| Gewinnrücklagen | 21,0 | 12,3 |
| Latente Ertragsteuerrückstellungen | 5,9 | 4,1 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Der im Falle der konzerninternen Finanzierung zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 5,81 % für das Geschäftsjahr 2007 und 5,63 % für das Vorjahr.
Die rückwirkende Anwendung der Aktivierung von Fremdkapitalkosten hat zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 um
9,1 Mio. € geführt. Die Änderung dieser Methode hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung und das Ergebnis je Aktie.
Zusätzlich zu den geänderten Ausweis- und Bewertungsmethoden, die sich aus der Ausübung von Wahlrechten einzelner Standards ergeben, wurden die folgenden Anpassungen durchgeführt:
Durch die operative Integration der CP Ships in die Hapag-Lloyd hat sich das primäre Wirtschaftsumfeld der Unternehmen des Bereichs Schifffahrt so sehr geändert, dass dies einen Wechsel der funktionalen Währung von Euro auf US-Dollar auslöst. Die Beurteilung der funktionalen Währung basierte dabei sowohl auf den Frachtraten sowie den Zahlungsmitteleingängen als auch den Kostenstrukturen. Beginnend mit dem 1. Januar 2007 haben die im Bereich der Schifffahrt operativ tätigen Gesellschaften der Containerschifffahrt somit ihre Abschlüsse in US-Dollar erstellt.
In der aktuellen Berichtsperiode wurde die Bewertungsmethode der Rückstellungen für Instandhaltungsarbeiten an gemieteten Flugzeugen geändert. Zum 31. Dezember 2006 erhöhten sich die betreffenden Rückstellungen hieraus um insgesamt 21,8 Mio. €. Gleichzeitig reduzierten sich dadurch die Rückstellungen für latente Ertragsteuern um 6,6 Mio. €.
Zum Zwecke einer besseren internationalen Vergleichbarkeit werden nunmehr die Aufwendungen und Erträge aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten, soweit sie aus der Sicherung von Bunkeröl, Kerosin und zukünftigen Zahlungsströmen in ausländischer Währung stammen, den Aufwands- bzw. Ertragspositionen zugeordnet, in denen auch die Grundgeschäfte ausgewiesen sind, und werden nicht wie bisher im Finanzergebnis gezeigt. Dadurch reduzierte sich das Finanzergebnis des Vorjahres um 47,4 Mio. € bzw. für das Geschäftsjahr 2007 um 126,5 Mio. €.
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Grundsätze
In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, bei denen die TUI AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen (Tochterunternehmen). In der Regel wird die Kontrolle über Stimmrechtsmehrheit ausgeübt. Die Einbeziehung der RIUSA II-Gruppe erfolgt bei paritätischer Beteiligung und gleichen Stimmrechten der TUI AG und des Mitgesellschafters auf Grund faktischer Beherrschung (de facto control). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse verfügt die TUI AG hier über die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Hotel-Gruppe Nutzen zu ziehen. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem der TUI Konzern die Möglichkeit der Kontrolle erlangt. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.
Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und von Wirtschaftsprüfern geprüft sind.
Anteile an Gesellschaften, bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auszuüben
(assoziierte Unternehmen, grundsätzlich mit einem Beteiligungsanteil ab 20 % und kleiner 50 %), werden nach der Equity-Methode bewertet. Anteile an Gesellschaften, bei denen die Führung gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern erfolgt (Gemeinschaftsunternehmen), werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden und aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf den letzten verfügbaren Jahres- bzw. Gruppenabschlüssen, wobei das Geschäftsjahr grundsätzlich dem Kalenderjahr entspricht. Abweichend davon hat ein Gemeinschaftsunternehmen ein Geschäftsjahr vom 1.4. bis 31.3. und drei Gesellschaften haben ein Geschäftsjahr vom 1.11. bis 31.10. des Folgejahres.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2007 wurden neben der TUI AG
46 inländische und 683 ausländische Tochterunternehmen einbezogen.
Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 56 inländische und 93 ausländische Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung.
Nach dem 31. Dezember 2006 wurden 369 Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Davon sind infolge des Erwerbs der Kontrolle über die First Choice Holidays PLC am 3. September 2007 342 Gesellschaften (einschließlich der TUI Travel PLC) neu in den Konsolidierungskreis zugegangen. Auf Grund von Akquisitionen waren im übrigen weitere 20 Gesellschaften erstmalig einzubeziehen. Darüber hinaus gingen fünf Gesellschaften infolge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit sowie zwei neu gegründete Gesellschaften im Jahr 2007 zu. Von den Zugängen entfallen 367 Gesellschaften auf die Sparte Touristik und zwei Gesellschaften auf die Sparte Schifffahrt.
Aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind seit dem 31. Dezember 2006 insgesamt 27 Gesellschaften. Von den Abgängen entfallen 11 Gesellschaften auf die Sparte Touristik und 16 Unternehmen auf die Sparte Schifffahrt. Der Verkauf der irischen Budget Travel-Gruppe reduzierte den Konsolidierungskreis um sechs Gesellschaften. Weitere 21 Gesellschaften schieden auf Grund von Liquidation oder Verschmelzung aus dem Konsolidierungskreis aus.
Nach der Equity-Methode wurden 17 assoziierte Unternehmen und 33 Gemeinschaftsunternehmen bewertet. Der Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um vier Gesellschaften. Während zwei Gesellschaften auf Grund von weiteren Anteilskäufen in den Kreis der konsolidierten Unternehmen zugingen, schieden vier Gesellschaften auf Grund von Anteilsverkauf, Liquidation oder Reduzierung des Geschäftsumfanges aus dem Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften aus. Die Zugänge resultieren vornehmlich aus dem Erwerb von Anteilen von zwei Gesellschaften. Eine Gesellschaft wurde aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen in die Gemeinschaftsunternehmen umgegliedert.
Entwicklung des Konsolidierungskreises1) und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften
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Stand 31.12.2006 |
Zugänge |
Abgänge |
Stand 31.12.2007 |
|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Tochterunternehmen | 387 | 369 | 27 | 729 |
| Inländische Unternehmen | 39 | 8 | 1 | 46 |
| Ausländische Unternehmen | 348 | 361 | 26 | 683 |
| Assoziierte Unternehmen | 22 | 1 | 6 | 17 |
| Inländische Unternehmen | 5 | – | 1 | 4 |
| Ausländische Unternehmen | 17 | 1 | 5 | 13 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 32 | 2 | 1 | 33 |
| Inländische Unternehmen | 7 | – | 1 | 6 |
| Ausländische Unternehmen | 25 | 2 | – | 27 |
1) Anzahl ohne TUI AG
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter den wesentlichen Beteiligungen aufgeführt. Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes wird im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebanz.de) veröffentlicht.
Nachfolgend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2007 auf die Jahre 2007 und 2006 dargestellt. Während Bilanzwerte von im Geschäftsjahr 2007 entkonsolidierten Gesellschaften zum Stichtag der Vorperiode angegeben werden, erfolgt für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grund von zeitanteiligen Effekten ein Ausweis auch für das Geschäftsjahr 2007.
Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises auf die Konzernbilanz
| Mio € |
Zugänge 31.12.2007 |
Abgänge 31.12.2006 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 5 156,0 | 4,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1 665,6 | 72,2 |
| Langfristige Rückstellungen | 387,8 | – |
| Kurzfristige Rückstellungen | 57,7 | 0,4 |
| Langfristige Finanzschulden | 718,6 | – |
| Kurzfristige Finanzschulden | 10,2 | – |
| Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 106,4 | 0,0 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | 3 419,9 | 15,2 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| Mio € |
Zugänge 2007 |
2007 |
Abgänge 2006 |
|---|---|---|---|
| Umsätze mit Fremden | 1 356,5 | 151,9 | 158,7 |
| Umsätze mit konsolidierten Gesellschaften | 63,2 | 4,4 | 5,7 |
| Umsatzkosten | 1 374,9 | 146,5 | 158,4 |
| Verwaltungsaufwendungen | 220,4 | 5,2 | 8,7 |
| Sonstige Erträge/Andere Aufwendungen | + 1,1 | - 2,0 | 0,0 |
| Finanzerträge | 33,6 | 2,4 | 0,8 |
| Finanzaufwendungen | 86,2 | – | – |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 227,1 | 5,0 | - 1,9 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 42,6 | 0,7 | - 0,2 |
| Erträge aus der Verlustübernahme durch verbundene Gesellschaften | 90,4 | – | – |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | - 94,1 | 4,3 | - 1,7 |
| Ergebnis aus einzustellenden Geschäftsbereichen | – | – | – |
| Konzernergebnis | - 94,1 | 4,3 | - 1,7 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Akquisitionen – Desinvestitionen
Mit Kaufvertrag vom 31. Januar 2007 erwarb der Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH zusätzlich zu den bereits gehaltenen 75 % auch die restlichen 25 % der Anteile am Stammkapital der schon vorher zum Konsolidierungskreis des TUI Konzerns gehörenden E.V.S. Beteiligungsgesellschaft mbH, Rengsdorf (Berge & Meer-Gruppe), zu einem Kaufpreis von 19,1 Mio. €.
Am 4. Juni 2007 erteilte die EU-Kommission die Freigabe für die am 19. März 2007 vereinbarte Fusion der TUI Touristik-Sparte – mit Ausnahme der unter dem Bereich TUI Hotels & Resorts zusammengefassten Hotelbeteiligungen – mit dem britischen Reisekonzern First Choice Holidays PLC zur TUI Travel PLC. Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass die TUI AG ihre irische Tochtergesellschaft Budget Travel verkauft. Am 29. Juni 2007 veröffentlichten die TUI AG und die First Choice Holidays PLC den Börsenprospekt für die durch die geplante Fusion entstehende TUI Travel PLC zum Zwecke der Zulassung zum Handel an der Londoner Börse. Am 25. Juli 2007 stimmten die Aktionäre der First Choice Holidays PLC auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Fusion zu.
Die Fusion erfolgte am 3. September 2007 durch Anteilstausch mittels der neu gegründeten TUI Travel PLC, deren Anteile seitdem an der London Stock Exchange gehandelt werden. Im Zuge dieses Anteilstauschs erhielt die TUI AG 51,0 % der Aktien der TUI Travel PLC sowie eine Ausgleichsforderung zur Herstellung der im „Merger Agreement“ vereinbarten Verschuldung der eingebrachten TUI Touristik-Sparte gegen Hingabe sämtlicher vom TUI Konzern gehaltenen Anteile an den Gesellschaften der TUI Touristik-Sparte. Der Tausch von First Choice Holidays PLC-Aktien wurde im Wege eines so genannten „Scheme of Arrangement“ durchgeführt, bei dem eine First Choice Holidays PLC-Aktie in eine TUI Travel PLC-Aktie getauscht wurde. Die TUI AG hält nunmehr mit 51,0 % der ausgegebenen Aktien die Mehrheit der Stimmrechte, die ehemaligen Aktionäre der First Choice Holidays PLC erhielten 49,0 % der TUI Travel PLC Anteile.
Die Einbringung der TUI Touristik-Sparte war nach IFRS 3 als so genannte „Transaction under common control“ zu behandeln und daher in Bezug auf die TUI Touristik-Sparte ausdrücklich vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgeschlossen.
Das entsprechend den International Reporting Standards vorläufig bestimmte Eigenkapital der First Choice Holidays-Gruppe beträgt insgesamt - 65,7 Mio. GBP
(- 97,1 Mio. €). In Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS 3 wurden die
beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie die Anschaffungskosten wegen des kurzen Zeitraums seit dem Erwerb der umfangreichen First Choice Holidays-Gruppe bisher nur vorläufig errechnet. Das anteilige Nettovermögen der TUI Touristik-Sparte, bewertet zum Zeitwert am Tag des Anteilsaustausches, belief sich auf 1 164,6 Mio. € zuzüglich Anschaffungsnebenkosten von 12,3 Mio. €. Die Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen vorläufig neubewerteten Eigenkapital unter Berücksichtigung des Minderheitenanteils (- 50,8 Mio. €) führte zu einer Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes in der Konzernbilanz von umgerechnet 1 227,7 Mio. €.
Erstkonsolidierungsbilanz der First Choice Holidays-Gruppe
| Buchwerte zum Zeitpunkt des Erwerbs Mio £ |
Buchwerte zum Zeitpunkt des Erwerbs Mio € |
Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden Mio £ |
Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden Mio € |
Neubewertete Buchwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Mio £ |
Neubewertete Buchwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Mio € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 697,5 | 1 030,9 | - 697,5 | - 1 030,9 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 109,4 | 161,7 | 547,9 | 809,8 | 657,3 | 971,5 |
| Sachanlagevermögen | 268,0 | 396,1 | 4,2 | 6,2 | 272,2 | 402,3 |
| Finanzanlagen | 35,2 | 52,0 | – | – | 35,2 | 52,0 |
| Anlagevermögen | 1 110,1 | 1 640,7 | - 145,4 | - 214,9 | 964,7 | 1 425,8 |
| Vorräte | 21,6 | 31,9 | – | – | 21,6 | 31,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 271,9 | 401,9 | – | – | 271,9 | 401,9 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte, einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 388,0 | 573,4 | – | – | 388,0 | 573,4 |
| Latente Steuerforderungen | 1,3 | 1,9 | 5,1 | 7,5 | 6,4 | 9,4 |
| Finanzmittel | 322,4 | 476,5 | – | – | 322,4 | 476,5 |
| Pensionsrückstellung | 7,0 | 10,3 | – | – | 7,0 | 10,3 |
| Effektive und latente Ertragsteuerrückstellung | 24,4 | 36,1 | 162,0 | 239,4 | 186,4 | 275,5 |
| Sonstige Rückstellungen | 53,1 | 78,5 | 17,6 | 26,0 | 70,7 | 104,5 |
| Finanzschulden | 559,9 | 827,5 | – | – | 559,9 | 827,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 674,3 | 996,6 | – | – | 674,3 | 996,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 545,5 | 806,2 | - 3,1 | - 4,6 | 542,4 | 801,6 |
| Eigenkapital | 251,1 | 371,1 | - 316,8 | - 468,2 | - 65,7 | - 97,1 |
| davon Minderheitenanteil | 0,9 | 1,3 | – | – | 0,9 | 1,3 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
In den Monaten September bis Dezember erzielte die First Choice Holidays-Gruppe bei Umsatzerlösen von 945,4 Mio. GBP (1 342,5 Mio. €) einschließlich der Abschreibungen auf die im Zuge der Kaufpreisallokation angesetzten bzw. neu bewerteten Vermögenswerte ein Ergebnis nach Ertragsteuern von - 57,1 Mio. GBP (- 81,0 Mio. €). Unter Berücksichtigung des negativen Jahresergebnisses der TUI Travel PLC vermindert sich das Ergebnis nach Ertragsteuern zinsbedingt um weitere 7,6 Mio. GBP (10,8 Mio. €). Seit Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erwirtschaftete die First Choice Holidays-Gruppe Umsatzerlöse von 2 231,0 Mio. GBP (3 305,2 Mio. €), ein bereinigtes EBITA von 136,7 Mio. GBP (202,5 Mio. €) und ein EBITA von 70,3 Mio. GBP (104,1 Mio. €) sowie ein Ergebnis nach Ertragsteuern von 21,0 Mio. GBP (31,1 Mio. €).
Im März 2007 hat die im Vorjahr mit einem mit 15,0 % beteiligten Mitgesellschafter gegründete italienische Tenuta di Castelfalfi S.p.A. ein etwa 1 100 Hektar großes Grundstück mit aufstehenden historischen Gebäuden in der Toskana, Gemeinde Montaione, zu einem Kaufpreis (einschließlich Nebenkosten) in Höhe von insgesamt 105,6 Mio. € erworben. Im Sachzusammenhang mit dem auf diesen Immobilienerwerb aufbauenden umfangreichen Hotel- und Immobilienprojekt „Toscana Resort Castelfalfi“ sind die Grundstücke und Gebäude nach IFRS 3 auf Basis der Vergleichswertmethode mit ihren vorläufig bestimmten beizulegenden Zeitwerten für vergleichbare Immobilien angesetzt worden. Bei den vorläufig zum beizulegenden Zeitwert von insgesamt 45,0 Mio. € bilanzierten Grundstücken und Gebäuden ergibt sich daraus ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 60,6 Mio. €.
Des Weiteren wurden im laufenden Geschäftsjahr 17 weitere Unternehmen mit Anschaffungskosten von umgerechnet 115,8 Mio. € (einschließlich Nebenkosten) erworben.
Zusammenfassende Darstellung der übrigen Akquisitionen
|
Name und Sitz der erworbenen Gesellschaft |
Geschäftstätigkeit |
Erwerber |
Erwerbs- zeitpunkt |
Erworbener Anteil % |
Anschaf- fungskosten1) Mio € |
|---|---|---|---|---|---|
| Holidays Services S.A. (Marokko) und deren 100%ige Beteiligung an einer weiteren touristischen Gesellschaft | Touristischer Veranstalter | TUI AG | 30.05.07 | 40,22) | 4,6 |
| Starquest Expeditions, Inc. (Seattle, USA) | Anbieter von Luxusreisen | First Choice Holdings, Inc. | 01.09.07 | 100,0 | 36,8 |
| New Horizons Tour & Travel, Inc. (Jackson, USA) | Spezialanbieter für Studienreisen | First Choice Holdings, Inc. | 07.09.07 | 100,0 | 3,7 |
| Travel Turf, Inc. (Allentown, USA) | Anbieter von Studienreisen unter der Markenbezeichnung „World Class Vacations“ | First Choice Holdings, Inc. | 14.09.07 | 100,0 | 6,6 |
| Asiarooms Pte., Ltd. (Singapore) | Vermittler für Hotelübernachtungen | Pacific World Singapore Pte., Ltd. | 28.09.07 | 100,0 | 34,5 |
| National Tours, Inc. (Utah, USA) | Reiseveranstalter für Sport- und Musikevents | First Choice Holdings, Inc. | 13.11.07 | 100,0 | 1,1 |
| Cruiselink II Ltd. (New Jersey, USA) | Anbieter von Dienstleistungen für Kreuzfahrtunternehmen | First Choice Holdings, Inc. | 28.11.07 | 100,0 | 6,1 |
| CHS Tour Services GmbH (Österreich) und deren 100%ige Beteiligung an drei weiteren Gesellschaften | Spezialreise-Veranstalter für Schul-Ski-Kurse in Österreich | Ski Bound Ltd. | 06.12.07 | 100,0 | 16,8 |
| Pinnacle Tours PTY (Perth, Australia) sowie vier weitere 100%ige Beteiligungen | Spezialreise-Veranstalter für Australien | Trek America Travel Ltd. | 06.12.07 | 100,0 | 5,6 |
| Gesamt | 115,8 | ||||
1) Die Anschaffungskosten in Fremdwährungen wurden jeweils mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt in € umgerechnet und umfassen auch die Nebenkosten.
2) Nach dem Erwerb von 40,2 % hält die TUI AG nun 90,2 % der Anteile an ihrem bisherigen Gemeinschaftsunternehmen.
|
|
© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Die Anschaffungskosten beinhalten teilweise neben den bereits bezahlten Kaufpreisen auch bestmögliche Schätzungen der von zukünftigen Ereignissen abhängigen zusätzlichen Kaufpreisbestandteile.
Zusammenfassende Darstellung der übrigen Erstkonsolidierungsbilanzen
| Buchwerte zum Zeitpunkt des Erwerbs |
Neube- wertung von Ver- mögenswerten und Schulden |
Buchwerte zum Zeitpunkt der Erstkonso- lidierung |
|
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,6 | 29,0 | 29,6 |
| Sachanlagevermögen | 3,7 | – | 3,7 |
| Finanzanlagen | 1,2 | – | 1,2 |
| Anlagevermögen | 5,5 | 29,0 | 34,5 |
| Vorräte | 0,2 | – | 0,2 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte, einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 14,8 | – | 14,8 |
| Finanzmittel | 24,3 | – | 24,3 |
| Latente Ertragsteuerrückstellung | – | 9,2 | 9,2 |
| Sonstige Rückstellungen | 3,0 | – | 3,0 |
| Finanzschulden | 2,4 | – | 2,4 |
| Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzung | 48,6 | – | 48,6 |
| Eigenkapital | - 9,2 | 19,8 | 10,6 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Der sich zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen neubewerteten Nettovermögen ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von zusammen 105,2 Mio. € wurde jeweils vorläufig als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erwirtschafteten die oben genannten Gesellschaften bei Umsatzerlösen von umgerechnet 11,0 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von 1,1 Mio. €. Bis zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung erzielten die Gesellschaften bei Umsatzerlösen von 75,3 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern von 1,0 Mio. €.
Mit Wirkung zum 5. Januar 2007 wurde die durch die Hapag-Lloyd AG gehaltene Minderheitsbeteiligung an der „Germanischer Lloyd AG“ (rd. 2,6 %) zu einem Kaufpreis von 15,1 Mio. € veräußert. Zum Ende des Geschäftsjahres 2006 wurde diese Minderheitsbeteiligung als ein zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert gemäß IFRS 5 in einem separaten Bilanzposten ausgewiesen.
Am 21. Februar 2007 schloss die CP Ships Limited einen Vertrag über den Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte und Schulden der Montreal Gateway Terminals an die von Morgan Stanley Infrastructure Partners zu diesem Zweck gegründete Montreal Gateway Terminals Limited Partnership. Die Vereinbarungen wurden zum 9. März 2007 wirksam. Die Montreal Gateway Terminals waren Bestandteil des Geschäfts der in 2005 erworbenen Containerschifffahrtslinie CP Ships.
Infolge der Konkretisierung der Verkaufsverhandlungen wurden die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte und Schulden der Montreal Gateway Terminals bereits zum Ende des Geschäftsjahres 2006 als Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzpositionen ausgewiesen.
Die Montreal Gateway Terminals erwirtschafteten bis zum 9. März des Geschäftsjahres 2007 bei Umsatzerlösen von 17,1 Mio. € ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 1,4 Mio. €. In den ersten drei Monaten des Vorjahres beliefen sich die Umsatzerlöse auf 25,8 Mio. € und das Ergebnis auf 9,9 Mio. €.
Das Container-Terminalgeschäft wurde von der Montreal Gateway Terminals Limited Partnership im Wege eines Asset Deal für umgerechnet 324,6 Mio. € erworben. Der Kaufpreis wurde zum überwiegenden Teil in bar sowie im Übrigen in Form der Übertragung eines 20%igen Anteils an der neuen Gesellschaft geleistet. Dieser Gesellschaftsanteil wird im TUI Konzern nach der Equity-Methode bewertet. Nach Abzug der mit dem Verkauf verbundenen Aufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. € und nach Berücksichtigung des Abgangs des damit entfallenden Geschäfts- oder Firmenwertes von umgerechnet 4,4 Mio. € resultierte aus dem Verkauf im Geschäftsjahr 2007 in der Schifffahrt insgesamt ein positives Ergebnis vor Ertragsteuern von umgerechnet 185,4 Mio. €.
Im Zuge der Erfüllung der Auflage der kartellrechtlichen Genehmigung des Zusammenschlusses der First Choice Holidays PLC mit der TUI Touristik-Sparte zur TUI Travel PLC wurden sämtliche Anteile der irischen TUI Budget Travel-Gruppe im Oktober 2007 an die isländische Primera Travel Group für ein Entgelt in Höhe von 5,5 Mio. € mit einem Buchverlust von 6,8 Mio. € veräußert. Der Geschäfts- oder Firmenwert dieser irischen TUI Gruppe wurde zuvor auf Grundlage der Wertverhältnisse des bevorstehenden Verkaufs im dritten Quartal 2007 vollständig in Höhe von 33,7 Mio. € abgeschrieben. Die Budget Travel-Gruppe erwirtschaftete in der Zeit von Januar bis August 2007 bei Umsatzerlösen von 129,2 Mio. € einen Gewinn nach Ertragsteuern in Höhe von 5,4 Mio. €. Im gesamten Jahr 2006 entstand in dieser Gruppe bei Umsätzen von 169,2 Mio. € ein Verlust nach Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,5 Mio. €.
Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind.
Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfeldes bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme der operativ tätigen Gesellschaften der Containerschifffahrt und zwei touristischen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat.
Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Umrechnung von Vermögenswerten, Schulden und Bilanzvermerken zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Entstehende Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbstständige, ausländische Teileinheiten, von Finanzschulden und von anderen Währungsinstrumenten, die als Hedges solcher Investitionen klassifiziert sind, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Gewinn bzw. Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwertes im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente) innerhalb der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten als Teil der Gewinnrücklagen erfasst.
Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahr kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt.
Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst. Im Fall einer Reduzierung der Nettoinvestition in ein ausländisches Unternehmen oder einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden die Währungsdifferenzen entsprechend dieser Abnahme erfolgswirksam realisiert.
Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungen
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je € |
31.12.2007 |
Stichtagskurs 31.12.2006 |
2007 |
Durchschnittskurs 2006 |
|---|---|---|---|---|
| Britische Pfund Sterling | 0,73 | 0,67 | 0,68 | 0,68 |
| US-Dollar | 1,47 | 1,32 | 1,37 | 1,26 |
| Schweizer Franken | 1,66 | 1,61 | 1,64 | 1,57 |
| Schwedische Kronen | 9,44 | 9,04 | 9,25 | 9,25 |
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© TUI AG Geschäftsbericht 2007 |
Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet von bestehenden Minderheitenanteilen eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend werden die Anschaffungskosten des Beteiligungsanteils zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben seit dem 1. Oktober 1995 werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IAS 21 als Vermögenswert der erworbenen Tochtergesellschaft bilanziert. Vor diesem Zeitpunkt entstandene aktive Unterschiedsbeträge werden weiterhin mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als Sonstiger Ertrag ausgewiesen wird.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit Anwendung des IFRS 3 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Die Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment-Test) der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt regelmäßig mindestens einmal jährlich nach Abschluss des jährlichen Planungsprozesses. Darüber hinaus werden Impairment-Tests durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte anzeigen.
Transaktionen mit Minderheiten werden unverändert wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Im Rahmen des Erwerbs von Minderheitenanteilen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens direkt mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Bei der Veräußerung von Minderheitenanteilen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und dem anteiligen Buchwert ebenfalls direkt in den anderen Gewinnrücklagen erfasst.
Im Fall von Sukzessiverwerben wird zu jedem Erwerbszeitpunkt eine vollständige Zeitwertbewertung von Vermögenswerten und Schulden des erworbenen Unternehmens vorgenommen. Der zu bilanzierende Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten. Zwischen den Erwerbszeitpunkten entstehende Zeitwertveränderungen von Vermögenswerten und Schulden werden gemäß der Beteiligungsquote, die noch nicht zu einer Konsolidierung der Gesellschaft führte, in der Konzernbilanz erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und als Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Im Rahmen der Entkonsolidierung wird diese Neubewertungsrücklage mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und dem anteiligen Konzerneigenkapital, einschließlich bis dahin erfolgsneutral erfasster Unterschiede aus der Währungsumrechnung, der Neubewertungsrücklage, der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten sowie Zwischengewinnen, wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.
Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst den beim Erwerb jeweils entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen), der Anteil der Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinaus gehende Verluste werden nur dann erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden aufgerechnet. Sofern die Voraussetzungen zur Konsolidierung von Drittschuldverhältnissen gegeben sind, wird hiervon Gebrauch gemacht. Zwischengewinne aus Transaktionen zwischen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Zwischenverluste werden ebenfalls eliminiert, sofern die Transaktion nicht auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswertes hindeutet. Vorausgesetzt, dass Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften bekannt und zugänglich sind, werden Anpassungen vorgenommen.
Konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen in der Regel zu marktüblichen Bedingungen. Zwischenergebnisse aus Lieferungen an und von nach Equity bewerteten Gesellschaften werden bei Kenntnis der entsprechenden Sachverhalte nach denselben Grundsätzen zurückgenommen.
Bilanzierung und Bewertung
Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Vorschriften des IASB bestimmt.
Ertragsrealisierung
Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.
Die Erfassung von Umsatzerlösen und Sonstigen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Vermögenswerte und damit mit dem Gefahrenübergang.
Die von Reisebüros erzielten Provisionserlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen werden bei Zahlung des Kunden, spätestens jedoch bei Abreise, realisiert. Die
Leistung des Reiseveranstalters besteht im Wesentlichen aus der Organisation und Koordination einer Pauschalreise. Deshalb werden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung von Pauschalreisen vollständig bei Reiseantritt realisiert. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus einzelnen Reisebausteinen, die durch Kunden direkt bei Flug- oder Hotelgesellschaften oder bei Zielgebietsagenturen gebucht werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Reisenden.
Erlöse für noch nicht beendete Schiffsreisen werden anteilig gemäß Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. In der Containerschifffahrt wird der Fertigstellungsgrad entsprechend dem Verhältnis von bereits angefallenen Aufwendungen zum erwarteten Gesamtaufwand der Schiffsreise bestimmt. Grundlage für die zu realisierenden Erlöse sind die nach Fahrtgebieten ermittelten Gewinnmargen, die laufend überprüft werden. Bei Kreuzfahrten bestimmt sich der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Reisetage zu den Gesamtreisetagen.
Zinserträge und nicht nach IAS 23 aktivierungsfähige Zinsaufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.
Geschäfts- oder Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, bei denen es sich
überwiegend um Software zum Zwecke der Eigennutzung handelt, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung von Software erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren, in Ausnahmefällen von bis zu zehn Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer sind nicht planmäßig abzuschreiben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen (Impairment-Test). Darüber hinaus sind Überprüfungen vorzunehmen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer des TUI Konzerns handelt es sich ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von Zahlungsmittel generierenden Einheiten durchgeführt. Zahlungsmittel generierende Einheiten sind nach den Vorschriften des IASB definiert als kleinste identifizierbare Einheiten, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage sind, Mittelzuflüsse aus einer fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Nach der Bündelung der TUI Touristik-Sparte (mit Ausnahme der von TUI Hotels & Resorts geführten Hotels) mit den Aktivitäten der First Choice Holidays-Gruppe in der TUI Travel PLC und der damit verbundenen Steuerung und Überwachung des für die TUI Travel PLC insgesamt bestehenden Geschäfts- oder Firmenwertes als Einheit bildet der Bereich TUI Travel PLC im Segment Touristik eine eigenständige Zahlungsmittel generierende Einheit. Die Zuordnung im Bereich TUI Hotels & Resorts erfolgt entsprechend der unterschiedlichen Hotelgruppen. Der Bereich Containerschifffahrt wurde in seiner Gesamtheit als Zahlungsmittel generierende Einheit definiert.
Außerplanmäßige Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Fair Value less Costs to Sell) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Auf Grund der Restriktionen bei Ermittlung der Zahlungsströme zur Ableitung des Nutzungswertes, wie zum Beispiel keine Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus Erweiterungsinvestitionen oder aus Restrukturierungen, für die keine Rückstellung nach IAS 37 gebildet wurde, übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten in der Regel den Nutzungswert und stellt somit den erzielbaren Betrag dar.
Da für die zu testenden Einheiten mit Ausnahme der TUI Travel PLC kein beizulegender Zeitwert über einen aktiven Markt verfügbar war, wurde dieser über eine Diskontierung der erwarteten betrieblichen Zahlungsmittelüberschüsse ermittelt. Basis hierfür war die zum Ende des Jahres 2007 aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragsteuerzahlungen in Abzug
