Allgemeine Einkaufsbedingungen der TUI AG und ihrer Tochtergesellschaften* für Lieferungen und Leistungen
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AGBs der TUI
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TUI Suisse Ltd.
Hier finden Sie die Einkaufsbedingungen der TUI Suisse Ltd. und ihrer Tochtergesellschaften als PDF Dokument.
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- 1. Allgemeines
- 2. Preise
- 3. Lieferzeit
- 4. Versand, Erfüllungsort
- 5. Zeichnungen, Entwürfe, Muster
- 6. Beschaffenheit, Kennzeichnung und Verpackung
- 7. Rechtsmängel
- 8. Sachmängel
- 9. Zahlung
- 10. Vertraulichkeit
- 11. Vertragswirksamkeit
- 12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Allgemeines
Für alle unsere Bestellungen, auch solche, die nicht einen Kaufvertrag zum Gegenstand haben, gelten nur die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Wenn unsere Bestellung zu unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht angenommen werden soll, ist sie vor der Auslieferung mit einer entsprechenden Begründung an uns zurückzugeben, damit eine Einigung erzielt werden kann. Durch die Annahme der Bestellung werden diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Vertragsinhalt. Verkaufs-/Lieferbedingungen, die der Lieferant seinem Angebot oder der Auftragsbestätigung/Lieferung beifügt, gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Zahlungen oder Annahme von Leistungen durch uns bedeuten kein Anerkenntnis der Verkaufs-/Lieferbedingungen des Lieferanten.
Bestellungen können durch Datenfernübertragung oder schriftlich erfolgen. Bei Erhalt von gestörten oder falschen elektronischen Mitteilungen, Bestellungen etc., wird der Lieferant uns unverzüglich hierüber informieren. Bestellungen, die nicht dem TUI-Standard-Format** entsprechen, verpflichten uns nicht und werden nicht bezahlt, auch wenn sie von unserem Personal erteilt werden, es sei denn, sie wurden von der Abteilung Zentraler Einkauf schriftlich freigegeben.
Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Bestellung müssen neben der Artikelbezeichnung die Auftrags- bzw. Abrufnummer, das Bestelldatum, die Mengen und Gewichte, die Lieferadresse sowie die Art der Verpackung enthalten.
Der Lieferant kann die Rechte und Pflichten aus unseren Bestellungen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragen bzw. Forderungen gegen uns durch Dritte einziehen lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt. Der Lieferant ist darüber unterrichtet, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten von den Unternehmen des TUI-Konzerns in Dateien gespeichert und zwischen ihnen übermittelt werden.
2. Preise
Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer zu bilden; sie sind Festpreise und gelten frei Lieferadresse. Mit diesen Preisen sind alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen abgegolten, die nach den Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Katalogen oder sonstigen Leistungsbeschreibungen des Lieferanten zur abnahmefähigen Herstellung der im Vertrag bzw. der Bestellung genannten Gesamtleistung gehören. Bei Gewichtspreisen ist die amtliche Verwiegung, bei deren Fehlen unsere eigene Gewichtsfeststellung maßgebend. Verpackungskosten werden nur dann gesondert vergütet, wenn dies vereinbart ist. Sie sind uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben. Einseitige Preisänderungen sind unzulässig. Ein etwaiger Freistellungsbescheid von der Bauabzugssteuer ist unaufgefordert vorzulegen.
3. Lieferzeit
Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine oder -fristen sind – höhere Gewalt ausgenommen - verbindlich und verstehen sich eintreffend Bestimmungsadresse. Bei nicht ter-mingerechter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, alle sich daraus ergebenden gesetzli-chen Ansprüche geltend zu machen.
Der Lieferant hat ihm erkennbare Lieferverzögerungen unverzüglich mitzuteilen. Vorzeitige Lieferungen, Lieferungen außerhalb der von uns genannten Warenannahmezeiten sowie Teil- oder Mehrlieferungen bedürfen unseres Einverständnisses.
4. Versand, Erfüllungsort
Allen Sendungen ist ein Packzettel oder ein Lieferschein beizufügen. Außerdem sind am Versandtage dem Besteller sowie der angegebenen Lieferadresse per E-mail oder direkt über unser Bestellsystem Versandanzeigen zuzusenden. Teil- oder Restlieferungen sind als solche zu kennzeichnen.
Bis zur vollständigen Übergabe/An- bzw. Abnahme der Lieferungen und Leistungen durch uns trägt der Lieferant die Gefahr des Verlustes, des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung unabhängig von der Preisstellung. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist die von uns vorgeschriebene Lieferadresse, im Übrigen und für alle anderen Verpflichtungen beider Teile Hannover.
5. Zeichnungen, Entwürfe, Muster
Zeichnungen, Entwürfe, Muster usw., die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung einer Bestellung überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
6. Beschaffenheit, Kennzeichnung und Verpackung
Die Lieferungen und Leistungen müssen den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Angaben entsprechen. Sie sind so auszuführen, dass die zum Liefertermin für uns geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten werden und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen. Dies gilt v. a. im Hinblick auf EU-Verordnungen, auf EU-Richtlinien beruhende Gesetze, die jeweils anzuwendenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften - insbesondere die Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz), des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), die Arbeitsstättenverordnung, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und die VDE- und DIN-Vorschriften - sowie auf erforderliche Genehmigungen und den sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Stand der Technik.
Gefährliche Stoffe sind nach den gültigen Gesetzen (Gefahrstoffverordnung) zu verpacken und zu kennzeichnen, die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind jederzeit unaufgefordert mitzuliefern; die Gefahrgut-Klassifizierung oder gegebenenfalls der Vermerk „Kein Gefahrgut“ ist auf dem Lieferschein anzugeben. Soweit nicht anders vereinbart, muss das CE-Zeichen und das GS-Zeichen deutlich sichtbar angebracht sein; die Konformitätserklärung und die Gefahrenanalyse sind mitzuliefern.
Verpackungen sollten grundsätzlich Mehrwegverpackungen sein und aus umweltfreundlichen Materialien bestehen. Packmittel sollten ohne FCKW hergestellt, chlorfrei, chemisch inaktiv, grundwasserneutral und in der Verbrennung ungiftig sein. Die Packmittel sind mit anerkannten Recycling-Symbolen wie z.B. RESY oder Stoffsymbolen, wie z.B. PE, zu kennzeichnen. Der Lieferant ist verpflichtet, seine Abfälle, Verpackungen etc. eigenverantwortlich und für uns kostenlos abzuführen. Kommt er dieser Vereinbarung nicht nach, werden wir auf seine Kosten ohne weitere Fristsetzung die Entsorgung durchführen.
7. Rechtsmängel
Der Lieferant haftet dafür, dass seine Lieferung frei von Rechten Dritter ist und dass durch seine Lieferungen und ihre vertragsmäßige Verwendung keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter im In- und Ausland verletzt werden. Unsere Ansprüche aus der Rechtsmängelhaftung verjähren innerhalb einer Frist von drei Jahren, gerechnet ab unserer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von der zu Grunde liegenden Pflichtverletzung.
8. Sachmängel
Die Zweckbestimmung der Vertragsleistung ist dem Lieferanten bekannt. Er haftet für Sachmängel, die die Tauglichkeit der Leistung zu dem bestimmten Zweck beeinträchtigen. Soweit nicht abweichend geregelt, gilt beste Qualität in Material und Ausführung als vereinbart.
Haftung, einschließlich der Sachmängelhaftung, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart oder in diesen Bedingungen geregelt ist. Der Einwand verspäteter Mängelrüge oder vorbehaltsloser Abnahme ist ausgeschlossen. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten schadhafte Teile zu ersetzen oder auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen. Bei Neulieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung für die entsprechenden Teile erneut.
Fehler bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen bestehenden Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben, zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden. Der Lieferant hat auf eigene Kosten die bereits gelieferten Waren zurückzunehmen.
Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus anderen Rechtsgründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben von dem Lieferanten den Ersatz des bei uns entstandenen Schadens nach den Bestimmungen des uns gegenüber angewandten Rechts (Haftungsgrundsätze) zu verlangen, soweit seine Lieferungen bzw. sein Verhalten fehlerhaft und für den Schaden ursächlich waren, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass der Schaden unabwendbar und unvorhersehbar gewesen ist.
In Fällen, in denen ein Regress zu erwarten ist, sind wir bereit, den Lieferanten über die gegen uns erhobenen Ansprüche und die von uns ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Unsere Ansprüche nach Ziffer 8 Abs. 2 verjähren in zwei Jahren, beginnend mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung, sofern nicht eine längere Frist vereinbart ist oder sich aus dem Gesetz ergibt. Durch Quittierung des Empfanges von Liefergegenständen oder durch Abnahme oder Billigung vorgelegter Zeichnungen oder Muster verzichten wir nicht auf Ansprüche aus Sachmängelhaftung oder sonstige Rechte.
9. Zahlung
Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der späteren Rechnungsprüfung
- innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto
- oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto
- oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug
Eine Zahlungsfrist beginnt erst, nachdem die Rechnungen und die Lieferungen vollständig bei uns eingegangen und auch Nebenverpflichtungen vom Lieferanten erfüllt sind. Wir sind berechtigt, Forderungen des Lieferanten gegen Forderungen der TUI AG und ihrer Kon-zerngesellschaften wertstellungsgerecht zu verrechnen. Erfüllungsort für die Zahlung ist der von uns für die Zahlungsart gemäß Ziffer 9 Abs.1 gewählte Leistungsort.
10. Vertraulichkeit
Unsere Bestellung und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten sind vom Lieferanten geheim zu halten. Auf die Geschäftsverbindung mit uns darf der Lieferant nur hinweisen, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklärt haben.
11. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gilt ausschließ-lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über Ver-träge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - ausgenommen mit Nichtkaufleuten - ist nach unserer Wahl der Sitz des auftraggebenden Unternehmens, Hannover oder der Ort der Bestellungsaufgabe. Wir können auch die für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen Gerichte oder diejenigen Gerichte anrufen, vor denen uns Dritte aus Umständen in Anspruch nehmen, die ursächlich mit Ihren Liefe-rungen, Leistungen und sonstigen Verpflichtungen zusammenhängen.
Hier finden Sie die Einkaufsbedingungen der TUI AG als PDF Dokument zum Download.
(Fassung 2007)
* Tochtergesellschaften sind die in der Übersicht aufgelisteten Gesellschaften. Hier können Sie die Liste der
TUI Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (Inland) als PDF Dokument herunterladen.
Diese Liste wird quartalsweise überarbeitet. Für Fragen steht Ihnen Frau Helga Simmert zur Verfügung.
** Ein Muster des TUI-Standard-Formats wird auf Anforderung jederzeit zur Verfügung gestellt und ist außerdem rechts oben auf dieser Seite abrufbar.
